Solange der Mitarbeiter vom Paketdienst keinen Unfug mit dem Ausweis anstellt und den Ausweis zeitig wieder zurück gibt, sehe ich kein Problem.
Ich tendiere dazu, dass deine Eltern gegen den Laptop als Geschenk sein dürfen, weil ein Laptop laufende Kosten verursacht z. B. braucht der Laptop Strom und einen Internet-Zugang.
Ich bin mir aber nicht 100 prozentig sicher.
Man hat bei der Krankenkasse einmal ein Formular mit der steuerlichen Identifikationsnummer ausgefüllt. Aus diesem Grund kann die Krankenkasse die Versicherungsbeiträge und Erstattungen an das Finanzamt elektronisch schicken.
Auch wenn die Krankenversicherungsbeiträge nicht vom Antragsteller erklärt wurden, sollte das Finanzamt diese Beiträge im Steuerbescheid übernehmen.
Es kommt darauf an welche Einnahmen man hat. Z. B bei Hartz iv muss man sich selbst um die Bezahlung der Krankenkasse kümmern. Bei Arbeitslosengeld I sollte sich das Arbeitsamt drum kümmern.
Also so schlecht find ich es nicht, dass du privatversichert bist.
Wenn du mal mit dem Studium fertig bist und das arbeiten anfängst und du bist dann freiwillig gesetzlich versichert, ist dies auch nicht gerade billig weil sich der Beitrag nach der Höhe deines Bruttoarbeitslohn richtet. Dieser Beitrag kann dann höher sein als der Beitrag von der PKV. Sollte es dir nun wieder einfallen, dass du dich privat versichern willst, wird der Beitrag für die PKV von deinem Einstiegsalter neu berechnet, somit kämme bestimmt ein höherer Beitrag raus, als wenn du von Anfang an in der PKV geblieben wärst.
Mein Rat wäre deshalb, dass du in der PKV bleibst, sei den du willst mal viele Kinder, dann ist die GKV wieder günstiger.
Du gehst also ununterbrochen in die Schule. Dann kannst du die Fahrten bei der Entfernungspauschale auf der Anlage N. Seite 2, eintragen. Ich nehme mal an, dass du ca. einmal pro Woche heim fährst: ca 43 x 300 km x 0,30 = 3870 Euro
Die Kosten von deiner Zweitwohnung in die Schule sind ebenfalls mit der Entfernungspauschale zu berechnen. Beispiel: ca. 5 km einfache Entfernung zwischen Schule und Zweitwohnung. 187 x 5 km x 0,30 = 281 Euro.
Bitte achte dadrauf, dass das Finanzamt bei einer so hohen Entfernungspauschale einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer verlangen kann. Halt deshalb Rechnungen (auf denen der KM-Stand oben steht) von der Werkstatt, Inspektionsbelege, TÜV-Belege bereit. Und sorge dafür, dass du dein eigenes Auto hast. (Also nicht einmal, das Auto von der Schwester, vom Bruder, von der Freundin, von der Mutter, von der Tante, vom Onkel, ... benutzen.
Gehst du Arbeiten und nebenbei zur Schule: Sind dies Fortbildungskosten auf der Anlage N, Seite 2, ganz unten: Hier gibt es keine Entfernungspauschale, sondern die tatsächlichen Kosten, diese Kosten werden mit den pauschalen Kilometersätzen (0,30 Euro) berechnet. 43 x 300 km x 2 x 0,30 Euro = 7740 Euro.
Wenn die Rente am 30.06.2010 umgewandelt wird, gilt weiterhin der Besteuerungsanteil von 2008, dies entspricht 56 %
Stimmt so.
Bei "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" eine 1 rein schreiben und alle Kapitalerträge erklären.
In Zeile 14: den genommenen Sparerpauschbetrag In Zeile 15 : 0
In den Zeilen ca. 50 bis 54 (Rückseite der Anlage Kap) die Steuerabzugsbeträge nicht vergessen zum eintragen.
