Hartz-IV-Empfänger mit Dispo kann kein Pfändungsschutzkonto machen - was kann er tun?
Ein Hartz-IV-Empfänger mit Dispo auf seinem Konto, könne kein Pfändungsschutzkonto machen - so sagte ihm seine Bank. Ist das korrekt und was kann er tun? Er ist in den "Miesen", braucht also den Dispo-Kredit noch. Aber ohne dieses spezielleKonto droht ihm immer noch Kontopfändung.
2 Antworten

Das was Sie da beschreiben widerspricht der Rechtslage. Ob es allerdings (nicht nur bei Ihnen) häufig so entgegen der Rechtslage abläuft, kann ich nicht beurteilen...
Wir wäre es, wenn Sie Ihrer Bank den Vorschlag machen würden, bei ihr ein zweites, neues Girokonto als P-Konto zu eröffnen und zum Ausgleich des Sollsaldos beim ersten Girokonto eine regelmäßige Ratenzahlung vereinbaren würden (die sie dann aber auch einhalten müssten, um keine neuen Probleme zu verursachen)? Ist ein erprobter, gangbarer, rechtlich zulässiger und wirtschaftlich sinnvoller Weg.
Ggf. müssten Sie dies bei Ihrer Bank mit einem "höher gestellten" Mitarbeiter besprechen; am "Schalter" wird man ggf. schnell überfordert sein...

Rechtlich gesehen steht eine Kontoüberziehung dem nicht entgegen-aber echter Kontopfändungsschutz gilt nur für ein Guthaben auf dem Konto-ohne Guthaben macht wahrscheinlich eine Umschuldung mehr Sinn- man sollte das mit der Bank bereden. Auch P-Konten mit Sollstand sehen aber vor, daß Sozialleistung und Kindergeld 2 Wochen zur Verfügung stehen müssen.
Also: je nach Bank verschieden- da mußt Du auf die Suche gehen u. mit der Bank offen drüber reden