Einspruch Einkommensteuerbescheid sinnvoll?

3 Antworten

Hallo Jeannette,

Ich würde den Hinweis "unter Vorbehalt weil die Gewinnabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann" erstmal ignorieren.

Nur wenn das Finanzamt wirklich das behaupten würde, und Nachzahlungen einfordern würde, dann musst Du Einspruch einlegen und ggf. einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Du hast für jedes Jahr ja auch eine EÜR abgegeben, richtig? 🙏

Jeannette151 
Fragesteller
 17.01.2024, 14:56

Ja natürlich EÜR seit 2019 ( Gewebe angemeldet.. minus von 1.000 gehabt) und seit dem 2020/2021/2022 stetig Gewinne eingefahren.. seit 2023 bin ich auch kein Kleinunternehmer mehr aber dieser Satz der Gewinnerzielungsabsicht .. wenn der drin bleibt kann das FA jederzeit Prüfungen machen.. deswegen wurde mir geraten einen Einspruch einzulegen aber ich habe dabei kein gutes Gefühl.. obwohl die Zahlen für sich sprechen und das FA das ja eigentlich gesehen haben müsste das ich Gewinn mache…ich weiß auch nicht ob das FA sich für so einen kleinen Fisch wie mich interessiert.. was tun ?

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GandalfAwA  17.01.2024, 22:10
@Jeannette151

Hallo Jeannette,

Ich persönlich würde nichts tun und abwarten ... normalerweise macht das Finanzamt auch alles ordentlich und rechtmäßig... 🙏

Der Petz unten schreibt, dass es auf den Totalüberschuss ankommt und dass dann automatisch irgendwann die Vorläufigkeit entfernt wird... wenn das stimmt, brauchst Du auch nichts unternehmen. 😊

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Es kommt auf den Totalüberschuss an, erst wenn alle Jahre aufaddiert ein Plus ergeben wird diese Vorläufigkeit rausgenommen.

Und dann kann man beantragen, dass die für alle Jahre rausgenommen wird.

Jeannette151 
Fragesteller
 16.01.2024, 09:05

Alle Jahre aufaddiert ergeben einen Überschuss ( im 5 stelligen Bereich) aber wie gesagt erst seit diesem Bescheid von 2022 muss ich erstmals Einkommensteuer bezahlen und bin auch kein Kleinunternehmer mehr . Seit 1.1.2023 habe ich zum Regelbesteuer gewechselt weil ich das rechtzeitig erkannte ! Aber wie gesagt von 2019-2021 war meine Einkommenssteuer immer 0 Euro! Hängt es vielleicht damit zusammen und hat deswegen nicht unbedingt viel zu sagen dieser Satz??

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Was verspricht du dir für einen Vorteil? Wieviel kosten würden denn nicht anerkannt werden?

Wurden Verluste aus den Vorjahren in diesem Bescheid berücksichtigt? Dann ist klar, dass es drin stehen muss.

Jeannette151 
Fragesteller
 16.01.2024, 08:50

Es wurde alles anerkannt! Ein Verlust aus 2020 wurde in 2021 bereits berücksichtigt. Meine Beraterin meinte nur der Satz „ Vorläufigkeit wegen Gewinnabsicht „ müsste dringend raus damit der Bescheid endgültig ist und das Finanzamt dann rückwirkend nicht mehr prüfen darf .. Ich bin unsicher was zu tun ist.. oder wird dieser Textbaustein einfach immer übernommen vom System? Sollte man das ignorieren? Konsequenz: der Bescheid bleibt immer vorläufig und kann geprüft werden..

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Tiiii  16.01.2024, 08:56
@Jeannette151

Also endgültig können die Bescheide nur von vorne werden. 2022 kann nicht endgültig sein bevor 2021 es ist.

Ich würde den 23 er machen und erst wenn der auch vorläufig bleib, trotz Gewinn, dann dem nachgehen.

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Eifelia  16.01.2024, 09:54
@Jeannette151

Und warum genau regelt Deine Beraterin das nicht einfach direkt?

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