VMA und Umzugspauschale für Inlandspraktikum?
Hallo,
ich bin Student und mache gerade meinen Verlustvortrag. Dazu habe ich 2 konkrete Fragen:
1) Während dem Studium habe ich ein Praktikum in einer anderen Stadt in Deutschland gemacht und bin deshalb auch 6 Monate zur Zwischenmiete dorthin gezogen. Kann ich dann für die ersten 90 Tage einen VMA von 24€ ansetzen + Umzugspauschale von ca. 700€? Und kann ich auch für die ersten 90 Tage nach Rückzug in die Studienstadt VMA + Umzugspauschale angeben?
2) Ich bereite mich auf Prüfungen normalerweise in der Bib vor. Kann ich für diese Tage Hin- und Rückfahrtstrecke Wohnung-Bib mit 0,30€/km ansetzen und zusätzlich einen VMA von 12€ wenn ich länger als 8h dort bin?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort! Danke schon mal! :)
1 Antwort
Hallo,
die Kosten Ihres Studiums sind grds. steuerlich abziehbar. Ohne weitere Angaben kann man aber nichts Genaues sagen.
Werbungskosten kommen nur in Frage, wenn es sich um eine Zweitausbildung oder ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt. Sonderausgaben liegen dagegen vor, wenn es sich um eine Erstausbildung ohne Dienstverhältnis handelt.
Es hängt auch davon ab, wie die Bibliothek als Teil der Bildungseinrichtung zu werten ist. Diese ist nämlich grds. die erste Tätigkeitsstätte und dadurch würden sich Reisekosten, zu denen die Verpflegungsmehraufwendungen gehören, erübrigen.
MfG
-Valeskix