Neuer Job, 300 km entfernt, ohne Wohnung. Welche Werbungskosten?

2 Antworten

"Oder muss ich täglich angeben, dass ich 300km gefahren wäre, wobei ich dies ja nicht nachweisen kann"

Das würde ich angeben, ohne Nachweis. Aber nur einfache Km, also 300 pro Arbeitstag.

Außerdem die Umzugskosten, wenn Belege vorhanden sind. Wenn keine Belege vorhanden sind, 600km ansetzen für geliehenes Fahrzeug aus Bekanntenkreis. Das es ja ein beruflich bedingter Umzug war. Des weiteren würde ich Fahrtkosten für Wohnungssuche geltend machen vor dem Jobantritt. Als Beleg diehnt evt. der Mietvertrag mit Datum und Unterschrift. Dann die Anreise 300km zur neuen Wohnung ebenfalls angeben am Tag des Einzugs.

Die Kosten für den einen Monat der alten Wohnung (Miete, Nebenkosten, Strom Grundgebühr, Gas Grundgebühr, Telekom, KabelTV, Müllabfuhr) würde ich ebenfalls ansetzen, da  ja alles erst gekündigt werden musste. Ist ja nach Job Zusage gekündigt worden. bzw. genau ansetzen, je nachdem wie lange man zahlen musste z. B. bei der Telekom oder anderem Telefonanbieter kann das ja bis zu 6 Monate sein. Dafür gibt es ja Belege. Sie konnten dies ja berufsbedingt nicht mehr nutzen, wg. des berufsbedingtem Umzugs.

Mit der Entfernungspauschale kriegst Du Ärger weger der bestehenden Höchstgrenze von 4500,-

https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

Wieso? 4 Wochen =20 Tage x 300km =6000km x 0,30€ =1800€!

Der berufsbedingte Umzug fällt doch nicht unter die Pauschale von 4500€.

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@hildefeuer

Du hast natürlich recht. Es geht dort nur um einen Monat. Ich hatte die Formulierung "...den kompletten Mai übernachten..." für eine regionale Redewendung gehalten. Sorry

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