Hallo PeterGedoens,
zunächst werden grundsätzlich vom sog. Bruttolohn/-gehalt immer
Sozalversicherungsbeiträge für Kranken-+Pflegeversicherung,
Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen. Erst ab einem Gehalt von 1.000,- Brutto wird dann je nach Steuerklasse die Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgezogen. Man unterscheidet also zwischen Sozialabgaben und Steuern, was man an den jeweiligen Adressaten (Krankenkasse und Finanzamt) schon erkennt. Die einzelnen Abgabenbeträge kannst Du am besten in einem Online-Gehaltsrechner wie z.B. hier: https://entgelt24.de/brutto-netto-rechner/ nach Eingabe Deiner Gehaltseckpunkte einzeln aufgeschlüsselt erkennen.
Bleiben wir mal nur beim Finanzamt, also den Steuern, dann muss als erstes klar werden, dass wir einer Steuerprogression unterliegen und welcher Begriff genau deshalb für welchen Steuersatz gilt:
Der Steuersatz (Einkommensteuersatz) steigt progressiv vom Eingangs- bis zum Spitzensteuersatz an. Bildlich: Eine ansteigende Kurve je mehr Gehalt addiert wird.
Der Eingangssteuersatz ist der Steuersatz, der nach dem (steuerfreien) Grundtarif folgt und beträgt 14%
Der Spitzensteuersatz ist der höchste Steuersatz des geltenden Steuertarifs und liegt bei 42%.
Der Grenzsteuersatz ist Dein individueller Spitzensteuersatz, mit dem eine Lohnerhöhung (als Addition zu bisherigem) besteuert wird.
Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie viel Prozent (Dreisatz) Deines Einkommens Du in Summe ans Finanzamt abführst.
Die Reichensteuer ist ein Steuersatz für hohe Einkommen ab ca. 250 Tsd € p.a. und beträgt 45%.
Sind damit nun alle restlichen Klarheiten beseitigt?
Na dann, viele Grüße von Betriebssparen