Ich denke, so was ist nur dann möglich, wenn dem Finanzamt alles einwandfrei durch Gutachten und ärztliche Atteste nachgewiesen werden kann. Außerdem wird vermutlich ein Nachweis verlangt, dass man den Vermieter über die Wohnsituation hinreichend informiert hatte. Sonst könnte ja jeder hingehen, und seine Umzugskosten mit dieser Begründung versuchen abzusetzen.
Dein Sohn ist volljährig und kann machen, was er möchte. Ihr solltet allerdings vorher mal klären, ob er sich finanziell eine eigene Wohnung leisten kann. Bezahlen müsst Ihr ihm eine eigene Wohnung nämlich nicht. Und nicht vergessen, der zukünftige Vermieter wird ebenfalls nach einem geregelten Einkommen fragen.
Soweit mir bekannt ist, dürfen die nicht ablehnen. Sie haben schließlich einen Personenbeförderungsvertrag. Und wenn jemand nicht mehr zu Fuß wo hinkommt und für die Beförderung bezahlt, muss er auch befördert werden. Ich würde allerding die Taxizentrale darüber in Kenntnis setzen.
Soweit mir bekannt ist, fallen derartige Geschäfte nicht unter den Taschengeldparagraphen. Und so lange er nicht volljährig ist, sind derartige Geschäfte für Ihn nicht möglich. Es ginge nur unter den Namen der Eltern. Aber es besteht die Möglichkeit, ein Musterdepot anzulegen, und nur so zu tun, als ob. Das ist, glaube ich, mittlerweile bei jeder Bank möglich. So hat Dein Neffe Gelegenheit, erst mal ohne "reale Knete" auszuprobieren, ob er wirklich alles so managt, wie er glaubt.
Du kennst doch sicher den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ?! Der trifft auch auf AGBs zu. Natürlich musst Du nicht alles lesen, kannst aber nach geleistetet Unterschrift nicht mehr behaupten, Du hättest es nicht gewusst. Es ist dann halt Dein persönliches Pech.
Mein Mann und ich sind dazu übergegangen, uns von einem unabhängigen Finanzberater beraten zu lassen. Der nimmt zwar etwas für seine Leistungen, im Gegensatz zur Bank jedoch will der uns nicht andrehen, für das er Provision bekommt oder was bei seiner Bank gerade im "Angebot" ist. Wir sind damit sehr zufrieden bisher. Sieh Dich mal im Internett um.
Die Nachforderung musst Du nicht zahlen. Dein Vermieter hat immer ein Jahr Zeit, die Nebenkostenabrechnung einzufordern, d. h. für das Jahr 2006 bis Ende 2007. Selbst, wenn er sich einen Anwalt nehmen würde, käme er damit nicht durch, das das eine gesetzliche Frist ist. Du kannst sicher sein, die nächst Abrechnung kommt dann pünktlich.
Das hängt, denke ich, davon ab, welche Glasschäden die Versicherung letztendlich übernimmt. Sind es "nur" Haushaltsgegenstände, oder sind es auch Spiegel, Fenster, Türscheiben, etc. Und dann hängt es ja auch davon ab, was das dann zusätzlich kosten soll. Vielleicht ist so ein Glasschaden, der ja nun nicht so wirklich oft vorkommt, günstiger, wenn Du ihn dann selber zahlst.
Kannst Du. Du suchst Déine Bank auf, machst einen Riestersparvertrag und gibtst eine Kopie des Vertrages Deinem Arbeitgeber. Der überweist dann ganz normal, wie bisher auch, Deine vermögenswirksamen Leistungen.
Es ist tatsächlich so, dass, wenn man seinen Hauptwohnsitz verlegt, man das Fahrzeug dort auch anmelden muss. Für eine Übergangszeit geht das noch so, allerdings muss Du dich da genau erkundigen, wie lange die Fristen zur Um- bzw. Neuanmeldung sind. Ich würde mich erst mal erkundigen, wo das Auto günstiger ist, in Holland oder hier. Wenn hier, dann würde ich den Wagen vielleicht auf den Namen der Eltern ummelden.
Medikamemtenkosten sind, genauso wie alle anderen medizinischen Kosten, nur dann absetzbar, wenn Du Deinen Freibetrag bei der Steuererklärung überschreitest. Aber Du kannst im Vorfeld bei Deiner Krankenkasse bereits einen Antrag auf Rückerstattung stellen, in dem Du Dir vom Arzt bescheinigen lässt, dass Du chronisch krank bist. Dann zahltst Du eimnla nur 1% statt 2% an medizinischen Leistungen selber, und was darüber hinaus geht, bekommst Du auf Antrag von Deiner Krankenkasse am Ende des Jahres zurück.
Ich habe mir angewöhnt, erstens mal Sonderangebot zu kaufen, und zweitens nur die Dinge, die ich auf meinem Einkaufszettel habe. Dadurch klappt es tatsächlich besser mit dem Geld.
Geht schon, hat mein Bruder auch versucht. Ist aber für einen Studenten trotzdem ziemlich teuer, da die nicht so die unbedingten Studententarife haben. Gesetzliche Krankenversicherungen sind da wesentlich günstiger
Günstige Stromanbieter findest Du im Netz unter www.verifox.de
Meine Schwester hat für meine Nichte, die jetzt seit 6 Monaten eine eigene wohnung hat, nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Hausrat zu versichern lohnt sich noch nicht, da sie gar keine neuen Sachen gekauft hat. Ich denke, wenn Du keine großartig teure neue Möbel oder sónstige Dinge kaufst, reicht eine Haftpflicht für die nächsten 3-5 jahre völlig aus.
Ein Wechsel von privat in gesetzlich ist nicht möglich. Du müsstest dazu höchstens arbeitslos werden, dann ist ein Wechsel möglich, da das Arbeitsamt eine private Krankenversicherung nicht bedient.
Wie lena78 bereits gesagt hat, ist es nicht möglich, Bankdaten so zu verschlüsselen, dass der Empfänger sie nicht sehen kann. Aber das ist ja auch nicht weiter tragisch. Denn sollte Dein Kollege wirklich auf die Idee kommen, Dein Konto selber für seine Zwecke zu nutzen, hast Du sechs Wochen Zeit, die Abhebungen von Deiner Bank rückgängig machen zu lassen.
Du musst Deiner Bank nur mitteilen, dass Du Dein Konto auflösen möchtest. Das reicht aus. Sinnvoll ist es jedoch wirklich, vorher bei einer anderen Bank ein neues Girokonto einzurichten. Wenn diese Bank einen guten Kundenservice hat, erledigt sie dann alle anderen Formalitäten kostenfrei für Dich.
Soweit ich weiß, kann man Hausratversicherungen direkt nach oder bei einem Schaden kündigen. Ansonsten steht die Kündigungsfrist in dem Vertrag. Normal sind 3 Monate.