... und ich sogar zeugen habe, die bestätigen könnten dass ich nie mit dieser Säule in Berührung gekommen bin.

Mir einer solchen Beweisführung wäre ich vorsichtig. Dein Entlastungszeuge müsste dich ja 24/7 beobachtet haben um so was zu bezeugen. Das ist einfach unglaubwürdig und würde Dich daher eher be- statt entlasten.

Die Säule wurde bewusst von einem Nachbar dem Geländer entnommen, hierbei weiss auch die Verwaltung Bescheid wer dies war.

Ist dieser Vorgang dokumentiert? Z.B. die Meldung an die Hausverwaltung? Das wäre dann schon eher ein Entlastungsbeweis.

Grundsätzlich bist Du aber gar nicht in der Beweispflicht, sondern die HV. Sollten die ne Rechnung schicken, widersprich dieser. Prüfe auch genau die nächste Betriebskostenabrechnung ob diese Position dort untergeschoben wird; dann auch dieser widersprechen.

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Welchen Zweck willst Du damit verfolgen?

Neben Notar und Grundbuchkosten (zusammen ca. 8% des Übratrgungswertes) fällt ausserdem noch ca. 6% Grunderwerbsteuer an (abhängig vom Bundesalnd). Also fast 15% für nichts. Lass Deinen Mann einfach kostenlos mit wohnen und fertig.

Ich habe eine Bekannte die nur aus Liebe die Hälfte ihrer Eigentumswohnung ihrem damaligen Mann geschenkt hat. Nach der Scheidung hat er sie entmündigen und als gemeingefährlich erklären lassen mit der richterlichen Verfügung, dass die sich ihrer eigenen ETW nicht mehr nähern darf. Weil sie die aber nicht verkaufen will und wohl auch nicht kann (wer kauft schon 1/2 Wohnung) , bekommt sie wegen ihres "Vermögens" jetzt nicht mal Harz 4 und muss in nem Wohnwagen schlafen.
Ihr neuer Freund hat die Betreuung und füttert sie mit seinem Harz4 mit durch.

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wir uns geeinigt dass ich ihr einen Teil des Geldes bezahle

Wie Du schon selbst schreibst. Grundstücksgeschäfte sind ohne Notar nicht möglich. Eure internen Zahlungsvereinbarungen ändern nichts am Grundbucheintrag.

Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen die ganzen Nebenkosten (Notar, GrESt, Grundbuchamt) noch mal zu bezahlen, zumindest für ihre Hälfte, wenn Du sie aus dem Grundbuch raus haben willst.

Ich sehe auch schwarz, daß

ihr einen Teil des Geldes bezahle

als jetzige Teilkaufpreiszahlung zu werten ist. Ihr habt zusammen gelebt und jeder hat nach seinen Möglichkeiten zu den Kosten der Lebensführung seinen Teil beigetragen, sie die Lebensmittel und Du halt die fiktive Miete (Hypothekenraten). Es wird jetzt schwierig solche Zahlungen nachträglich aufzutröseln, wem was anzurechnen ist.

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Ist so ähnlich wie Fresenius und deren Tochter FMC.

Meist hat die Aufsplittung der Geschäftsfelder zwischen Mutter und Tochter rechtliche Gründe. Die Tochtergesellschaft hat sich ja wesentlich auf das Thema Solarenergie spezialisiert. Könnte mir vorstellen, dass staatliche Zuschüsse zur Solarenergie so besser ausgeschöpft werden, als wenn es eine gemischte Ausrichtung zur Energieerzeugung gibt. Es kann aber auch Vertragsrechtliche Gründe geben. Die Mutter hat diese Lizenzen, die Tochter jene und beide Lizenzen schließen sich villeicht sogar gegenseitig aus. Manchmal will man aber auch Gewinne hin+her schieben. Es gibt viele Möglichkeiten.

Die Mutter profitiert mit Sicherheit an der Tochter, ist sie dort doch, genau wie Du, Aktionär und damit Dividendenberechtigt. Es wird aber sicherlich auch Honorarverträge zwischen beiden geben und natürlich Preisabsprachen, was mit einer größeren Marktmacht einhergeht.

