Kann ich als Mitgesellschafter einer UG ALG1 beantragen?

2 Antworten

Hallo, liebe Fragestellerin !

Sie leben momentan von Krankengeld, das bedeutet, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Ausübung einer nicht-selbstständigen Tätigkeit schon vorüber sind.

Sobald Sie wieder gesund sind, können Sie natürlich Arbeitslosengeld I beantragen. Unter dieser Vorraussetzung ist es dann möglich bis zu 165 EUR pro Monat zum obligatorischen Arbeitslosengeld I dazuzuverdienen. 

Gruss

Steuermacher

Hallo liebe und fleißige Antwortgeber! Ich freue mich riesig über eure rege Anteilnahme! Ich nutze tatsächlich zum erstmal ein Forum und bin super positiv überrascht und kann jetzt durch euer Feedback entspannter ins Wochenende gehen. Also brauche ich mir keine Gedanken um meine Grundversorgung machen und kann mich nach und nach auf meine angehende Selbstständigkeit mit ihren tollen Aufgaben konzentrieren und freuen! Danke euch allen zusammen und alles Gute auch für euch!

VG Mike

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Das geht ja mal wieder schön durcheinander.

1. Natürlich kannst Du Gesellschafter einer GmbH werden (die UG ist nur eine spezielle Form der GmbH, die Mini GmbH), es ist reine Vermögensverwaltung.

2. Du kannst dann natürlich irgendwann für die UG/GmbH tätg werden. Dann bist Du dort angestellt und stehst dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

3. Einen Gründungszuschuss kannst Du beantragen, wenn Du aktives Mitglied der GmbH bist, oder wirst.

4. Auch wenn Du dich selbständig machst und Deine Leistungen anbietest (auch einer UG an der Du beteiligt bist), kannst Du einen Gründungszuschuss beantragen.

5. Kleinunternehmerin wäre bei diesem Hintergrund ungünstig, weil ja die UG bestimmt kein Kleinunternehmer ist und dann Vorsteuerabzug hat. Also dann ggf. auf Regelbesteuerung optieren.

6. Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn Du nur für die UG arbeitest. Das wäre etwas für eine Anstellung. Wobei das Problem entfällt, wenn Du 50 % hast. Da ist es höchstrichterlich abgedeckt.

7. Ob Du Gesellschafter bist, brauchst Du nicht anzugeben.