Das hängt davon ab wie es im Arbeitsvertrag steht und wie es in der Vergangenheit war. Wenn im Arbeitsvertrag genau von 45 Stunden die Rede ist, hast du auch Anspruch darauf, genau 45 Stunden zu arbeiten, bzw. wenn nicht, das Geld für 45 Stunden zu bekommen.

Steht da aber "bis zu 45 Stunden", dann kannst du auch für weniger eingeteilt werden und entsprechend weniger Geld bekommen. Allerdings ist dann auch entscheidend, wie es in der Vergangenheit war. Wenn du sonst trotzdem immer genau 45 Stunden gearbeitet hast, dann kannst du dich auch künftig darauf berufen. Wenn es aber, wie du schreibst, schon immer mal 28 oder 38 Stunden waren und im Arbeitsvertrag nicht verbindlich von genau 45 Stunden die Rede ist, wirst du nichts machen können.

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Es ist aber nicht so, dass man zwangsläufig auch Zweitwohnungssteuer bezahlen muss, wenn man sich in einer Gemeinde mit Zweitwohnsitzsteuer mit seinem Zweitwohnsitz anmeldet. Es muss schon eine richtige Wohnung sein. Ich selbst hatte mal in einem Studentenwohnheim in Dortmund gewohnt und mich dort mit Zweitwohnsitz angemeldet (in Dortmund gibt es die Zweitwohnungssteuer). Ich hatte damals Post von der Stadt Dortmund bekommen, und in dem Schreiben standen auch die genauen Voraussetzungen, wann man die Steuer bezahlen muss. Ich hatte den Antwortbogen ausgefüllt zurückgeschickt und musste letztendlich nichts bezahlen, weil es sich nur um ein 20 qm Zimmer in einem Wohnheim handelte.

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Es ist entscheidend, ob du das Gerät von einem privaten oder einem gewerblichen Verkäufer erworben hast. Gegenüber dem gewerblichen Verkäufer hast du einen Gewährleistungsanspruch (nicht Garantie - nur die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt; du solltest dich daher auf die Gewährleistung berufen und nicht auf eine Garantie - eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Inhalt frei festgelegt werden kann). Die Gewährleistung ist meist "mehr wert", da sie gesetzlich geregelt ist. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung darf dir der Verkäufer nicht die Rücksendekosten auferlegen! Bestehe darauf, dass er sie übernimmt, ansonsten gehe zum Rechtsanwalt. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, und dann hättest du die Arschkarte gezogen. In der Praxis schließen private Verkäufer die Gewährleistung aber häufig auf unwirksame Weise aus. Wenn da steht: "Verkauft wie gesehen ohne Garantie" oder "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung/Garantie" ist das auf jeden Fall unwirksam, und du könntest im Rahmen der Gewährleistung die Versandkosten trotzdem dem Verkäufer auferlegen.

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Du kannst den Mahnbescheid gegen jede im Inland ansässige Privatperson online beantragen. Wenn der Gegner keinen Widerspruch einlegt, kannst du danach ebenfalls online den Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn er dagegen keinen Einspruch einlegt, hast du einen vollstreckbaren Titel und kannst den für die Adresse des Schuldners ansässigen Gerichtsvollzieher beauftragen, den Titel zu vollstrecken. Das ist eigentlich recht einfach; dafür braucht man keinen Rechtsanwalt. Falls der Gegner allerdings Widerspruch oder Einspruch einlegt, kannst du Klage vor dem Mahngericht erheben. Hinweise und entsprechende Unterlagen werden dann gleich mitgeschickt. Falls du so was noch nie gemacht hast, solltest du dir in diesem Fall aber schon rechtliche Unterstützung einholen. Das dürfte dann aber auch mit einem Besuch beim Anwalt geklärt sein (kostet max. 220 Euro). Oder du googlest das nach.

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Nein, auf keinen Fall. Nachträglich ist das nicht mehr möglich. Du hättest die Befreiung vorher beantragen müssen.

