Das hängt davon ab wie es im Arbeitsvertrag steht und wie es in der Vergangenheit war. Wenn im Arbeitsvertrag genau von 45 Stunden die Rede ist, hast du auch Anspruch darauf, genau 45 Stunden zu arbeiten, bzw. wenn nicht, das Geld für 45 Stunden zu bekommen.
Steht da aber "bis zu 45 Stunden", dann kannst du auch für weniger eingeteilt werden und entsprechend weniger Geld bekommen. Allerdings ist dann auch entscheidend, wie es in der Vergangenheit war. Wenn du sonst trotzdem immer genau 45 Stunden gearbeitet hast, dann kannst du dich auch künftig darauf berufen. Wenn es aber, wie du schreibst, schon immer mal 28 oder 38 Stunden waren und im Arbeitsvertrag nicht verbindlich von genau 45 Stunden die Rede ist, wirst du nichts machen können.