Und die Steuerbescheinigungen, die gibts von der Bank dazu legen.
Nein, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das eine so genannte heterologe künstliche Befruchtung (die Frau wurde mit dem Samen eines Dritten befruchtet), somit ist dies nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Etwas anderes wäre eine homologe künstliche Befruchtung, die macht man bei Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau.
H 33.1 - 33.4 Künstliche Befruchtung, Einkommensteuergesetzbuch
Ich bin seit Sept. 2010 mit dem Basistarif privat versichert. Ist zwar eine kurze Zeit, habe aber in den zwei Monaten keinen schlechten Erfahrungen gemacht.
Und bevor ich mich so versichern habe lassen, habe ich auch bei den Kollegen nachgefragt, und die meinten, ich habe mindestens den gleichen Versicherungsschutz wie ein gesetzlich Versicherter.
Diese Terminvergaben hängen aber auch damit zusammen, wie gut dein Verhältnis zu deinem Arzt ist.
Nein, das geht nur bei gemeinützigen oder kirchlichen oder mildtätigen Vereinen.
Der Verein, der Spendenquittungen ausstellen will muss sich beim zuständigen Finanzamt in der Körperschaftsteuerstelle melden. Da kriegt er dann eine Steuernummer und muss alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht (für die letzten drei Jahre) abgeben und noch so ein Formular ausfüllen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Verein im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützig oder kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgt, und erteilt dem Verein einen Bescheid, dass er von der Körperschaftsteuer befreit ist, weil er steuerbegünstigte Zwecke verfolgt.
Meinst du, wie lange du deinen VL-Sparvertrag haben kannst?
Ich habe vor kurzem jemanden gesehen, der hatte eine Sperrfrist vom Bausparvertrag von 1993. Also hatte der seinen Bausparvertrag 1986 abgeschlossen (1993 minus 7 Jahre), nur so zur Info.
Weiß den dein Finanzamt Bescheid, dass du nebenbei "Hobby-Künstler" bist?
Wenn nicht, dann würde ich das da anmelden und bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung wählen (zulässig bei einen Gesamtumsatz im Jahr bis 17500 Euro), weil umsatzsteuerpflichtige Umsätze sind das. Die Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass du keine Mehrwertsteuer ausweisen darfst und auch kein Mehrwertsteuer abziehen darfst.
Was halt noch passieren kann, ist dass das Finanzamt meint, dass du mit deiner Künstlertätigkeit Gewinne erziehlts, die es einkommensteuerrechtlich versteuern will. Solltst du nur überwiegend Verluste erziehlen (= Hobby, Liebhaberei). Achte auch da drauf, dass dir das Finanzamt, die Verluste nicht steuermindernt im Eimkommensteuerbescheid geltend macht, sonst kann es irgendwann zu einer Nachzahlung kommen.
Durch die Schätzungen hast du Bescheide erhalten, dagegen hast du in der Rechtsbehelffrist (1 Monat) keinen Einspruch eingelegt bzw. keine Erklärung abgegeben. Somit sind die Bescheide bestandskräftig geworden.
Wenn du jetzt Erklärungen abgibst, werden dem Finanzamt neue Tatsachen (Beweismittel, Tatsachen, die das Finanzamt beim ersten Erlassen des Einkomensteuerbescheides noch nicht wusste) bekannt.
Aufgrund von den neuen Tatsachen (§173 AO) kann, dass Finanzamt auch nach der Einspruchsfrist bestandskräftige Bescheide ändern.
Hier gibt es zwei Unterscheidungen:
Es werden neue Tatsachen bekannt, die zu einer höheren Steuer (=Nachzahlung) führen. Kann geändert werden.
Es werden neue Tatsachen bekannt, die zu einer niedrigeren Steuer (=Erstattung) führen. Kann nur geändert werden wenn der Steuerpflichte kein grobes Verschulden hat, dass die Tatsachen jetzt erst bekannt werden. Beim groben Verschulden muss das Finanzamt prüfen, ob der Steuerpflichtige eine zumutbare Sorgfalt erfüllt hat. Wenn du dich immer schätzen lassen hast, hast du diese zumutbare Sorgfalt nicht erfüllt, somit ist dir ein grobes Verschulden zuzurechen. Also keine Änderung.
