Werbungskosten evtl. falsch berechnet?

6 Antworten

Woher soll das Finanzamt wissen, dass du verkehrsbedingt eine andere Strecke fahren musstest? Und woher soll es wissen, wie lange das der Fall war?

Diese Info musst du dem Fiskus schon geben.

Zwar wäre das Finanzamt von Gesetzes wegen verpflichtet gewesen, dich vor Erlass des Bescheides zu fragen, wie du auf die höheren Fahrtkosten gekommen bist (§ 91 Abs. 1 Satz 2 AO) - aber diese gesetzeskonforme Verfahrensweise hält den Laden nur (nach Meinung des Fiskus: unnötig) auf und so übergeht man sie einfach, zumal das Gesetz ebenfalls die Möglichkeit vorsieht, das im Einspruchsverfahren wieder geradezubiegen, falls du Einspruch einlegst. Man könnte auf die Idee kommen, die heimliche Hoffnung bereits des Gesetzgebers sei es gewesen, dass die Leute zu faul sind, Einspruch einzulegen; aber bestätigt findet man diese Annahme natürlich nirgends.

Wenn du also der Meinung bist, dein Steuerbescheid sei in diesem Punkt falsch, gibt's für dich nur eins: Finanzamt anrufen, nach dem Grund der Kürzung der Fahrtkosten fragen und dann entscheiden, ob du Antrag auf schlichte Änderung in diesem Punkt stellst oder Einspruch einlegst.

Svenja289 
Fragesteller
 06.04.2016, 08:27

Vielen Dank für die Antworten.

Begründungen dazu habe ich im Steuerbescheid keine gefunden. Normal dachte ich auch, dass das einem vielleicht mal erklärt wird. 

Bei den Fahrtkosten hatte ich drei Zeiträume angegeben. Ich habe die Anzahl der Tage und auch die Kilometer angegeben. Allerdings nicht den Grund, das der eigentliche Weg gesperrt war. Ich dachte einfach, das sie wenn fragen bzw. man es sich denken könnte, da das ein sehr großes Problem hier in der Umgebung war (Sperrung der Schiersteiner Brücke).

Werde dann wohl doch mal dort anrufen. Wollte nur einfach mal fragen, da ich nicht ganz doof dort anrufen wollte.

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blackleather  06.04.2016, 09:03
@Svenja289

Die fragen nicht, wenn einer einen zu weiten Arbeitsweg angibt. Die nehmen ihren Routenplaner, googeln die kürzeste Straßenverbindung und stellen fest: Aha, wieder einer, der bescheißen wollte - mit mir nicht, Freundchen! Rotstift raus - Zack! - gestrichen.

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Svenja289 
Fragesteller
 06.04.2016, 09:14
@blackleather

Weiß ja nicht, ob man wirklich davon ausgeht, das jemand bescheißen möchte, wenn jemand 40Tage einen anderen Weg angibt und das restliche Jahr, die eigentlich richtigen Kilometer.

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blackleather  06.04.2016, 09:26
@Svenja289

Die Finanzbeamten haben gar nicht die Zeit, so tiefgründige Überlegungen anzustellen, wenn sich die Aktenberge vor ihnen stapeln. Da zählen nur Erfahrungswerte: Im Durchschnitt ist bei 70 % der Steuerpflichtigen der Arbeitsweg 5 bis 8 km länger als die kürzeste Straßenentfernung, und davon können bei genauer Betrachtung 90 % keine Begründung angeben.

Und der Rest kann sich ja einfach geirrt haben.

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EnnoWarMal  06.04.2016, 11:27

(§ 91 Abs. 1 Satz 2 AO)

Noch anderser:

Der Einspruch lässt sich ja nun kaum auf § 91 stützen, deshalb greife ich hier lieber zur Keule des § 121 - insbesondere Absatz 2 Nummer 2.

Dann kommt wenigstens die Begründung und man läuft nicht Gefahr, irgendwas hinzuschreiben, was eventuell nach hinten losgehen könnte.

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Was steht denn im Steuerbescheid? Da sollten irgendwo Begründungen drin stehen, wenn etwas gekürzt wurde.

Ich habe nun angerufen und es hat sich alles geklärt. Der Computer, der meine Steuererklärung gescannt hat, hat die Anlage mit den Fahrtkosten anscheinend nicht gescannt bzw. daher wurden diese auch nicht Berücksichtigt. Es wird nun geändert.

Vielen Dank an alle für die Antworten.

Vielen Dank für die Antworten.

Begründungen dazu habe ich im Steuerbescheid keine gefunden. Normal dachte ich auch, dass das einem vielleicht mal erklärt wird. 

Bei den Fahrtkosten hatte ich drei Zeiträume angegeben. Ich habe die Anzahl der Tage und auch die Kilometer angegeben. Allerdings nicht den Grund, das der eigentliche Weg gesperrt war. Ich dachte einfach, das sie wenn fragen bzw. man es sich denken könnte, da das ein sehr großes Problem hier in der Umgebung war (Sperrung der Schiersteiner Brücke).

Werde dann wohl doch mal dort anrufen. Wollte nur einfach mal fragen, da ich nicht ganz doof dort anrufen wollte.

Ruhig Einspruch einlegen. vermutlich hat der Bearbeiter das Problem nicht erkannt. Wie hast Du es denn eingetragen?

Svenja289 
Fragesteller
 06.04.2016, 09:18

Das werde ich dann wohl auch machen. Mir geht's zwar nicht um die etwa 100 Euro mehr, eher ums Prinzip und geschenkt bekommt man ja schließlich auch nichts.

Hab die Steuererklärung das erste Mal mit einem Programm gemacht, einfach aus der Neugierde heraus und um mal zu schauen, was da ausgerechnet wird. Sonst habe ich sie immer selbst gemacht. Daher hatte ich dann auch eine Anlage für die Anlage N, da standen dann die drei Zeiträume drauf. Der Anfang vom Jahr mit 13km, dann dazwischen die Tage mit den 30km und dann wieder der nächste Zeitraum mit den 13km, nachdem die Sperrung aufgehoben wurde.

Morgen werde ich beim Finanzamt anrufen, habe nun heute den Bescheid nicht mit.

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wfwbinder  06.04.2016, 10:35
@Svenja289

   Morgen werde ich beim Finanzamt anrufen, 

Einsprüche sind nur schriftlich möglich. Am Telefon wird der Dir nur sagen, "schreiben Sie mir einen Dreizeiler." 

Das kannst Du aber auch ohne Anruf.

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blackleather  06.04.2016, 11:58
@wfwbinder

Er könnte aber verlangen, dass der Finanzbeamte über das Telefonat eine Niederschrift fertigt (§ 357 Abs. 1 Satz 1, letzte Alt., AO) und den Einspruch "zu Protokoll" nimmt. Finanzbeamte, die das ablehnen, offenbaren nur, dass sie zu faul sind, sich diese Arbeit zu machen.

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Svenja289 
Fragesteller
 06.04.2016, 14:58
@blackleather

Habe es am Telefon klären können und muss auch nichts ans Finanzamt schreiben.

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wfwbinder  06.04.2016, 18:07
@Svenja289

Demnach macht er eine schlichte Änderung. Bekommt man in Berlin nicht hin.

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