Kann man zum Versicherungsombudsmann gehen, wenn gegnerische Versicherung nicht bezahlt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antwort ist ganz eindeutig und lautet NEIN (in Worten: N-E-I-N),denn der Ombutsmann ist nur für Streitigkeiten mit der eigenen Versicherung zuständig, vgl.anliegenden Link zur Verfahrensordnung:

www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/Verfahrensordnung.html

Hier geht es aber um Streit mit der gegnerischen Versicherung!

Dir bleibt der Gang zu den ordentlichen Gerichten nicht erspart.

Die Drohung mit einem Anwalt bringt überhaupt nichts. Als ehem. Schadenbearbeiter war ich häufig froh, wenn ich sachlich mit einem Anwalt anstatt mit einem unsachlichen Geschädigten verhandeln konnte. Wenn man gute Argumente hat, ist ein Schreiben an den Vorstand (Name steht auf dem Briefpapier) häufig erfolgreich. Hilft auch dies nichts, muss man den Rechtsweg - mit oder ohne Anwalt - beschreiten.

an den Rechtsschutz wenn Du einen hast und an den Ombudsmann, dafür sind die doch da.

Unfug zum Quadrat (Bullshit²)

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