Ich habe einen Grundsteuermeßbescheid in DM. Für die Berechnung der Grundsteuer wurde der Steuermessbetrag in Euro umgerechnet und mit dem Hebesatz der Gemeinde vervielfältigt.
Ich bin aber der Ansicht, dass zuerst der Einheitswert in Euro umgerechnet werden muss, dann gemäß § 30 Bewertungsgesetz abgerundet wird und im Anschluss x Steuermesszahl = der neuen Grundsteuermessbetrag in Euro entsteht. Er jetzt ist der Hebesatz anzusetzen.
Welche Variante ist zutreffend? LG