Catering beim Filmdreh absetzen?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Es kommt wohl auch darauf an, ob dies als Cateringpauschale vom Nettolohn abgezogen wird, oder als Lohnbestandteil, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Bei ersterem trägst Du die Anzahl der Tage einfach in Zeile 75ff der Anlage N ein und Zeile 78 kannst Du unberücksichtigt lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi_0pvM2cKFAxUMhv0HHQ74AIcQFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fout-takes.de%2F2011%2Fschmiert-euch-lieber-ne-stulle-fur-das-catering-reicht-das-geld-nicht-mehr%2F&usg=AOvVaw1Ji3F5cGT5DzU9qvWOqz-I&opi=89978449

Solltest Du zu Hause Mittag essen, setzt Du das dann auch von der Steuer ab?!?!

Wenn überhaupt, dann kommt doch nur folgendes zur Anwendung:

"Für eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland ohne Übernachtung ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 Euro bei einer Mindestabwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden als Werbungskosten abziehbar."

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/V/002_Verpflegungsmehraufwendungen.html?view=renderHelp#:~:text=Für eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland,8 Stunden als Werbungskosten abziehbar.