Offener vollzug Gelder?
Hallo
Ich bin im offenen Vollzug in moers kapellen und geh einer fb Stelle nach wo ich 1500 netto verdiene da ich aber außerhalb arbeite kriege ich keine Verpflegung und muss mich selbst versorgen.
Von meinem Gehalt kriege ich jeden Monat nur 520 Euro ausgezahlt und der Rest wird gepfändet nach Abzug der haftkosten(83,95) und 120 für Überbrückungs Geld.
Aber wie soll man seine Entlassung mit 520 Euro im Monate vorbereiten (Wohnungs suche zb).?
Von den 520 € muss ich mir essen trinken Ticket und Tabak selbst besorgen damit sind die 520 Euro schnell weg.
Obwohl der pfändungsbetrag bei ca 1300 Euro liegt.
Ich bitte um eine Antwort ob das so richtig sein kann?
Und wenn nicht wie ich dagegen vor gehen kann
Mein Ügeld ist noch nicht voll da stehe ich jetzt auf 750 Euro ca
1 Antwort
Ich lese dazu, dass für Vollinsassen z.B. in 2011 nur 102,-€ ausgezahlt wurden. Somit liegt Dein Auszahlungsbetrag ja weit darüber und es wurde vermutlich bereits der erhöhte Bedarf für die Eigenverpflegung und die Fahrtkosten berücksichtigt.
Du liegst damit übrigens über dem Regelsatz, von welchem ein Bürgergeldempfänger noch Strom, Haushaltsgeräte etc bezahlen muss. Das alles hast Du ja derzeit nicht.
Das Ansparen für die Zukunft scheint sich auf das Übergangsgeld zu begrenzen. Mietkaution, Erstausstattung etc. muss man dann wohl woanders beantragen.
Also werde ich dann zu meiner Entlassung auf die Straße gesetzt weil ich mir von 520 Euro keine Kaution oder oder miete zahlen kann dann werde ich arbeitslos und bin Bürgergeld Empfänger
Was für ein Schwachsinn das hat in meinen Augen nichts mit Resozialisierung zu tun