Meines Erachtens nach ist die Umlage einer Reparatur nicht rechtens - Der Vermieter bekommt ja Miete, für die er die Wohnung(en) in funktionsfähigem Zustand halten muß. Wartungskosten darf er umlegen, Reparaturen nicht.

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In dem Fall würde ich das Pferd von hinten aufzäumen (ist in unserem Betrieb auch so gelaufen): Versicherungsunternehmen, die Pensionskasse anbieten, suchen, der entsprechende Versicherungsmitarbeiter klärt und erklärt alles mit dem Chef und schließt einen Rahmenvertrag mit dem Betrieb ab. Jeder Versicherungsnehmer = Arbeitnehmer im Betrieb kann dann entscheiden, in welcher Höhe er monatlich in seine Pensionskasse einzahlen will (der Betrag wird direkt vom Brutto abgezogen, die daraus einmal resultierende Rente ist aber dann steuerpflichtig).

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Ich schließe mich wfwbinder an - Sparen auf jeden Fall, aber m.E. eher im Hinblick auf die wegbröckelnde Rente. Die 'Experten' beziffern den monatlich aufzubringenden Betrag für die Altersvorsorge mit 6% des verfügbaren Einkommens, um die Altersvorsorge auf bisherigem Niveau zu halten.

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Ich würde mich aber in jedem Fall wegen einer Mietminderung mit dem Vermieter des Stellplatzes kurzschließen.

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Sie können außerdem noch die Kosten für eine Haushaltshilfe in Höhe von gut 600,- EUR/Jahr geltend machen und diesen Betrag zusammen mit Ihrem Behinderten-Pauschbetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen.

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Ich denke auch, daß es eher so ist wie Lissa schreibt. Ich habe auch schon mehrfach diese Mails bekommen und sie einfach gelöscht.

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Ich könnte mir vorstellen, daß er erst die Nebenkostenabrechnung abwarten will, um evtl. etwas zu 'verrechnen'. Sprich ihn darauf an!

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Er hat m.E. nach recht. Alle Miteigentümer des Gebäudes müssen dieser optischen Veränderung zustimmen.

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Wenn man sich nicht einigen kann, dann macht das das Gericht - und dann wird es richtig teuer, weil der Streitwert mit jeder Kaffeetasse steigt.

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Schon seit einigen Jahren ist zu beobachten, daß für Kostenvoranschläge Gebühren berechnet werden; diese entfallen i.d.Regel aber, wenn man die Reparatur bei dem betreffenden Betrieb vornehmen läßt.

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Mit dem Zuschlag bei Ebay geht man einen Vertrag ein. Der Vertragspartner kann auf Vertragserfüllung pochen. Tut man das nicht, hat der Verkäufer die Möglichkeit, den zahlungsunwilligen Käufer an Ebay zu melden. Ebay fordert dann zunächst den Käufer zur Zahlung auf - passiert nichts, wird der Käufer gesperrt.

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Ich würde dringend davon abraten, denn auch ein Stromanbieter ist nicht davor gefeit, in die Insolvenz zu gehen. In diesem Fall wäre Deine Vorauszahlung futsch. Der zweite Haken: Du mußt Dich vorher auf die Menge an Kilowattstunden festlegen. Für jede Kilowattstunde, die Du darüber liegst, wirst Du unverhältnismäßig hoch zur Kasse gebeten.

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