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Du kannst jede Lastschrift, die irgendjemand anders von deinem Konto abgebucht hat, innerhalb von 6 Wochen zurückgeben. Dazu gehst du einfach zu deiner Bank und sagst, die Lastschrift soll storniert werden. Dann wird die Buchung rückgängig gemacht, und du bekommst dein Geld zurück (oder du machst das online, wenn du am Onlinebanking teilnimmst; da heißt das meist: Lastschriftrückgabe). Einen Grund brauchst du dafür nicht zu nennen. Das interessiert die Bank nicht. Die Kosten dafür werden demjenigen auferlegt, der die Lastschrift eingereicht hat. Man hat dich also offenbar gebeten, von einer Lastschriftrückgabe abzusehen, weil ansonsten die Firma die Kosten zahlen müsste. Ob du die Lastschrift trotzdem zurückgeben willst, ist natürlich deine Entscheidung und hängt davon ab, ob die Firma berechtigt war, die Lastschrift vorzunehmen.

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Über Geschlossene Fonds wäre das zum Beispiel möglich. Ein solches Investment würde ich mir aber vorher ganz genau ansehen. Oft haben die Anleger dort hohe Risiken und geringe Chancen. Immens hohe Provisionen für die Emissionshäuser und den Vertrieb spielen dabei auch eine Rolle. Aus meiner Sicht macht es kaum Sinn, als kleiner Anleger am Privat Equity zu partizipieren, da dort immer noch zu viele Personen zwischengeschaltet sind, die auch alle gewinnen wollen - und mit "kleinem Anleger" meine ich auch noch sechsstellige Investitionssummen, da das bei Geschlossenen Fonds durchaus übliche Beteiligungshöhen sind.

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In welcher Weise ist das denn eine Finanzfrage?

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Was für Finanzanlagen sind das denn? Was für Zertifikate?

Manche Dinge, sind vom Fernabgabegesetz ausgeschlossen. Dazu gehören z.B. Buchung von Reisen, Fahrkarten, Flugtickets, Eintrittskarten (aber nur, wenn diese konkret auf einen bestimmten Termin oder festen Zeitraum lauten), Lotterielose oder verderbliche Waren.

Bezüglich Finanzanlagen gilt für die Eröffnung eines Kontos, eines Festgeldes, Termingeldes, Sparbriefes und machner anderer Festanlagen oder eines Kreditvertrages das Fernabgabegesetz ebenfalls.

Für täglich an der Börse (oder auch außerbörslich) gehandelte Zertifikate gilt das Fernabgabegesetz hingegen nicht!

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Diese Zertifikate nennt man "Optionsschein". Wenn du glaubst, dass die NOK im Verhältnis zum EUR steigt (du also später weniger NOK für die gleiche Menge EUR bekommst bzw. zahlen musst), dann kannst du z.B. einen Turbo-Call oder ein Long-Zertifikat NOK/EUR kaufen.

Entscheidend dabei ist die Knock-Out-Grenze. D.h. wenn die NOK nun nicht steigt, sondern fällt, dann sinkt zunächst auch der Kurs des Optionsscheines. Wenn dann sogar die Knock-Out-Schwelle unterschritten wird, wird der Optionsschein wertlos. Weitere wichtige Punkte sind der Hebel und die Laufzeit. Guck dir einfach mal bei den verschiedenen Emissionsbanken die entsprechenden Websites an und suche dir einen Optionsschein aus. Es gibt im Internet dann verschiedene Optionsscheinrechner, mit denen man Eventualitäten simulieren kann.

Natürlich sind das hochspekulative Geschäfte. Diese Papiere kann man nur handeln, wenn man bei seinem Online-Broker vorher die sog. Termingeschäftsfähigkeit beantragt und die höchste Risikoklasse angekreuzt hat. Man kann sehr schnell sehr viel Geld damit verdienen, aber noch schneller alles verlieren.

Wenn du ein paar hundert Euro übrig hast, deren Totalverlust du ggf. verschmerzen könntest, dann probiere es doch einfach. Ich würde für den Anfang nur darauf achten, dass die Knock-Out-Schwelle möglichst weit vom aktuellen Kurs wegliegt. Dadurch ist zwar der Hebel kleiner, aber dafür ist das dann auch etwas sicherer.

Viel Glück!

