Ein Ausdruck des Festplattenverzeichnisses wäre ratsam- natürlich kommts nicht gut, wenn Spiele oder Programme für private Musikdownloads/Videos drauf sind. Das Urteil FG Rheinland Pflaz Az 5K 2776-98 wäre vielleicht auch noch hilfreich. Viel Glück

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ich fürchte Du gehst leer aus http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-beschluss-3u16912-verkehrssicherungspflicht-alter-fahrstuhl-unfall-haftung/

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nach nur einer abgebrochenen Lehre vermute ich schon, er hat ja auch zwischenzeitl. gearbeitet und Willen gezeigt, sich selber zu versorgen, ich denke Du mußt noch Elternunterhalt zahlen, hab gegoogelt, mitunter das gefunden zum Thema http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

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wie lang war der Pachtvertrag-vielleicht ist der bisherige Pächter im Recht, sieh mal http://dejure.org/gesetze/BGB/594.html

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Für gwöhnlich wird ein normales Sparbuch mit 3-mtl. Kündigungsfrist eröffnet-ist auch ratsam so, denn wenn Du ausziehst, willst Du doch nicht an langfristige Sparverträge gebunden sein,oder? Da die Mietkautionen in der Regel ja nicht die Welt ausmachen, wird man hier auch nicht wunder was an Ertrag rausholen können. Ansonsten, wie es rein rechtlich ist, weiß ich nicht. Aber vermutlich hilft Dir Deine Bank hier mit Rat weiter.

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sorry, aber versuchs lieber mal da: www.gesundheitsfrage.de-da findest vielleicht Gleichgesinnte, die zu ihren Erfahrungen berichten können

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So lang wie es Kindergeld gibt, das ist mein Wissensstand.

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hab hierzu gegoogelt und Interessantes gefunden, grds. denk ich, daß sich das Ausstreiten auch als kostenintensiv und nervaufreibend herausstellen kann, also lieber überlegt vorgehen.... http://www.kfz-betrieb.vogel.de/neuwagen/handel/articles/170198/

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Ja, das ist Urkundenfälschung Der Vertrag ist nicht zu stande gekommen da ja nicht vom Vertragsinhaber unterschrieben Aber der Anbieter wird daraufhin vielleicht schon Anzeige erstatten. Sowas macht man ja auch nicht, wieso machst Du sowas ohne die Zustimmung Deiner Freundin???

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ja, natürlich, sieh hierzu auch http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13396031/Wie-der-Ombudsmann-Versicherungsstreit-schlichtet.html

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ups, was schreib ich denn da- sorry, ich hatte den Text begonnen dann gelöscht und wollte es einfacher formulieren. Also nochmals: 2006 wurde die Eigenheimzulage mit 5 Kindern beantragt. Bis 2013 kams zur Festsetzung von 5250,- je Jahr. Zwischenzeitlich ist ein Kind aus der Familie genommen worden. Von den verbleibenden 4 Kindern gibts nun nur noch für 2 Kinder Kindergeld. Grds. aber eben die Frage-kann sich die Bemessungsgrundlage hier geändert haben ?

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War das Geld binnen der ersten 14 Tage schon gepfändet nach Gutschrift? Dann an die Vollstreckungsstelle des öffentl.Gläubigers wenden (Finanzamt,Stadtkasse) begründet durch Bt-Dr. 16/12714, Seite 17, 3. Absatz

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Rechtlich gesehen steht eine Kontoüberziehung dem nicht entgegen-aber echter Kontopfändungsschutz gilt nur für ein Guthaben auf dem Konto-ohne Guthaben macht wahrscheinlich eine Umschuldung mehr Sinn- man sollte das mit der Bank bereden. Auch P-Konten mit Sollstand sehen aber vor, daß Sozialleistung und Kindergeld 2 Wochen zur Verfügung stehen müssen.

Also: je nach Bank verschieden- da mußt Du auf die Suche gehen u. mit der Bank offen drüber reden

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handeln geht sicher immer -grds. steht das ja schon in den Zeitungs-Anzeigen im Kleingedruckten dabe

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In der Regel wird das Kautionssparbuch doch auf den Namen des MIeters angelegt, fällt doch dann bei Pleite nicht ins verwertbare Vermögen des Vermieters

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