Können Studenten unter bestimmten Voraussetzungen Verpflegungsmehraufwand + Kosten für Arbeitszimmer einfach und Arbeitsmittel doppelt von der Steuer absetzen?
Meine Freundin hat nach ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Studium begonnen. Parallel hat sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in der sie Steuern zahlt
- Kann sie die Pauschale für Arbeitsmittel in den Werbungskosten zwei Mal angegben? Einmal unter den Kosten für Arbeitsmittel (für ihren Beruf) und einmal unter den Fortbildungskosten?
- An manchen Tagen hat sie an der Uni Pausen, in denen sie in der Bibliothek lernt oder arbeitet und ist insgesamt mehr als 8 Stunden außer Haus. Kann man für diese 2 Stunden Pause den Verpflegungsmehraufwand unter den Fortbildungskosten geltend machen?
- Sie hat in ihrer 2-Zimmer-Wohnung einen Bereich (ca. 8m²) als Arbeitsbereich eingerichtet. Kann dies Anteilig von der Gesamtmiete ebenfalls unter den Fortbildungskosten geltend gemacht werden?
Vielen Dank für die Hilfe
2 Antworten
Pauchale für Arbeitsmittel wird nur einmal anerkannt (es gibt Finanzämter, welche die Pauschale gar nicht anerkennen .... es besteht KEIN Anrecht auf Anerkennung der Pauschale ...)
1. nachdem sie in der Bibliothek arbeitet (als 450 € Kraft? als studentische Aushilfe? Fragen über Fragen ...) ist die Pauschale für die Verpflegung WEG ...
3. (wo ist übrigends 2.??) Arbeitsbereich ist NICHT abzugsfähig, an ein Arbeitszimmer sind sehr strenge Voraussetzungen gebunden. Eine Arbeitsecke bzw. Arbeitsbereich ist m.M.n. NICHT abzugsfähig
Mit arbeiten meine ich z.B. Hausarbeit anfertigen, Prüfungsvorbereitung... (sorry für die unklare Formulierung)
Mit arbeiten meine ich z.B. Hausarbeit anfertigen, Prüfungsvorbereitung... (sorry für die unklare Formulierung)