Die Mutter hat m.E die besseren Fundamentaldaten, KGV ca. 16, Div-Rendite ca. 3,5 %, KBV ca. 1,19 und damit deutlich risikoärmer als die Tochter mit KGV ca. 25, Div-Rendite ca. 0,6 %, KBV ca. 1,55.

Dafür hat die Tochter aber ein besseres Gewinnwachstum, also mehr Chanchen.

Nun musst du entscheiden, ob Du mehr Wert auf Chanchen oder auf Sicherheit legen willst.

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Beides wäre ein Geldgeschenk, sowohl der Teilerlass des Darlehns, als auch die bis dahin aufgelaufenen Zinsen.

Eigentlich ist es auch egal wie man den Erlass bezeichnet; Kapital oder Zinsen. Beispiel:

Darlehnsausreichung 100.000 EUR, Zinsen 1% p.a.

Das Darlehen wird 5 Jahre nicht bedient. Saldo nach 5 Jahren:
105 T€
-20 T€ Schenkung
85 T€ neuer Saldo nach Schenkung

Falls jährliche Bedienung vereinbart war, dies aber vertragswidrig nicht erfolgte, müssten Zinseszinsen auf die 85 T€ noch draufgerechnet werden.

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Also wenn ich recht verstehe willst Du das Haus verkaufen und dann wieder (noch in diesem Jahr!) zurückkaufen um Baukindergeld zu erhalten?

Um Baukindergeld zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 geschlossen beziehungsweise die Baugenehmigung erhalten sein.
  • Die zu fördernde Immobilie darf nicht weniger kosten, als die Förderung durch das Baukindergeld ausmacht.
  • Es ist zum Abschluss des Kaufvertrages beziehungsweise beim Erhalt der Baugenehmigung die einzige Immobilie im Eigentum der Antragssteller.
  • Die Immobilie wird selbst genutzt und nicht vermietet.
  • Es lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, für das Kindergeld bezogen wird.
  • Das maximale jährliche Haushaltseinkommen beträgt 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere.

Da Dir das Haus jedoch zu klein ist, wie Du schreibst, fällt also eine Selbstnutzung schon mal weg und damit auch das begehrte Baukindergeld.

Weitere Bedenken sehe ich im kurzfristigen An- und Verkauf der Immobilie. Die Finanzverwaltung wird darin wohl eine unzulässige Steuergestaltung sehen.

Drittens wären die Kosten zu bedenken. Für ein Kind bekommst Du evtl. 12.000 EUR Baukindergeld, abgezinst dürfen das ca. 6.000 EUR sein. Dem musst Du aber nun die doppelten Notar- und Grundbuchkosten gegenüberstellen. Ferner ggf. Umschreibungsgebühren für ggf. noch eingetragenen Grundschulden.

Da das Baukindergeld in diesem Jahr ausläuft, müssten beide Transaktionen binnen 5 Monaten über die Bühne gehen. Auch da habe ich wegen Bearbeitungszeiten bei Notar, Grundbuchamt und Hypothekenbank schon mal Zweifel.

Ich glaube nicht, dass sich das Ganze rechnet und rate daher eher dazu das Haus den Eltern zu vermieten. Das dürfte sich auch steuerlich besser rechnen, da bei Vermietung oft steuerliche Verluste festgestellt werden.

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Ich mache mal eine Beispielrechnung um die Logik des Finanzamtes zu erklären, zur Vereinfachung runde ich mal die o.g. Beträge. Die GrESt bemisst sich grundsätzlich an dem Kaufpreis der Immobile.

Steuerpflichtige A und B kaufen je eine Immobile zum Kaufpreis von 150 T€. In beiden Grundbüchern ist je eine Hypothek von 95 T€ eingetragen. Ich denke es ist logisch, daß beide Käufer die gleiche GrESt zu zahlen haben.

Es gibt jedoch einen kleinen unterschied zwischen Fall A und B.

Verkäufer A lässt sich den Kaufpreis vom Käufer A überweisen, zieht davon 95 T€ ab, tilgt damit die Hypothek, überträgt jetzt die schuldenfreie Immobilie an den Käufer und hat am Ende 55 T€ auf seinem Konto.

