Werbungskosten in Steuererklärung nicht anerkannt. Lohnt sich ein Einspruch?

3 Antworten

Hallo,

ich bin zwar keine ( Steuer) Fachfrau, würde mich aber steuerrechtlich in diesem Fall zum Einspruch hinreißen lassen: 

http://einkommensteuerrichtlinien.de/LStR-9-1-Werbungskosten.html

das Problem wird hier der zwingend *berufsbedingte Nachweis* sein. Dieser ließe sich doch sicher mit dem Einspruch nachholen ! Eine Pauschale würde ich in dieser Form so erst einmal nicht akzeptieren wollen. Bei normalen Sportunterricht an der Schule, akzeptabel ! 

Aber, es ist nur meine Meinung ! ;-) 

Bin gespannt wie es unsere Fachleute sehen. 

https://www.steuern.de/arbeitskleidung-absetzen.html

hier wird z.B. die Bekleidung eines Sportlehrer unter anderem zu den abzugsfähigen Werbungskosten gezählt. Das Sportbekleidung" hin und wieder " dann auch einer Reinigung bedarf, versteht sich m.M. nach von selbst. 

Über die Häufigkeit der Waschungen ließe sich evtl. streiten. Für die Kosten pro Waschung gibt es steuerlich akzeptierte Vorgaben.  

1

Berufsbedingt trage ich Anzüge. Diese und die Reinigung würde ich auch gerne absetzen.

Da Anzüge sich auch im privaten Rahmen tragen lassen, ist ein ausschließlich berufsbedingter Einsatz schwer nachzuweisen.

Bei Sportbekleidung/Ausrüstung sieht es das FA sicher genauso.

Bei mir gäbe es da noch eine Möglichkeit. Große Firmen-Logos auf dem Sakko anbringen. Dann wäre berufsbedingte Verwendung gegeben. Sieht jedoch sch.... aus und würde Kunden evtl. "erstaunen".

Frag doch mal das Finanzamt wie Du den berufsbedingten Einsatz nachweisen kannst. Logo mit "Property of ..... Schule"? ;-)

Dann wäre die Anerkennung der Reinigungskosten auch kein Problem mehr.