Viel wird sich da nicht ändern, Vergünstigungen bekommst du meines Wissens nach aber auch nicht.

...zur Antwort

Ja na klar,

Wenn der Vermieter außervertragliches Zeug macht, dann bist du frei zu kündigen.

...zur Antwort

Solltest du übrigens damit vors Gericht gehen müssen, versuche jegliche weiteren Kosten zu sparen (https://www.prozesskostenfinanzierung.de/beratungshilfe/ ) es gibt etliche kostenlose Hilfen. Ich hoffe das mit dem Zimmer klappt aber trotzdem !

Viel Glück dir in berlin

...zur Antwort

Hört sich für mich auch kräftig nach Mietbetrug an..

aber wenn es ein WG-Zimmer sein soll, müsstes du doch Adresse und co haben, einfach hinfahren, nachfragen, abklären und hoffen

wünsche dir das Beste L:)

...zur Antwort
Ausbildung und Elternzeit?

Hallo zusammen,

ich habe ein paar sehr spezielle Fragen zum Thema Elternzeit in der Ausbildung.

Ich bekomme mein Kind fast zum Ende meiner kaufm. Ausbildung (vorauss. Entbindungstermin 09.11.2018 // regul. Ausbildungsende 31.07.2019).

Mutterschutz und Elternzeit nehme ich ganz normal in Anspruch.

Meine Abschlussprüfung möchte ich gerne während meiner Elternzeit absolvieren. Zu dem Thema habe ich schon mit der Handelskammer gesprochen. Ich werde also einen Antrag auf eine frühzeitige Prüfung beantragen, sodass ich trotz Elternzeit zum regulären Ausbildungsende meine Prüfung hoffentlich bestehe. Mein Ausbildungsverhältnis endet dann mit Bestehen der Prüfung.

Somit gibt es kein Arbeitsverhältnis mehr und auch keine Elternzeit, richtig?

Denn ich habe meine Elternzeit nun vorsichtshalber bis zum 31.12.2019 beantragt.

Wenn ich meine Prüfung bestehe, endet meine Ausbildug im Juli 2019. Danach wäre ich arbeitslos.

Kann ich dann meine Elternzeit verlängern? Würde das über die Agentur für Arbeit weiterlaufen?

Oder habe ich dann gar keine Chance mehr auf Elternzeit?

Hätte ich die Chance auf weitere Elternzeit, dass ich in meinem Ausbildungsbetrieb einen neuen Job bekommen würde?

Und in einem ganz neuen Betrieb werde ich wohl keine Elternzeit mehr beanspruchen dürfen, oder?

Ich frage mich nämlich auch, ob ich mich dann nächstes Jahr schon arbeitslos/arbeitssuchend melden muss, bzw. arbeitslos/arbeitssuchend + Elternzeit?

Vielen, vielen Dank im Voraus

...zum Beitrag

Tut mir echt leid, ich kann dir da nicht weiterhelfen, und anscheiend vorher auch niemand :(

ich hoffe du hast bereits eine gute antwort bekommen ! :)

...zur Antwort

Wenn deine Frau den Unfall verursacht hat, und Sie eine Vollkasko hat wird die Verischerung natürlich zahlen.

Aber ja nicht Ihre, wenn das Auto auf dich versichert ist, ist ja deine Versicherung zustädnig?

...zur Antwort
Hallo, kann meine Vermieterin beim Auszug noch die Mietskaution komplett verlangen ?

Wir sind im März hier eingezogen und haben bis heute noch keinen Mietvertrag trotz mehrfacher Nachfrage, haben auch keine Konto Daten zur mietüberweisung bekommen, dies auch auf mehrfacher mündlicher und schriftlicher Nachfrage. Zudem haben wir wiederum keine Daten bekommen um den Strom oder der gleichen anzumelden.

Nun haben wir eine neue Wohnung gefunden in die wir diese Woche noch einziehen haben schriftlich bei der Vermieterin gekündigt die Kündigung tritt am 31.07.2018 in Kraft. Nun will die Vermieterin die Miete für Juni und Juli aufs mal daswir ihr die für Juli noch nicht aushändigen müssen wissen wir bereits jetzt ist es nur so das sie die komplette Kaution die nicht in einem Vertrag festgehalten ist beim Auszug haben möchten muss ich mich dem fügen oder kann ich Ende der Woche wenn ich aus der Wohnung draußen bin mit ihr eine Wohnungsbesichtigung machen ihr die Schlüssel übergeben und brauch mir über die Kaution keine Gedanken mehr zu machen?

Die Miete für die drei Monate die wir jetzt hier drin wohnen haben wir ihr inzwischen mit ach und Krach übergeben da sie das alles in Bar und ohne Zeugen machen wollte ob sie das ohne Quittung machen wollte weiß ich nicht wir haben jedenfalls von der Vermieterin die Möbel abgekauft zu der meinte die Vermieterin sie solle uns auf keinen Fall eine quittung ausstellen.

Wir sind leider nicht die einzigen Mieter die mit ihr diese Probleme haben ...

Ich würde mich über eine schnelle Rückmeldung freuen

Mfg

...zum Beitrag

Also so wie das ganze klingt, macht Sie ja alles schwarz unter der Hand:

Wenn Sie euch Stress mit irgendwelchen Sachen macht, dann lasst Sie Stress machen, Ihr seid hier im Recht.

Sie wird (kann) nicht die Polizei oder sonst etwas rufen, da Sie dann selber auffliegen wird.

Demnach, keine Kaution zahlen, Möbel mitnehmen, umziehen, freuen, dass das ganze vorbei ist :)

...zur Antwort

Was du nur auch wissen musst: es ist schwierig eine neue Wohnung zu finden, ohne Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bzw. guter Bemerkung der Vermieterin.

Effektiv kann sich dich also rausklagen, und im Endeffekt deine Wohnungssuche erschweren.

...zur Antwort

Musst du das nicht auch wie sonst auch einfach auf normalem Wege anmelden und verzollen.

Um was für Mengen handelt es sich denn?

...zur Antwort

soweit ich weiß fällt diese in so einem falle nicht an

...zur Antwort

Kommt drauf an wann es war,

laut dieser Seite https://www.fahrerflucht.org/selbstanzeige/ greift eine erfolgreiche selbstanzeige nur 24 h nach dem unfall.

Ehrlich gesagt würde ich, wenn ich du wäre, und nach geguckt habe ob da irgendwas ist, einfach nichts mehr machen, reperier deinen schaden und dann hats sich .

...zur Antwort

Wenn wir wüssten was '' ich will nicht von ihm und er will nicht von mir '' bedeutet, dann könnte ich dir vielleicht helfen :)

...zur Antwort

definitiv Transferkurzarbeitergeld.

Sonst wäre das für deine Firma alles andere als rentabel

...zur Antwort