Verkäufer B lässt sich jedoch nur 55 T€ überweisen, überträgt die Immobilie jedoch mit Schulden (obwohl er zum schuldenfreien Übertrag verpflichtet wäre) und sagt zu Käufer B: "behalte mal 95 T€ vom Kaufpreis ein und tilge damit meine Hypothek". Auch Verkäufer B hat am Ende 55 T€ auf seinem Konto.

Man könnte auch sagen, von dem Kaufpreis von 150 T€, hast Du zunächst einen Teilbetrag von 55 T€ an die Verkäuferin gezahlt und weitere 95 T€ zahlst Du noch an die Hypothekenbank in Raten ab.

und eine Haftentlassung.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer: und!!

Da die Haftentlassung aus der Hypothek offenbar ca. 95 T€ wert ist, gehört diese mit zum Kaufpreis. Steht sicherlich auch so im Kaufvertrag.

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Bei CFD´s gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen "Verkaufen" bzw. "Kaufen" und "Positon schliessen"

Wenn Du dort etwas verkaufst, bedeutet dies Du hast einen Leerverkauf gemacht, nicht die Kaufen-Position geschlossen. Dann müsstest Du jetzt zwei Positionen in der Übersicht haben:

  • x Stücke DAX30 kaufen
  • x Stücke DAX30 verkaufen

Wenn Du dein Geldkonto auffüllen willst, musst Du beide Positonen schlissen. Nur das "Position schließen" wäre bei einem klassischen Aktiendepot mit Verkaufen bzw. Kaufen zu vergleichen.

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Ich würde eine Privatinsolvenz sogar ernsthaft in Erwägung ziehen. Wie viel Einkommen hast Du derzeit? Mehr als 1.179,99 EUR p.m? Bei Minijob wohl eher nicht. Also kannst Du erst mal alles behalten. Und das bleibt ja erst mal 4-5 Jahre. Die Wohlwollenspfhase dauert 6 Jahre, in der Du alles abdrücken muss, also dann noch ca. 2 Jahre.

Und was ist dann in 4-5 Jahren nach dem Examen? Wirst Du dann schon Kinder haben? Die Pfändungsgrenze erhöht sich ohnehin jedes Jahr und durch Unterhaltspflicht (Kinder) dann noch mal.

Ich denke , Du wirst nicht viel abtragen müssen vom Wasserschaden.

Wo ist eigentlich der Wasserschaden entstanden? Oft übernimmt auch die Gebäudeversicherung des Vermieters solche Schäden. Ist diese die Dich in Regress nehmen will? Als Mieter trägst du die Versicherungskosten mit, bist also eigentlich selbst der Versicherungsnehmer. Lass Dich diesbezüglich mal von einem Mieterverein beraten. Die Kosten könnten sich lohnen.

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Einzelunternehmen - Fahrkosten, Einlagen, Miete, AfA, Quittungen, Telefon korrekt buchen? Steuererklärung?

Guten Tag,

in meiner Buchhaltung sind mit einige Sachen aufgefallen, die Google mir nicht so richtig beantwortet.

Wir wohnen auf dem Land und der leider einzige Steuerberater in der Umgebung hat uns, trotz horrenden Kosten, schon einmal falsch beraten bzw. die zu kontrollierende Buchhaltung nur halbherzig überprüft, sodass wir später viele Fehler gefunden haben. Davon abgesehen, läuft die Selbstständigkeit seit Anfang des Jahres (Corona) auf Sparflamme und wird ggf. dieses Jahr vollständig beendet..

Als Hilfestellung bei der Buchhaltung nutze ich Lexoffice.

  • Fahrtkosten

Wir müssen ab und zu zur Post um Kundensendungen abzugeben.

Diese Fahrten nehmen wir mit dem im Privatbesitz befindlichen KFZ vor und rechnen pro gefahrenen km (Hin- und Rückfahrt) 30ct als Betriebsausgabe.

Wir führen ein kleines Fahrtenbuch, welches ausschließlich die betrieblichen Fahrten aufführt.

Gelegentlich fahren wir zu Mitbewerbern oder auf Messen, um uns „inspirieren“ zu lassen bzw. neue Produkte zu finden – dürfen diese Fahrten ebenfalls geltend gemacht werden? Wenn ja, welche Nachweise müssen dem Finanzamt vorliegen (z.B. kein Ticket, da Messeeintritt kostenfrei)?

