Sind die Kosten für einen Deutschsprachkurs für Ärzte als Werbungskosten ansetzbar?

1 Antwort

ein Sprachkurs kann auch dann beruflich veranlasst sein, wenn er nur Grundkenntnisse in einer Fremdsprache vermittelt, diese aber für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind (Bundesfinanzhof, VI R 12/10).

Es sollte bei der Abgabe der Steuererklärung dem Finanzamt der konkrete Zusammenhang zwischen dem Sprachkurs und der derzeitigen oder zukünftigen beruflichen Beschäftigung dargelegt werden. Am besten fügt man der Steuererklärung ein darüber erhaltenes Zertifikat bei und möglichst eine Bestätigung des Arbeitgebers über die berufliche Veranlassung.

Auf Grund der derzeitigen Einwanderungswelle, wäre eine Ablehnung als beruflich veranlasste Werbungskosten, auch eher kontraproduktiv.

Gute Deutschkenntnisse sind eine dringliche Voraussetzung für den Arbeitsmarkt.