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Nein. Es gibt mit Schweden ein Doppelbesteuerungsabkommen. Du brauchst die Rente hier also nicht zu versteuern, wenn sie in Schweden bereits versteuert wurde. Wenn du eine Steuererklärung in Deutschland abgibst, dann musst du diese Einkünfte aber trotzdem dort angeben, da sie unter den Progressionsvorbehalt fallen, also für übrige in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte möglicherweise den Steuersatz erhöhen könnten.

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Wenn der Umstand, der dazu führt, die Eidesstattliche Versicherung zurücknehmen zu wollen, zum Zeitpunkt der Abgabe der EV schon bekannt gewesen sein müsste, dann hast du Probleme. In diesem Fall hättest du ja einen Meineid abgegeben. Eine Begründung à la: "Ich habe doch noch etwas Erspartes, das ich zum Zeitpunkt der Abgabe der EV aber vergessen hatte" wird da kaum zählen.

Wenn sich die finanzielle Situation erst nachträglich gebessert hat (z.B. Unterstützung vom Freund, Eltern, Erbschaft, Lottogewinn, o.a.) und du die Schuld dann voll bezahlen kannst, kannst du die EV auch zurücknehmen.

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"maximal" 0,42 € ist gut... So steht es zwar im Gesetz, aber ich bin noch nie auf einen Anbieter gestoßen, der weniger nimmt. Also sind es immer genau 0,42 €.

Das mit der 0180er Nummer im Display machen die, damit man bei einem Rückruf diese Nummer nimmt. Denn bei 0180er Nummern bekommt der Angerufene auch Geld!

Noch ein Tipp: Manchmal gibt es Ersatznummern für 0180er-Nummern. Auf www.0180.info kann man die 0180er-Nummer eingeben und erhält dann eine alternative Festnetznummer, sofern verfügbatr.

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Wenn du das E-Book auf deinem Reader und ggf. der Cloud gelöscht hast, dann darfst du es aber weitergeben - analog zu Software. Da hat es schon richtungsweisende Urteile gegeben. Die Softwarehersteller wollen das natürlich nicht und untersagen das in ihren AGB. Derartige Klauseln sind aber unwirksam.

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Prepaid-Kreditkarten sieht man aber sofort an, dass das keine "echten" sind. Dort sind nämlich Kartennummer und Name nicht im Hochprägeverfahren angebracht, sondern nur aufgedruckt. Ich weiß nicht, ob das im konkreten Fall zu Problem führen kann. Das Problem bei Prepaid-Kreditkarten ist auch, dass reservierte Beträge recht lange den Verfügungsrahmen reduzieren können. Eine Autovermietung kommt bei einem 17-Jährigen wohl nicht in Betracht, aber beim Hotel oder einer Jugendherberge könnte zur Sicherheit erst ein höherer Betrag reserviert werden, der dann doch nicht zur Zahlung kommt, aber denn Verfügungsrahmen dennoch entsprechend reduziert, und zwar bis zu vier Wochen!

Tut es nicht auch eine EC-Maestro-Karte? Auch außerhalb Europas kann man diese an vielen Bezahlterminals in Geschäften einsetzen.

Anonyme, nicht persönliche Kreditkarten sind in Deutschland verboten. In anderen Ländern gibt es sie aber. In den USA kann man z.B. anonyme Kreditkarten in Supermärkten kaufen und diese dann direkt ab der Kasse aufladen. Das System ist aber sehr unsicher. Bei unrechtmäßigen Belastungen ist es dann sehr schwierig, diese zu stornieren.

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Ich würde auch einfach bei mehreren Firmen anfragen, was die Datenrettung kostet. Und frage doch dann einfach die Firma, ob die Ratenzahlung akzeptieren würden. Die wollen ja schließlich auch ein Geschäft machen. Wenn du zum Beispiel eine Firma findest, die das für 500 Euro machen würde, und du denen deine Situation schilderst und anbietest, das in 10 Monatsraten à 50 Euro zu bezahlen, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass das klappen könnte.

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Es gibt zwei unterschiedliche Arten von MasterCards und PINs.

Bei der einen Art dient die PIN ausschließlich der Bargeldbeschaffung am Geldautomaten. Wenn du mit der MasterCard etwas einkaufst, brauchst du die PIN nie, sondern unterschreibst einen Beleg. In diesem Fall kann die PIN im allgemeinen nicht rekonstruiert werden. Dann muss eine neue Karte mit neuer PIN her.

