Rufmord ergibt sich daraus, dass du seinem Ruf geschadet hast. Der "Ruf" ist aber durch das Ansehen der Person bei anderen Leuten definiert. Da du es nicht öffentlich verbreitet hast, dass er seine Mutter geschlagen hätte, ist sein Ansehen bei Dritten ja nicht beschädigt worden -> kein Rufmord.

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Auch wenn ich nicht weiß, um welche Art von Verein es sich handelt: Such dir am besten einen anderen Verein. Zum einen erspart dir das Zeit und Nerven und zum anderen mega Aufwand, der durch die Klage entsteht, und womöglich auch eine Menge Geld.

Ist sicher eine üble Aktion des Vereinsvorstandes, aber ich zumindest würde dem Verein den Rücken kehren.

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"Nach der Beschleunigung kupple ich nun letztendlich ein, bin dabei aber viele Meter schon gefahren."

Ich denke da wirst du noch ein feineres Gefühl für den Wagen brauchen. Aber wie genau beschleunigst du deinen Wagen ohne einzukuppeln?

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Grundsätzlich ist das u.a. bei der Commerzbank und vielen Volksbanken möglich, die Automaten haben zumindest eine solche Funktion für eine individuelle Stückelung. Eine Garantie dafür, dass der von Dir genutzte Automat auch ausreichend mit so kleinen Scheinen bestückt ist, gibt es aber nie. Und wenn Du nur 25 Stück brauchst, dann kannst Du die ohne vorherigen Anruf in jeder größeren Bank eintauschen bzw. abheben.

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So wie ich das sehe, wirst Du ALG 2 beantragen müssen, es sei denn, Du hättest vor Deinem Einstieg in das Beamtenverhältnis auf Widerruf einen ALG 1-Anspruch erworben (Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet in den zurückliegenden 24 Monaten), dann kannst Du entsprechend ALG 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen. Aber egal, was von beidem für Dich infrage kommt - beantrage es umgehend sobald Du schriftlich hast, zu wann Du aus dem Dienst ausscheiden wirst. Denn: Neben der Frage, wovon Du künftig leben wirst, steht noch die - bei Ausscheiden aus dem Beamtenstatus enorm wichtige - Frage nach der Krankenversicherung. Du solltest Dich also mit dem Antrag auf ALG 1 oder ALG 2 schon wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, damit Du keine Ausfallzeit hast oder womöglich weiterhin als Privatpatient giltst. Das würde nämlich außerhalb des Beamtentums künftig extrem teuer.

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Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann geh zum Anwalt und lass den das Problem lösen. Hast Du keine, dann beiß in den sauren Apfel und bezahle die Forderung, auch wenn sie unberechtigt ist. Der Grund: Wenn Du den Anwalt beauftragst und selbst bezahlen musst, wird er Dir für Beratung und ein Schreiben etwa 240 bis 400,-- in Rechnung stellen. Das wäre deutlich teurer als die gesamte Zalando-Forderung. Aber egal, was Du machst, mach es schnell. Denn Zalando ist sehr zügig damit, offene Forderungen direkt an ein Inkassobüro weiterzugeben. Und dann wird es nochmal richtig viel teurer.

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Die Vorschreiberin hat vollkommen recht. Ausnahme: Deine Eltern haben den Vertrag für die Finanzierung gemeinsam abgeschlossen. Oder: Dein Vater hat für die Finanzierung gebürgt.

Diese Art der "Doppel-Absicherung" ist gar nicht selten, denn die Bank bekommt für den Abschluss der Versicherung eine Provision. Und weil die Versicherungsgesellschaft auch zur Santander-Gruppe gehört, könnte ich mir vorstellen, dass man von vornherein darauf achtet, dass der Schadensfall möglichst gar nicht erst eintreten kann. Wenn als Deine Eltern beide unterzeichnet und trotzdem noch die Ratenschutzversicherung abgeschlossen haben(möglicherweise hat die Bank das zur Bedingung gemacht), dann würde Dein Vater den Kredit weiter bedienen müssen und die Versicherung würde nicht leisten. Kläre also zunächst mit Deinem Vater, ob er bei dieser Finanzierung irgendwas unterschrieben hat, lass Dir den Vertrag geben und schau nach, was dort geregelt ist. Wenn Deine Mutter alleinige Vertragspartnerin ist und es auch keine Bürgschaft gibt, MUSS die Versicherung zahlen.

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Wenn Du die Maschine von einem Händler und/oder als Neugerät erworben hast, ja. Hast Du sie gebraucht von einem privaten Verkäufer erstanden, dann wahrscheinlich nein. Du kannst bei einem recht neuwertigen Gerät noch den Hersteller anfragen - wenn die Maschine sich noch im Gewährleistungszeitraum von 2 Jahren befindet, kannst Du den Hersteller in Anspruch nehmen.

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Grundsätzlich musst Du das selbst zahlen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Dein Ausbildungsbetrieb sich an den Kosten beteiligen wird wenn Du darum bittest. Ausbildungsbeihilfe erhält man als Azubi meiner Erinnerung nach nur wenn man im eigenen Haushalt lebt und die Ausbildungsvergütung die Kosten für den Lebensunterhalt nicht deckt.

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Ich bin auch sehr sicher, dass Deine monatlichen Zahlungen eindeutig Mietzahlungen sind. Mal angenommen, Dein Arbeitszimmer hat eine Größe von 10 Quadratmetern, dann wären ja auch nur diese 10 qm absetzbar. Das wäre mir persönlich zu heikel wenn ich zeitgleich wüsste, dass das Finanzamt von diesem Haus und den Einnahmen daraus nichts weiß, denn der Schaden für Deinen Vater könnte größer sein als der Nutzen für Dich.

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Ich würde mich darauf nicht einlassen. Ich kenne es so, dass die Mietkaution in einem Sparbuch hinterlegt wird und in dem Sinne dem Vermieter nicht zur freien Verfügung steht.

Ich würde darauf bestehen, dass alles seinen rechten Weg geht. Nur so kannst du da Probleme vermeiden glaube ich

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