Steuererklärung Arbeitszimmer & Fahrtzeit?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ganz einfache Antwort:

KEINE Werbungskosten für das Arbeitszimmer .....

nicht abzugsfähig, da ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

correct  06.01.2018, 14:29

Das ist und wäre die offizielle Erläuterung - ich wollte ja nicht mit dem Versuch des Betruges daherkommen.

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Das Problem liegt ganz woanders - wie willst Du bei einer Eigentumswohnung dem Finanzamt erklären, dass davon ein ganzes Zimmer wegen einem Tag nur als Arbeitszimmer genutzt wird?

EnnoWarMal  06.01.2018, 14:05

Das wurde garantiert nicht verstanden.

Also....

Um ein Arbeitszimmer abzusetzen, braucht man zwei Dinge:

  1. Ein Arbeitszimmer.
  2. Eine Tätigkeit, die ein Arbeitszimmer erfordert, weil kein anderer Arbeitsort zur Verfügung steht.

Nummer 2 sehe ich hier nicht erfüllt. Nummer 1 kann mangels Angaben nicht beurteilt werden.

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