Bei der anderen Art dient die PIN auch bei Einkäufen. Die PIN wird also nicht nur benötigt, wenn du Bargeld am Geldautomaten abheben willst, sondern auch bei Einkäufen im Geschäft unterschreibst du keinen Beleg mehr, sondern gibst statt dessen die PIN ein (wenn der Händler über ein entsprechendes "Kreditkarten mit PIN"-Terminal verfügt; hat der Händler noch ein älteres Terminal ohne diese Funktion, dann würdest du auch bei diesem Händler unterschreiben). Bei dieser Form der MasterCard wäre die PIN rekonstruierbar.

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PÄCKCHEN: Ist immer unversichert. Wenn es verloren oder beschädigt wird, gibt es nichts. Päckchen in das Ausland kann man gegen Verlust oder Beschädigung versichern (das geht aber nur online, nicht in der Filiale). Die Haftungshöchstgrenzen liegen aber nur bei 30 oder 50 Euro (das kann man sich aussuchen; 30 Euro kostet 2 Euro mehr u. 50 Euro kostet 3 Euro mehr).

PAKETE: Pakete in das Inland oder in das EU-Ausland sind immer automatisch bis 500 Euro Haftungshöchstgrenze gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Man braucht dafür nichts extra zu bezahlen und muss das auch nicht extra angeben. Pakete in Länder außerhalb der EU sind auch gegen Verlust oder Beschädigung versichert, allerdings nur dann bis 500 Euro, wenn man die Versandform "Priority" wählt. Bei der Versandform "Economy" ist Haftung niedriger und hängt vom Zielland und vom Gewicht des Paketes ab.

Diese Angaben gelten aber nur für DHL/Deutsche Post. Andere Paketdienste haben andere Regelungen.

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Eines sollte man bei den Rücklastschriften aber auch nicht vergessen. Vor ein paar Wochen/Monaten (ich weiß nicht mehr genau, wann der Stichtag war) hat es eine grundlegende Änderung der AGB der Banken gegeben.

Vorher war es so, dass Banken auf Anfrage mitteilten, dass man Lastschriften innerhalb von 6 Wochen wegen Widerspruch zurückgeben konnte. Es gab allerdings keine Rechtsgrundlage für diese Frist. Das heißt, wenn ein Kunde darauf bestand, eine unrechtmäßig erfolgte Abbuchung zurückgehen zu lassen, dann mussten die Banken das auch nach 6 Wochen zeitlich unbefristet tun. Somit bräuchten deine Schwiegerelten also nur zur Bank zu gehen und diese beauftragen, alle Lastschriften dieser Versicherung zurückzugeben. Dazu wäre die Bank verpflichtet gewesen, auch bei Lastschriften die sehr lange zurücklagen.

Vor Kurzem hat es da aber eine Änderung gegeben. Die Banken haben in ihre AGB aufgenommen, dass der Kunde alle Lastschriften genau zu prüfen hat und unrechtmäßige Lastschriften innerhalb von 6 Wochen zurückzugeben hätte. Nach 6 Wochen gilt die Lastschrift automatisch als genehmigt.

Somit haben deine Schwiegereltern jetzt wohl keine Möglichkeit mehr, ältere Lastschriften über die Bank einfach zurückzugeben.

Also bleibt wohl nur der Weg, die Beträge von der Versicherung zurückzufordern oder eine Klage.

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Zunächst einmal gelten die Freibeträge immer nur pro Kalenderjahr (jeweils vom 01.01. bis 31.12.). Eine Verrechnung oder Übertragung aus unterschiedlichen Jahren ist nicht möglich.

Abgesehen davon wird ein Steuerbescheid vier Wochen nach Erlass rechtswirksam. Er lässt sich dann nicht mehr anfechten. Selbst wenn du dann bemerkst, irgendetwas vergessen zu haben, was möglicherweise deine Steuer reduziert, so könntest du den Bescheid dann nicht mehr anfechten und könntest den Betrag auch nicht in das Folgejahr übertragen. Deswegen muss man sich so etwas immer vor Abgabe ganz genau überlegen.

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