Auch von mir als kurze Antwort: Ja, die Verluste können mit anderen Wertpapiergewinnen verrechnet werden.
Die Einschränkung, die hier an anderer Stelle hinsichtlich der Aktiengewinne gemacht worden ist, ist aber falsch. Verluste aus Anleihen-Käufen und -Verkäufen können nämlich durchaus auch mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden.
Nur umgekehrt geht es nicht: Aktien-Verluste können nicht mit Gewinnen aus Anleihen (oder anderen Gewinnen) verrechnet werden.

Außerdem ist die Kurs-Betrachtung (105% zu 100%) ja nur die eine Hälfte der Geschichte. Anleihen sind ja in der Regel mit einem Zinsversprechen verknüpft. Dieser Zins ist bei Kauf der Anleihe anteilig zusätzlich zum Kurs zu zahlen (=Verlust), erhöht aber je nach Haltedauer u.U. den Erlös beim Verkauf bzw. bei Einlösung zum Fälligkeitstermin (=Gewinn).
Ob in der Summe ein Gewinn oder Verlust entsteht, ist daher nicht allein vom Kurs der Anleihe abhängig.

Gruß, Peter Ranning

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Für die Familienversicherung ist (u.a.) die Höhe der Kapital-Einkünfte entscheidend. Diese entnimmt man in einfachsten Fall dem Steuerbescheid. Liegt der (noch) nicht vor, kann man den Betrag natürlich auch selbst berechnen oder zunächst grob schätzen.

Dabei nimmt man zunächst alle Brutto-Erträge (also keine Steuern, Soli oder sonst was abziehen!). Hat man jedoch im lfd. Jahr auch Verluste realisiert, so kann man diese u.U. abziehen. Am Ende geht noch der Freibetrag von 801€ (Ledige) ab. Und dann sollten nach Möglichkeit nicht mehr als 4.620€ (=12*385€) übrig bleiben. Ansonsten wären die Voraussetzungen für die Familienversicherung nämlich nicht mehr gegeben!

Wenn man aber (wie der Fragesteller) rechtzeitig plant, kann man natürlich die Einkünfte auch ein wenig steuern, so dass die Grenze nach Möglichkeit nicht verletzt wird. Wer mehr dazu wissen will, findet ein Hinweis in meinem Profil.

Gruß, Peter Ranning

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Ich denke auch, dass es kein Problem ist, die Gewinne aus den Indexzertifikaten Deiner Frau mit Deinen Altverlusten zu verrechnen. Aber mehr als "denken" kann ich Dir leider auch nicht bieten, denn ich bin ja auch kein Fachmann und habe mir mein Wissen auch nur mühsam selbst angeeignet.

Es gibt eine Auflistung und eine genaue Beschreibung, wie verschiedene Finanz-Produkte gehandhabt werden (ich glaube es ist der §52a EStG) - aber Vorsicht: Das klappt der Laie erst mal gleich wieder zu...

Wenn Du es ganz sicher wissen willst, hilft wohl nur der Gang zum Steuerberater. Aber auch hier musst Du schon grosses Glück haben, einen zu erwischen, der dieses Thema auch beherrscht. Das können lange nicht alle !

Oder Du stellst Deine Frage noch einmal im Wertpapier-Forum http://www.wertpapier-forum.de/topic/23862-der-altverluste-thread-verlustpuffer-altverluste-neuverluste-2008-und-2009/page__view__findpost__p__367643 . Dort findest Du kompetente Nutzer und auch Fachleute.

Gruß, Peter Ranning

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Was man alles hätte machen sollen und können (umtauschen, beobachten, informieren, rechtzeitig verkaufen) hilft der Fragestellerin wohl nicht mehr so richtig.

Fest steht, dass ein normaler Verkauf über eine Börse wohl nicht mehr möglich ist. Wenn der Kauf nach 2009 stattgefunden hat, wäre ein realisierter Verlust auch steuerlich nutzbar, insofern ist die Situation doppelt ärgerlich und die Frage nach anderen Möglichkeiten sehr verständlich und berechtigt.

Meine (leider nur theoretische) Antwort: Ein privater Verkauf ist sicher nicht die Regel, aber generell durchaus machbar. Dazu wäre ein Kaufvertrag erforderlich, der auch die Modalitäten des Transfers beinhaltet. In der Praxis erteilst Du dann Deiner Bank einen Auftrag zur Übertragung in ein fremdes Depot (besorg' Dir einfach mal so einen Auftrag, bei Online Banken kann man sowas downloaden).

