Ich wusste garnicht, dass man selbst einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Dachte immer, dass kommt erst zum tragen wenn das Gericht ihn zur Zahlung verdonnert hat. So wars bei uns. Hast du dazu mal einen Anwalt befragt? Wünsche dir alles Gute Viel Erfolg, dass die Gerechtigkeit siegt

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Hallo

Das hört ja ziemlich hirnsissig an. Kann ja nicht sein, dass was besteuert wird, was du garnicht bekommst. Da würde ich aber schleunigst beim Finanzamt nachfragen, sicher ein Versehen.

LG

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Also ein erste Schritt wäre wohl, wenn auch der andere Partner im Mietvertrag aufgenommen würde. Einfach mal mit dem Vermieter reden. 

Als Zweites, wie schon hier geschrieben, ein Attest vom Arzt holen, dass ein Umzug wegen Krankheit nicht möglich ist - allerdings hilft das Attest heute nix ... das muss schon relativ zeitnah geholt werden. Aber mit dem Arzt drüber reden könnte man ja schon mal im Vorfeld.

Als dritte Möglichkeit käme in Betracht, den Teil der Miete, die durchs Amt nicht gedeckt wird, selbst zu tragen - weiß nur nicht, ob das überhaupt möglich ist. 

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Also ich kann da auch meinen Senf dazugeben. Ich habe auch hin und her überlegt, verschiedene Freunde befragt  und mich dann doch für diese ( http://www.startup-report.de/platinum-plastik-card-von-amex-besser-als-visa-infinite-card/ ) Karte entschieden. Bis jetzt alles paletti. Kann nichts nachteidiges sagen.

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Damit du wirklich auf der sicheren Seite bist, geh zum Arbeitsamt, da gibt es eine Stelle die dir da mit Rat und Tat zur Seite stehen wird. Anmelden umss du dich da sowieso, sonst bekommst du keine Hilfe.

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Hallo meiner Meinung nach kannst du nicht einfach diese Entscheidung treffen, du musst mit dem Plan von den Wohnungen erstmal eine Trennungsvereinbahrung beantragen. Dann gehts weiter

LG

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Hallo

Da wäre ich mega vorsichtig und würde alles über einen Notar machen und von einem Notar absegnen lassen. Hinterher gibt es dann keinen Grund mehr zu streiten. Das ist für dich, deine Eltern und auch deine Geschwister das Beste

LG

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Hallo

Ich würde in jedem Fall den Vermieter informieren. Damit geht man jedem Streit aus dem Weg geht. Ich denke auch deine Haftpflicht würde das übernehmen berrede das doch schon vorab mit deiner Versicherung

LG

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Hallo

Also ich würde sagen, garnicht.

Die Erneuerung der Bleirohre stellt ja keine Sanierung des Bades dar.

Was anderes wäre es, wenn das Bad neu gemacht werden würde, dann wäre eine Mieterhöhung gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

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Hallo

Du musst die Wohnung so verlassen, wie es mit dem Vermieter vereinbart ist.

Habt ihr im Mietvertrag festgeschrieben, dass nach Auszug alle Wände wieder weiß oder neu gestrichen werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

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Hallo

Wenn du den Schaden nicht zu verschulden hast, würde ich sagen, dass dein Vermieter das zahlen muss.

Steht im Mietvertrag drin, dass du Internetanschluss bekommst?

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

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Pflichten eines Untermieters, Schönheitsreparaturen, Kaution

Hallo zusammen,

Vor knapp 38 Monaten, bin ich in eine Wohnung eines Bekannten gezogen - das Moetverhältnis lief über einen Untermietvertrag. Der Vertrag selbst war sehr mager und bestand aus einem 3 Zeiler " ... Untermiete ... 3 Monate kündigungsfrist ..." Und das waren schon die wesentlichen Inhalte. Einige weitere Infos: - Entsprechend dem Anforderungen der Hausverwaltung würde ich in den Allgemeinem Mietvertrag mit aufgenommen - Der Hauptmieter wollte die Mietkaution (insgesamt. 2000€) aufteilen, jedoch gab es in meinem Untermietvertrag keine Spezifikation, worauf sich die Kaution bezieht

Anfang diesen Jahres kam es dazu, dass der Hauptmieter seinen Auszug angekündigt hat, für mich hieß dieses ebenfalls ausziehen. Zu den Renovierungsmaßnahmen zählte die Wohnung weiß gestrichen zu hinterlassen, dabei habe ich dem Hauptmieter geholfen.

Jetzt kommt dieser Mit der Anforderung vom eigentlichen Vermieter, dass Türen neu gemacht werden müssen, was anscheinend auch Bestandteil des Hauptmietvertrages ist. Mein Vermieter (der eigentliche Hauptmieter) möchte nun einen Teil meiner Kaution einbehalten... Ist er im Recht? An den Türen gab es keine Schäden oder sonstige Gebrauchsspuren.

Es ist anzumerken, dass der Hauptmieter die Wohnung nicht frisch renoviert übernommen hat und somit seit circa 6-8 Jahren nichts passiert ist...

Darf er die Kosten nun auf mich abwälzen?

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.

Alex

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Hallo

Naja, in deinem Vertrag stand ja nicht viel drin..

Aber ich denke, dass du dann auch für nichts aufkommen musst. Hätte dein Vermieter halt einen besseren Vertrag aufsetzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

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Hallo

Ich denke da wird es dir nur helfen, deine Ex-Mitbewohner anzuzeigen.

Wenn du nicht im Mietvertrag stehst und dort auch nicht wohnst, musst du auch kein Geld bezahlen.

Aber ich würde nochmal versuchen, friedlich mit denen zu reden.

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

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Hallo

Naja, kommt darauf an, ob die Dachterrasse in deinem Mietvertrag auch mit aufgenommen ist.

Deine Wohnung musst du ja auch selbst reinigen..

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

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Hallo

Ich würde einfach mal mit dem Eigentümer reden. Wenn der es nicht weiß, kannst du ja immernoch bei einem Notar nachfragen. Möchtest du nur das Haus oder auch das Grundstück, vielleicht sind es schon verschiedene Flurnummern.

Mit freundlichen Grüßen

Maria67

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