Darf ich als Erwerbsunfähige jemanden pflegen?

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2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darfst Du Deine Schwester pflegen. Dir steht je nach Ihrer Pflegestufe auch das Pflegegeld zu.

Mit Deiner Rente hat das nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

sorry !   kleine, nicht ganz unwichtige Anmerkung noch, lieber wfwbinder zu dieser Aussage: " Dir steht je nach Ihrer Pflegestufe auch das Pflegegeld zu."

Nur damit keine Irrtümer entstehen:

Das Pflegegeld steht in erster Linie dem Pflegebedürftigen allein zu. Da aber kein Nachweis über den Verbleib bzw. der Verwendung des Pflegegeldes geführt werden muss, kann das Pflegegeld auch an Pflegepersonen weitergegeben werden,( z.B. hier die Schwester, möglich auch an die Nachbarin) um damit deren Hilfe/Pflege zu honorieren.

Kurz, der Pflegebedürftige selbst entscheidet über die Verwendung seines Pflegegeldes.

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@Gaenseliesel

D:H: Richtig und wichtig!

Dabei braucht auch nicht das komplette Pflegegeld weitergegeben werden.

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Hallo !

In diesem Fragebogen der Krankenkasse wirst Du doch bestimmt auch nach Deiner beruflichen Situation gefragt. Mach einfach wahrheitsgetreue Angaben und warte deren Bestätigungsschreiben ab.

Meines Wissens spricht nichts gegen eine häusliche Pflegetätigkeit, solange Du "nur" einen Vetrag darüber mit der Krankenkasse hast und nicht z. B. mit einem Unternehmen, welches Dich als Minijobberin auf 450-EUR-Basis einstellt. 

Beziehst Du die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, dann bist Du dazu in der Lage pro Tag weniger als 6 Stunden und bei der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente pro Tag weniger als 3 Stunden zu arbeiten.

"Zu arbeiten" bedeutet für mich gegen Entlohnung für einen Arbeitgeber zu arbeiten oder auch selbständig tätig zu sein - Jedoch nicht, meine Schwester in häuslicher Umgebung zu pflegen und dafür auch ggfs. vom Staat Pflegegeld zu erhalten.