Es kommt auf den Einzelfsll an, dass kann man dir bestimmt nicht sagen, ggfs RA aufsuchen
Wenn der Mietvertrag bspw nur noch deklaratorischer Natur war, also ne Art Notiz, damit man nix vergisst, gab bzw gibt es ja parallel deine mündliche Sache
Ein Vertrag entsteht auch mündlich, wenn ihr euch zb über die essenziellen Dinge einig wart, zb Miete usw dann ist m.E ein Vertrag zustande gekommen aber es kommt drauf an wie bei euch der Ablauf war und was besprochen war
Eig könnte der Vermieter durch dein konkludentes zudem drauf schließen, dass du den Stellplatz noch willst, er hat dur ja offenbar konkret vor Ort ein Angebot gemacht, du hast dies zumindest konkludent angenommen
Es könnte allerdings schwierig werden das du beweisen, der Vermieter kann nur sich selbst als „zeuge“ in einer sog Parteivernahme ( 448 zpo) beantragen
Das Gericht müsste wg Grundsatz der Waffengkeichheut und eines EGMR Urteils das dann eig als letztes Mittel zulassen
Eng wird es vllt tatsächlich auch, weil du den Eindruck vermittelt hast, dass du nun den Stellplatz auch gemietet hast
Du hättest dem Vermieter eig rechtzeitig sagen müssen, dass du das nicht so meintest bzw von deinem evtl gehörenden Widerrufsrexht Gebrauch machen, was theoretisch vllt sogar noch geht, da der eugh hier den Verbrauchern 1 Jahr anstatt zwei Wochen Frist zubilligt, Voraussetzung ist aber auch, dass der Vermieter Unternehmer ist, dass muss man prüfen , allg. wird das ab 4 Einheuten angenommen, der der Vermieter zu vermieten hat usw
Anfechtung seh ich hier nicht