Brandloch im Boden, zahlt die Versicherung?

2 Antworten

Wenn in der Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden, was eigentlich üblich ist, mit enthalten sind, ist diese zuständig.

Keine andere Versicherung.

Und ja:

1. Ihr meldet dem Vermieter diesen Schaden.

2. Ihr meldet der Haftpflichtversicherung den Schaden. Entweder online oder halt telefonisch.

Habt Ihr eine Idee ob hier die Versicherung greift und wenn ja, welche? Hausrat? Haftpflicht?

Gebäudeversicherung, sofern Sengschäden dort explizit mitversichert sind.

Wenn ihr über die Betriebskosten die Gebäudeversicherung mitbezahlt besteht ein Anspruch darauf, dass diese bemüht wird.

Ansonsten aye, ist ein Haftpflichtfall. Auf jeden Fall muss der Eigentümer informiert werden um den Schaden begutachten und ggf. beheben zu können.

Habt ihr einen betreuenden Vertreter / Makler?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO
Finanzblogger  18.04.2023, 11:04

Ich möchte zu Deinen Ausführungen noch ergänzen, dass es letztlich immer ein Haftpflichtfall wird, da die Gebäudeversicherung nach Bekanntwerden des Schadenhergangs ohnehin Regress nimmt bei der Privathaftpflicht des Mieters. Sie zahlt zwar den Sengschaden möglicherweise erstmal, holt sich aber das Geld beim Mieter respektive seiner Privathaftpflicht zurück, da ein Verschulden vorliegt und er der Schadenverursacher ist.

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