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Wie kann man trotz Bafög sein angespartes Geld trotzdem "behalten"?

Ich würde gerne nach meinem Abi den freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr ablegen. In den letzten Jahren ist das Gehalt bzw. der Sold gut gestiegen für den Wehrdienst. Mein ursprünglicher Plan war es dort knapp 2 Jahre zu dienen und danach zu studieren (nicht bei der Bundeswehr). So, nun würde dort in rund 2 Jahren ein ordentlicher Sparbetrag zusammenkommen, falls man sein Geld nicht anderweitig verprassen würde. Nun beißt sich das aber mit dem Bafög-Freibetrag von 8200 Euro, da ich denke, dass dieser nach den 2 Jahren FWD überstiegen wird.

Ich finde so eine Regelung hat durchaus ihre Berechtigung, nur dann würde Ich einfach mein Studium direkt nach dem Abi anfangen, da sich der freiwillige Wehrdienst in dieser Konstellation nicht lohnen würde, es sei denn man könnt das Geld anderweitig verstauen. Falls es so eine rechtskonforme Methode gibt dann würde Ich sie benutzen aber irgendwie kommt mir das ganze sehr "nicht legal" vor, weshalb Ich hier fragen wollte ob man in meiner Situation den Wehrdienst antreten sollte und das Geld sparen könnte oder ob das ganze nichts bringt und ich stattdessen direkt mein Studium anfangen sollte.

Deswegen wollte Ich noch wissen was überhaupt als Vermögenswerte bei einem Bafög-Antrag berücksichtigt werden.

Ich meine klar, das Konto, Wertpapiere etc... aber was fällt alles noch unter dieses "etc". Zählen auch Schmuckgegenstände wie z.B. Uhren? Weil dann könnte man sein Geld in eine teurere Uhr stecken aber Ich weiß ja nicht...

Studium, BAföG, Bundeswehr, Recht

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