Musst du das nicht auch wie sonst auch einfach auf normalem Wege anmelden und verzollen.

Um was für Mengen handelt es sich denn?

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Ja mei, dann gib doch einfach an, das was anderes passiert ist (auf dem Boden stand ....) und beim Staubsaugen ist der Fernseher rutnergefallen oder sonst was?

Sei kreativ! :)

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Ich würde mich, was das angeht an einen Anwalt wenden, oder nochmal da anrufen, du hast schließlich alle Belege für deine Kündigung.

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Wie die anderen Kommentare schon sagten: geh mal persönlich hin, du solltest da eigentlich dann deinen Sachverhalt schildern können! und es sollte nochmal alles gut gehen, ansonsten wirds gesperrt :/

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Das einzige ist der Grundfreibetrag, der wegfällt.

Müsstest dann also Steuern darauf zahlen.

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Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

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Ich denke du befindest dich hier auf der sicheren Seite bzw. deine Mama.

Das einzige was passieren kann, und das hast du schon gut vermutet, dass Belege gefordert werden, oder eine Begründung.

Wären dann Unterlagen zu besagtem Geschäft noch da, seid Ihr 100% safe, sonst wirds warscheinlich noch etwas hin- und hergehen

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also... wenn deine Familie bei dir gemeldet ist, und deine Nachbaren sagen Sie seien es nicht, dann können Sie offensichtlich nicht erfragen wer bei dir gemeldet ist, und gehen einfach bloß davon aus

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