Ich hätte die Nebenkosten nicht auf die Personen verteilt, sondern auf die Anzahl der Quadratmeter. Und wenn dann eine Wohnung leer steht, dann krieg ich halt die Nebenkosten für die leerstehend Wohnung nicht bezahlt. Dafür sind diese nichtbezahlten Nebenkosten steuerlich als Werbungskosten anzusetzen, auch wenn ich keine Einnahmen für die leerstehende Wohnung erziehle. (Es zählt nur die Vermietungsabsicht.)
na, da hast du dir was vorgenommen. Hast du denn schon Erfahrungen auf dem Gebiet? Ich stell mir die Arbeit als Steuerberater ziemlich umfangreich vor. Ich nehme mal an das du beim Steuerberater warst wegen deiner Einkommensteuererklärung. Jetzt ist das aber nur in kleiner Teil was die da machen.
Und dann muss man noch bedenken, die Durchfallquote und die Prüfungsgebühren.
Studierst du schon Jura oder BWL?
Du nimmst den Bruttoarbeitslohn minus Krankenversichrungsbeiträge minus 920 Euro (Werbungskosten) plus Bezüge (z. B. Bafög mius 170 Euro (Kostenpauschale)) Das was dann da raus kommt darf den Höchstbetrag nicht übersteigen.
Du bist ja lustig, man könnte annehmen du hast tatsächlich 250.000 Euro gekriegt (vielleicht geerbt, dann vergiss nicht, dass du noch Erbschaftsteuer bezahlen musst.)
Von Aktien persönlich halte ich nichts, das ist mir zu risikoreich.
Ich würde einen Teil von dem Geld meiner Familie geben, dass die auch etwas davon haben und von dem andern Teil würd ich mir eine Photovoltaikanlage und eine Eigentumswohnung kaufen. Bei der Eigentumswohnung ist wichtig, dass die in einer Gegend ist, wo viel ge- und vermietet wird (z.B. Innenstädte, Metropolregionen)
Und dann will ich noch einen Teil spenden und in den Urlaub fahren nach Saarland oder nach Baden-Württemberg oder nach Berlin oder nach Dresden (des weiß ich noch nicht so genau)
Und dann werde ich noch 15.000 Euro in einem Sparbrief oder Festgeld auf vier oder fünf Jahr anlegen für die nächsten Möbel und das nächste Auto.
Und dann dürft von dem Geld nicht mehr viel übrig sein.
Es gibt ein neues Gesetz ab 2009: Da werden 25 % sogenannte Abgeltungssteuer einbehalten für Zinsen über 801/1602 Euro. Wie der Name schon sagt, die Steuerschuld ist abgegolten, Zinsen müssen daher nicht auf der Anlage Kap erklärt werden. (Ausnahme ist bei den außergewöhnlichen Belastungen auf der Seite 3 des Mantelbogens)
Bis 2009 mussten Zinsen über 801/1602 Euro zwingend angegeben werden.
Wurden Zinsen nicht angegeben, obwohl sie angegeben hätten müssen, kann das Finanzamt den Steuerbescheid ändern, weil dem Finanzamt ein neue Tatsache bekannt wurde.
Somit können je nachdem wie hoch die Steuernachzahlung ist, Nachzahlungszinsen, ... anfallen.
Da gibt es klare Regeln: Du musst ein Kind in deiner Wohnung gemeldet haben, für das man Kindergeld bekommt.
Bei dir in der Wohnung darf keine andere erwachsene Person leben (Z. B. Freund, deine Eltern) Ausnahme ist, wenn du ein volljähriges Kind hast für das du ebenfalls Kindrgeld bekommst.
Und es darf keinen Anspruch auf eine Zusammenveranlagung (z. B mit den anderen Elternteil) bestehen.