Du kannst die Karte über die Seite der Consorsfinanz übers Kontaktformular kündigen. Hat bei mir keine 30 Minuten gedauert und ich bekam die Kündigung per Mail bestätigt.
Du musst natürlich die entsprechende Kontonummer angeben, von der CashCard.
Nur zurück schicken bringt dir nichts. Es muss schon eine Kündigung erfolgen.

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Warum hast du das Depot denn nicht per Online Banking selbst eröffnet?

und ob Sie besser ist, das kann man so und so sehen. Jede Bank hat Ihre Vor und Nachteile. Ich finde es hat einen Vorteil, dass die CoBa nicht nur Regional is, sondern deutschlandweit... und man somit deutschlandweit im Notfall, in eine Fil kann. Bei der Volksbank ist das ja aufs eigene Gebiet beschränkt.

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Sowas hab ich auch noch nie gehört. Deine Firma weiß anscheinend ganz genau, wie man kriminelle Dinge abziehen kann ;) Ich würde mir eine neue Stelle suchen. Sehr unseriös.

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Ich sag mal so, du hast mit der Bank ja einen festen Vertrag geschlossen. Es ist eine Kulanzsache der Bank, dich aus dem Vertrag vorzeitig raus zu lassen. Also entweder du gehst den Forderungen nach oder wirst das Geld erst zum Ende sehen. Wie Sie deine Ausgaben werten, kann niemand voraussagen.

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Das Gesetz sagt; du als Kindergeldberechtigte, sollst sowas unverzüglich melden, wenn der Sohn die Ausbildung abbricht. Das Ihr kein Kontakt habt, kann die Kindergeldkasse nicht wissen. Ihr hättet eine Abzweigung machen sollen, dann wären alle Briefe immer in Kopie an Ihn + dich gegangen und das Geld auch nur an Ihn und die Rückforderung hätten Sie dann auch Ihm geschickt und nicht dir.

Die Ausbildungsstätte hat damit nichts zu tun und muss sowas dementsprechend nicht melden.

Jetzt wirst du nicht drum rum kommen, das Geld selbst erstatten zu dürfen, weil du die Kindergeldberechtigte bist. Ist halt ziemlich doof gelaufen.

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Der wird erst noch bearbeitet. Kann 1 Woche dauern.

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https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/sind-kinder-pflichtteilsberechtigt.html bei Punkt 2 kannst du dir den Pflichtteil in % nennen lassen. Vielleicht hilft dir das ja.

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Du wirst nicht drum herum kommen, die Bescheinigung beim Finanzamt zu besorgen, damit es geändert werden kann. Wo ist denn das Problem, diese zu besorgen?
Die kann man sich auch zuschicken lassen.

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Telefonisch um erneute Abbuchung bitten, sei laut Auskunft der DB das beste.

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Wenn kann man für max. 6 Monate eine Nachzahlung erhalten. Früher waren es 4 Jahre, aber das Gesetz wurde geändert. Heißt, auch wenn du Anspruch für die Jahre vorher hättest, würdest du max. 6 Monate nachgezahlt bekommen.

Und der Antrag muss durch den Kindergeldberechtigten gestellt werden, außer es gibt eine Abzweigung.

Ich verstehe nur nicht, weshalb du keines erhalten haben sollst. Kindergeld wird bis 18 an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt, danach ist es bis. 21 möglich, wenn man Ausbildungssuchend gemeldet ist und dies nachweisen kann und bis höchstens 25, wenn man eine Ausbildung macht oder Schule oder Studium ect.

Wenn davon gar nichts zutriffst, würdest du auch keines erhalten können, bzw. der Kindergeldberechtigte.

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Außerdem die Forderung ist doch verjährt. Haben die einen Titel erwirkt ?

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Ihm nicht mehr Geld leihen? Wäre ein guter Anfang.

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Weshalb nutzt du sowas ueberhaupt? Und bist nicht zu einer richtigen Schuldnerberatung gegangen?

der Laden nutzt die Hilflosigkeit doch nur aus und zockt zusätzlich ab.

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