Übertragungen in ein fremdes Depot werten Banken immer als steuerlichen Verkauf ! Das gilt auch schon bei der Übertragung von einem Gemeinschaftsdepot (z.B. bei Ehegatten) in ein Einzeldepot oder anders herum.

Welchen Kurs die Bank dabei in deinem Fall verwendet, kann ich Dir auch nicht sagen. Eigentlich könnte es nur der offiziell verfügbare ( 0,00) sein oder man fragt nach dem Kaufvertrag. Beides wäre ja für Dich okay.

Ob das wirklich funktioniert, kann ich Dir aber auch nicht sagen. Wie gesagt: Ist nur Theorie. Sicher ist auch mehr als fraglich, ob diese Aktion nicht als Gestaltungsmissbrauch zu werten wäre. Andererseits bekommt das Finanzamt von den Details ja gar keine Information, denn die Bank stellt ja nur eine Summen-Bescheinigung aus und keine einzelnen Transaktionen.

Ich habe selber auch noch ein paar solcher Positionen, die aber alle vor 2009 gekauft wurden. Da hilft dann wohl gar nichts mehr.

Ich wünsche Dir viel Erfolg !

Gruß, Peter Ranning

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Die Antwort hängt sicher (wie hier schon geschrieben) von vielen individuellen Faktoren ab. Ich selber habe mir vor 1-2 Jahren über ALLE diese Fragen sehr intensiv Gedanken gemacht (s. auch mein Profil) und das würde ich Dir auch empfehlen.

Das Wichtigste in Stichworten:

  • Genau prüfen, was am Ende übrig bleibt: Steuern bei der Abfindung (5tel-Regel), Optimierung der Abfindung (Termine, Formulierungen, etc.).
  • Ohne deine Daten zu kennen: Bei der ATZ bleibt Dir vermutlich mehr übrig.
  • ATZ wirkt (je nach Konditionen der Vertrages) manchmal auch gar nicht rentenmindernd. Abfindung jedoch (fast) immer.
  • Nach Abfindung könntest Du noch ALG Ansprüche anmelden. Dauer und Höhe prüfen!
  • Nach Abfindung kannst Du selber in RV einzahlen. Ob sich das lohnt, ist mehr als fraglich.
  • Ich habe stattdessen lieber einen Rürup-Vertrag abgeschlossen: Enormer Steuer-Effekt auf die Abfindung, jedoch wie bei der ges. RV eine äusserst magere Rendite.
  • Nach Abfindung musst du selber die KV/PV zahlen. Das kann ganz schön teuer werden.
  • Nach Abfindung fehlen Dir (wahrscheinlich) etliche Rentenbeiträge, Wenn Du zudem noch früher Rente haben möchtest, kommen Abschläge hinzu. Ich würde sehr genau prüfen, ob das Geld auf Dauer reicht...

Gruß, Peter Ranning

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Ohne das jetzt auf den Euro genau ausrechnen zu können, sieht es für mich so aus, als wenn dein AG die Steuer ohne die 5tel-Regel berechnet hätte.

Es ist aber auch die Frage, ob er das überhaupt kann und darf, denn dazu müsste er ja die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der 5tel-Regel prüfen. Und da wäre zunächst einmal zu prüfen, ob bei dir eine "Zusammenballung der Einkünfte" vorliegt.

Bei deinem "normalen" Einkommen dürftest Du ca. 33.000 Euro/Jahr verdienen. Inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld vielleicht auch 35.000 Euro. Im Normfall.

Das ist es jetzt nun mit der Abfindung zusammen nicht viel mehr...

Das alles müsste der AG prüfen - was er aber gar nicht kann. Denn er kann ja nicht wissen, was bei Dir so noch passiert im Laufe des Jahres und welche Einkünfte Du evtl. sonst noch hast. Von daher ist die Vorgehensweise des AGs nicht so ganz falsch.

Aber wahrscheinlich liegt es eher an Unaufmerksamkeit, Schlampigkeit oder daran, dass es einfach für den Bearbeiter simpler war, die Abfindung einfach wie ein normales Gehalt zu berechnen.

Wenn Du Anspruch auf die 5tel-Regel hast, bekommst Du das Geld ja auf jeden Fall wieder. Du musst nur noch ein bisschen warten...

Ich werde übrigens in meinem Blog in einem der nächsten Beiträge etwas genauer auf Abfindungen und Steuersparmöglichkeiten eingehen (einfach mal bei Google nach: Peter Ranning Der Privatier suchen).

Gruß, Peter Ranning Werbung durch Support gelöscht

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