Übertrag von angefallenen Aufwendungen ins Folgejahr möglich?
Ich habe im Mai 2017 mein Studium abgeschlossen und im August meine erste Stelle angetreten. Meine absetzbaren Aufwendungen für Umzug und Bewerbung sind höher als die in 2017 gezahlten Steuern. Kann ich die im Sinne der Steuererklärung ungenutzten Aufwendungen für 2018 vortragen? Beispiel: Ich habe in 2017 2000€ Steuern gezahlt, für 3000€ könnte ich angefallende Aufwendungen absetzen. Ich nutze die 2000€ im Jahr 2017, und lasse vom Finanzamt einen Vortrag von 1000€ für 2018 feststellen?! Danke für eine Antwort
3 Antworten
a) Du kannst nicht Aufwendungen mit Steuern vergleichen
b) Aufwendungen kann man in dem Jahr geltend machen, in dem sie gezahlt wurden
OK. Ich hatte gehört es wäre - analog zu Verlustvorträgen bei Kapitalerträgen - möglich. Schade. Danke für die schnelle Antwort.

Zum Bereich "Verlustvortrag" haben wir hier immer Mitte des Monats unseren Thementag. Wir nennen ihn auch liebevoll "Murmeltiertag".
Möchtest du, dass das jemand für dich hier heraussucht oder machst du das selbst?
Danke für die Info. Ich hatte schon gesucht, aber nur Einträge zum Thema
a) Selbstständigkeit und
b) Verlusttöpfe bei Kapitalerträgen
gefunden

Hallo Volker100,
zunächst klingt Deine Rechnung hochinteressant, dass Du Ausgaben direkt mit Steuern verrechnen willst. Allerdings ist zu befürchten, dass dann gar niemand mehr Steuern zahlt. Klingt gut, aber zu gut, um wahr zu sein ...
Steuern beziehen sich immer auf das "zu versteuernde Einkommen (zvE)". Und genau auf dieses wird eben addiert, wenn Du Mehreinnahmen hast wie Nebenjob oder andere Nebeneinkünfte oder eben auch absetzbare Ausgaben abgezogen.
Beispiel anhand Deiner Angaben (ohne Soli und Kirchensteuer) für 2017:
z.v. Einkommen p.a. 18.025 € = 2.000 € Steuern
minus Werbungskosten 3.000 €
neues z.v. Einkommen p.a. 15.025 € = 1.244 € Steuern neu
Ergibt damit eine Steuerersparnis von 756 € p.a. und Du hättest immer noch mehr "Luft" bei Absetzbarkeit nach oben, sofern vorhanden.
Wenn Du Deine korrekten Zahlen berechnen willst, dann hol Dir hier: http://www.einkommenssteuertabelle.de/ eine Steuertabelle und rechne das nach obigem Prinzip selbst aus.
Also dann, viel Spaß beim rechnen ...
Viele Grüße von Betriebssparen
bAV geht auch ohne Versicherung, denn Betriebsrente ist Firmensache.de
Danke für die schnelle Antwort,
mir ist schon klar, daß meine Ausgaben die Steuer nur anteilig reduzieren :-)
Meine Frage ist, ob ich die nicht nutzbaren Ausgaben für das nächste Jahr beim Finanzamt vormerken / eintragen lassen kann? Sonst wären sie ja "verloren". Ich habe verstanden daß das nicht geht.