  • Privateinlagen und Einkommen

Beispiel: 2018 wurden 20.000 EUR als Privateinlage auf dem Geschäftskonto eingezahlt. 2019 wurden 25.000 EUR als Einkommen ausgezahlt bzw. waren diese am Ende des Jahres als Gewinn übrig. Muss die im Jahr zuvor getätigte Privateinlage erst getilgt werden, dass es somit nur 5.000 EUR Einkommen sind oder muss der Gewinn explizit als Tilgung angegeben werden?

  • Miete/Strom

Wir arbeiten von Zuhause aus, wobei das Gäste- und Esszimmer bereits fast vollständig als Lager und Büro umfunktioniert wurde. Im Moment rechnen wir keine Kosten als Betriebsausgabe an, weder bei der Miete, noch beim Stromverbrauch. Ist es möglich, die Kosten für Miete und Strom anteilig als Betriebsausgabe zu buchen? Wenn ja, in welchen Umfang bzw. wie wird dies berechnet?

  • Private Quittungen

Wir kaufen Klebeband immer günstig von Privat (Filamentband, im Handel zu teuer). Wir bekommen dafür eine normale Quittung, haben diese aber bislang nie als Betriebsausgabe angesetzt – ist das möglich?

Auch haben wir z.B. einen Etikettendrucker von Privat gekauft und eine Quittung erhalten – sind diese Kosten auch als Betriebsausgabe buchbar? Welche Angaben müssen diese Quittungen enthalten?

  • AfA/Anschaffungen

Wir haben günstig (Lager-)Regale für 100 EUR erworben und diese nicht abgeschrieben, sondern direkt als „Geringwertige Wirtschaftsgüter“gebucht – korrekt? Ein PC-Monitor sollte ein „nicht selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut“ sein und dieser muss, trotz der Abschreibungsgrenze von 800 EUR Netto, über 7 Jahre (Laut AfA-Tabelle) abgeschrieben werden, korrekt? Gilt dies auch für gebrauchte Anschaffungen (ggf. auch von Privat?)

Danke im Voraus :)

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Kollege wfwbinder hat eigentlich schon alles sehr gut beantwortet. Daher möchte ich nur noch ein wenig ergänzen.

Wie definierst Du "private Quittungen" ? Auch otto-office z.B. ist ein privates Unternehmen und stellt daher private Quittungen aus. Falls Du die Steuerpflicht des Rechnungsausstellers meinst, darauf kann es natürlich nicht ankommen, denn dies ist weder durch Dich noch durch einen BP lückenlos überprüfbar. Es ist völlig belanglos wer der Rechnungsaussteller ist. Alle Kosten die durch Dein Gewerbe verursacht wurden, sind Betriebsausgaben. Dabei noch ein Hinweis zur Umsatzsteuer. Ob Du Kleinunternehmer bist oder sonstige Befreiungsvorschriften greifen, wissen wir nicht. Ich gehe daher mal von USt-Pflicht aus. In Rechnungen von Nichtunternehmern (bei Dir als Private Rechnungen bezeichnet) dürften keine Vorsteuern ausgewiesen sein. Dann kannst Du natürlich auch keine Vorsteuern ziehen.

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Wenn Du Dir ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lässt, brauchst du Dir wegen ErbSt wohl keine Gedanken machen.

Denn auch das Wohnrecht hat einen Erbwert, welcher vom Wert der Immobilie abzuziehen ist. Beispiel:

Verkehrswert Haus: 400 T€
In Deinem Vorschlag erben:
Deine Mutter 200 T€
1. Kind: 100T€
2. Kind: 100T€

In meinem Vorschlag erben:

Du ca. 150 € (abhängig von Deiner Lebenserwartung nach Sterbetabelle)
Mutter: 125 T€
1 Kind: 62,5 T€
2. Kind: 62,5 T€

Du musst dann natürlich dort nicht einziehen, es reicht wenn du das könntest. Das ganze lässt sich steuerlich noch weiter aufsplitten wenn Du und Deine Frau lebenslanges Wohnrecht erhalten.

Das ganze hat auch noch recht praktikable Gründe. Man weiß nie wie sich die Kinder in 20-30 Jahren entwickeln. Wenn Du dich mit einem mal verwirfst, hast Du bezüglich der Immobilie weiterhin Einfluss.

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