Sind die Parkkosten für einen Restaurantbesuch während der Mittagspause einer Fortbildung steuerlich absetzbar?
Hallo zusammen,
ich absolviere momentan ein berufsbegleitendes Studium, dessen Aufwände (Fahrtkosten, Parkplatzgebühren, Studiengebühren) in meiner letztjährigen Steuererklärung als Werbungskosten anerkannt wurden. (Studium bezieht sich auf berufliche Tätigkeit).
Nachdem ich in der Mittagspause der Vorlesungstermine häufig in ein etwas entferntes Restaurant (mit dem Auto) fahre und dort nur kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung stehen, stellt sich mir die Frage, ob diese Parkkosten während des Mittagessens auch von der Steuer absetzbar sind?
(Bei den Parkkosten für den Vorlesungs-Besuch steht dies außer Frage, diese sind absetzbar). Wie sieht es bei den Parkkosten für den "Mittags-Ausflug" aus - kann hier jemand etwas hilfreiches beitragen?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Ich würde es dem Fahrtzweck gleichsetzen.
Sowohl die Fahrt zum Hemdkauf wie zu einen Restaurant/Imbiss usw. ist im Rahmen von Reisekosten nicht absetzbar - für die damit zusammenhängenden Parkgebühren gilt stets das gleiche.
Nein, natürlich nicht. Die Kosten sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.
Anders sähe es aus, wenn Du Deinen Prof, Mitarbeiter des Instituts oder zB (potentielle) Drittmittelgeber zum Mittagessen einlädst, es also ein "Geschäftsessen" wäre.
Für normale Stundenten rel. unwahrscheinlich bzw schwer zu begründen, da Du aber ein berufsbegleitendes (Zweit?)studium machst, könnte die Argumentation schon leichter fallen. Wenn Du die anderen bewirtest, wäre es logisch auch die Fahrtkosten und Parkgebühren anzusetzen.
Ich weiß nicht, ob es hilfreich ist.
Wenn ich in der Mittagspause irgendwo hinfahre, um etwas zu essen, würde ich nie auf Idee kommen, dieses in meiner Steuererkärung anzugeben. Weil ich mir sagen würde: "Woher weiß das Finanzamt, dass ich mir nicht ein neues Freizeithemd gekauft habe?"
Wenn es gehen würde, würde ich abgelaufene Parktickets aufkaufen und mit Gewinn, zwecks Minderung der Steuerlast, verkaufen.
;-))) ....das ist doch aber die Idee, Danke !
Mir wäre diese Art der Steuerersparnis auch nicht in den Sinn gekommen. Wozu ff.net so alles gut sein kann.....lach !
Du bist schon ein Witzpold :-))
Zum Verpflegungsmehraufwand gehört sicherlich nicht der Parkschein. Könnte vielleicht dann klappen, wenn Du ihn auch essen würdest. Problem ist dann aber: Er ist dann weg, wenigstens unleserlich!
Danke für die Antwort.
Stimmt, die Frage wirkt im ersten Moment etwas schräg.
Vielleicht noch zur Erläuterung - mein Hintergedanke war folgender:
Für Dienstreisen oder beruflich bedingte Weiterbildungen (wie hier der Fall) können ja auch "Verpflegungsmehraufwände" angesetzt werden (wenn die Abwesenheit >8 Stunden beträgt, was hier der Fall ist). (Zitat Wiki: Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.)
Da es bei den Parkgebühren für das Mittagessen ja auch um Aufwände geht, die ich ohne das Studium nicht hätte (ich würde ohne die Weiterbildung beim Arbeitgeber oder zuhause ohne zusätzliche Parkgebühren essen können), ist das aus meiner Sicht nicht mehr ganz so absurd wie dargestellt. Klar - der Zusammenhang ist nicht mehr so direkt ersichtlich. Aber er ist eben auch nicht völlig konstruiert.