Hey RobRob0,
'Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert [...] Relevant ist dies insbesondere bei freien Mitarbeitern und Subunternehmern.' - Wikipedia
Du bist somit schonmal kein Scheinselbstständiger.
Da NUR Selbstständige rentenversicherungspflichtig sind, die für 1-2 Auftraggeber tätig sind, fällst du auch dort nicht drunter. Da es ja voraussichtlich so laufen wird, dass du demnächst für mehrere Auftraggeber tätig sein wirst. Da du auch sonst nicht unter die 'Ausnahmen' fällst, bist du NICHT rentenpflichtversichert.
Jedoch solltest du dir definitiv eine Alternative überlegen. Neulich habe ich erst wieder gelesen, dass von 4,5 Mio Selbstständigen nur rund 1 Mio abgesichert sind. :/
Quelle: http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/themen/altersvorsorge-fuer-selbststaendige-sind-sie-abgesichert
Hast du dir schon ausreichend Gedanken darüber gemacht?