Ist es rufmord was ich getan habe?

3 Antworten

Rufmord ergibt sich daraus, dass du seinem Ruf geschadet hast. Der "Ruf" ist aber durch das Ansehen der Person bei anderen Leuten definiert. Da du es nicht öffentlich verbreitet hast, dass er seine Mutter geschlagen hätte, ist sein Ansehen bei Dritten ja nicht beschädigt worden -> kein Rufmord.

Das gibt lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung ^^

Spass bei Seite Rufmord ist schonmal nicht gegeben, wenn man nur mit der betroffenen Person darüber spricht..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank !

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@Mkarolyi

genwöhn dir aber an nur Sachen zu sagen und zu Behaupten die du auch beweisen kannst, und nicht von Irgendjemanden mal gehört hast, das kann nach hinten losgehen.

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Danke

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Den umgangssprachlichen "Rufmord" (oft auch als „Rufschädigung“ bezeichnet) gibt es im Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Bei einem „Rufmord“ handelt es sich juristisch um eine Verleumdung oder eine üble Nachrede.
Als üble Nachrede (§ 186 StGB) gilt die Verbreitung einer unwahren Tatsache, die einen anderen Menschen in der Öffentlichkeit schlecht macht.

Woher ich das weiß:Recherche