Überstundengeld bei Unterhaltspfändung

2 Antworten

1657 € + 850 € = 2507 €

Pfändungsbetrag ist, bei 2507 € Einkommen und zwei Unterhaltsberechtigten, laut Pfändungstabelle 337,02 €.

Siehe auch hier: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/die-neue-pfaendungstabelle-ab-01-07-2013/

Du darfst also einiges von deinem Überstundengeld behalten.

Achtung Falle: Kommt Dein Geld auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) solltest Du beachten, dass den üblichen Pfändungsfreibetrag übersteigende Beträge ggf. im Folgemonat gepfändet werden können. Deshalb rechtzeitig abheben und unters Kopfkissen damit ..;-)

damit die Kinder ihren Unterhalt nicht bekommen.

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