Kann man zum Versicherungsombudsmann gehen, wenn gegnerische Versicherung nicht bezahlt?
An wen kann man sich wenden, wenn man bei einem Unfall der Geschädigte ist und die Kfz-Haftpflcihtversicherung des Unfallverursachers nicht bezahlen will? Kann man dann zum Ombudmanns gehen?
4 Antworten
Die Antwort ist ganz eindeutig und lautet NEIN (in Worten: N-E-I-N),denn der Ombutsmann ist nur für Streitigkeiten mit der eigenen Versicherung zuständig, vgl.anliegenden Link zur Verfahrensordnung:
www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/Verfahrensordnung.html
Hier geht es aber um Streit mit der gegnerischen Versicherung!
Dir bleibt der Gang zu den ordentlichen Gerichten nicht erspart.
Die Drohung mit einem Anwalt bringt überhaupt nichts. Als ehem. Schadenbearbeiter war ich häufig froh, wenn ich sachlich mit einem Anwalt anstatt mit einem unsachlichen Geschädigten verhandeln konnte. Wenn man gute Argumente hat, ist ein Schreiben an den Vorstand (Name steht auf dem Briefpapier) häufig erfolgreich. Hilft auch dies nichts, muss man den Rechtsweg - mit oder ohne Anwalt - beschreiten.
an den Rechtsschutz wenn Du einen hast und an den Ombudsmann, dafür sind die doch da.
ja, natürlich, sieh hierzu auch http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13396031/Wie-der-Ombudsmann-Versicherungsstreit-schlichtet.html
Wenn man keine Ahnung hat, hält man sich mit einer Antwort besser zurück... (frei nach Dieter Nuhr)