Hallo,
erstmal brauchst Du als Kleinunternehmer § 19 UStG keine Umsatzsteuererklärung zu machen, denn Du zahlst keine Umsatzsteuer.
Wenn es um eine Erklärung geht, dann wahrscheinlich um die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Da es aber im Dezember 2014 noch keinerlei Geschäftsvorfälle gab (keine Umsätze und keinerlei Aufwendungen), so würde ich dem Finanzamt in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass ich meine Gewerbeanmeldung zwar zum 01.12.2014 schon vorgenommen habe, jedoch meine eigentliche Geschäftstätigkeit als Kleinunternehmer gemäss § 19 erst ab 01.01.2015 begonnen habe.
Dann brauchst Du keine EÜR für 12.2014 zu machen, es sei denn, das Finanzamt besteht trotzdem darauf, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann, denn es gab ja nachweislich keine Konto-Geschäfts-Bewegungen.