Fruchtlose Pfändung, wie geht's weiter?

4 Antworten

Dann kannst Du beantragen, daß Dein ehemaliger Arbeitgeber die Vermögensauskunft (Früher eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse genannt) abzugeben hat.

Ob sich das lohnt, mußt Du entscheiden. Es kostet natürlich auch Geld und dieses Geld mußt Du vorschießen. Ob sich aus der Vermögensauskunft weitere Vollstreckungsmöglichkeiten ergeben, steht in den Sternen und damit auch, ob sich solche Ausgaben überhaupt lohnen.

In diesem Aufsatz ist das weitere Prozedre recht genau beschrieben: http://www.kanzlei-schwerdtner.de/zwangsvollstreckungsrecht.html

Wichtig: Wenn der GV das nächste Mal beim Schuldner auftaucht, soll er gleich auch die Vermögensauskunft einholen - so kommst Du an weitere Daten (Kontoverbindungen, Arbeitgeber usw.) Das macht der GV nicht automatisch sondern nur auf Antrag des Gläubigers.

Nur wenn du beim Auftraggeber deines Chefs pfändest hast du gute Chancen noch was abzuholen

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Meistens ist es dann so, dass Sie das Geld vorfinanziert bekommen, aber fragen Sie doch am Besten ihren Gerichtsvollzieher!

Ich wusste garnicht, dass man selbst einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Dachte immer, dass kommt erst zum tragen wenn das Gericht ihn zur Zahlung verdonnert hat. So wars bei uns. Hast du dazu mal einen Anwalt befragt? Wünsche dir alles Gute Viel Erfolg, dass die Gerechtigkeit siegt