Wie bereits erwähnt, muss das Kreditinstitut die Belege - und damit auch die Umsätze - mind. 10 Jahre aufbewahren.

Um Regressansprüche, wie ich sie für Mandanten ermittele, jedoch ggf. abwehren zu können, werden die Umsatzdaten schon aus eigenem Interesse länger aufbewahrt.

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Sie sollten erscheinen, aber es kann durchaus passieren, dass eine Gegenbuchung fehlt. Ich habe in meiner Prüfungspraxis schon feststellen müssen, dass durch "manuellen Eingriff" in das Konto nur einseitig (natürlich die Belastung^^) gebucht wurde.

So wurde ein geplatzter Scheck eines Bankkunden (A) bei der gleichen Bank dem anderen Konto (B) erst gar nicht gutgeschrieben (weil nicht gedeckt), sondern nur belastet (also die nicht erfolgte Gutschrift wieder "zurückgeholt").

Wer seine Kontoauszüge nicht exakt nachprüft und - wie bei solchen Fällen - nicht die Übersicht hat, was hätte gebucht sein müssen, könnte Nachteile erleiden.

Daher: Kontoauszüge immer aufbewahren! Sie können sich zu Wertpapieren entwickeln!

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Du musst nicht, solltest aber die AGB - zumindest die wichtigsten Passagen durchlesen.

Aber die AGB sind nur die eine Seite. Viele kennen den Begriff des "Preis- und Leistungsverzeichnisses" nicht, das eine weitere nicht minder wesentliche Grundlage des Girovertrages darstellt (Umfang: ca. 30-40 Seiten). Hierin sind z.B. die Fragen der Wertstellung etc. geregelt. Außerdem wird bei der Bitte um Aushändigung dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses deutlich, wie kundenfreundlich tatsächlich die Bank/Sparkasse ist: Wird es ausgehändigt, könnte ok sein. Wird es nicht ausgehändigt oder nur auf die ausliegende Kladde im Verkaufsraum verwiesen, sind Zweifel angebracht. Daher immer dieses Preis- und Leistungsverzeichnis mit aushändigen lassen!

Aber Achtung: Selbst Kundenberater (sorry: Verkäufer) wissen vielfach nicht von der Existenz dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses!!! Ich habe es selbst bei einem Test erlebt: "Wie heisst das? Kenne ich nicht und ich bin schon 25 Jahre hier!"

Auf das Preis- und Leistungsverzeichnis wird auch auf den Internetseite immer verwiesen, aber nur selten zum pdf-Download angeboten.

Weitere Hinweise auf www.bankenkontrolle.com

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Wertstellung (Valuta oder Valutadatum) bezeichnet im Bankwesen die Festsetzung des Datums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto zinswirksam wird.

Fehlbeträge entstehen durch unkorrekte Wertstellungen. Uns ist aufgefallen, dass insbesondere in den Jahren vor der Jahrtausendwende Konten bei einer Überweisung noch vor der eigentlichen Buchung belastet wurden. Ein Beispiel: Ein Kunde tätigt am 6. November, einem Montag, eine Überweisung von 1.365 EUR. An diesem Tag wird der Betrag auch von der Bank gebucht. Wertgestellt, d.h. konkret vom Konto abgezogen, wird der Betrag aber schon am 2. November, also vier Tage früher. Für Bankkunden, deren Konten im Minus stehen, bedeutet dies, dass sie für diesen Betrag vier Tage länger Zinsen zahlen. Umgekehrt wurden Gutschriften erst Tage nach der Buchung dem Konto wertgestellt. Hierzu gibt es aber seit langem eine klare Rechtssprechung: Buchung und Wertstellung müssen an einem Tag erfolgen.

Siehe weitere Infos unter www.bankenkontrolle.com

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Es kommt darauf an, was unter "Bewegungen" gemeint ist. Es gibt die "Buchungs"bewegung und die "Wertstellungs"bewegung.

Wenn z.B. mit der EC_Karte am Wochenende bezahlt wird, dann erscheint der Zahlungszeitpunkt als Wertstellungsdatum natürlich an einem Wochenende, auch wenn das Buchungsdatum einem späteren Zeitpunkt (Mo-Fr) entspricht.

Buchungsdaten am Wochenende können (künftig) u.U. auch gegeben sein, wenn automatische Onlineverbuchungen stattfinden.

Manuelle Überweisungen - also mit dem herkömmlichen Überweisungsträger - finden grundsätzlich nicht am Wochenende statt.

ACHTUNG: Viele Banken setzen überwiegend bei Konten, die ein Soll-Saldo ausweisen, auch gerne einmal Wochenenddaten als Wertstellungsdaten ein (angeblich "systembedingt"). Hier handelt es sich dann um Betrug am Bankkunden. Die Banken generieren Soll-Zinstage und verschaffen sich so auf betrügerischer Art Einnahmen in Milliardenhöhe.

Also: Achtet auf korrekte Wertstellungen, korrekte Gebühren und korrekte Zinsen.

Und bedenkt: Sollzinsen werden verzinseszinst: Wird nur 1,00 EURO am Anfang eines jeden Monats falsch dem Konto belastet, ergibt das bei 15% Sollzinsen (sofern das Konto stets "unter Wasser" ist)

*in 10 Jahren an falscher Belastung 120,00 EURO
an Neuzinsen 3,00 EURO (nur), aber an Zinseszins 152,55 EURO Verlust des Bankkunden insgesamt = 275,55 EURO

*in 20 Jahren an falscher Belastung 240,00 EURO
an Neuzinsen 6,00 EURO (nur), aber an Zinseszins 1.231,06 EURO Verlust des Bankkunden insgesamt = 1.477,06 EURO

*in 30 Jahren an falscher Belastung 360,00 EURO
an Neuzinsen 9,00 EURO (nur), aber an Zinseszins 6.347,08 EURO Verlust des Bankkunden insgesamt = 6.716,08 EURO

Gerade bei Unternehmern addieren sich falsche Belastungen durch falsche Wertstellungen, falsche oder überhöhte Gebühren und falsche Zinsen und Zinsabrechnungen (einschl. Überziehungszinsen und Überziehungsprovisionen, wobei 15% nicht immer 15% sind!!!) schnell zu 5-stelligen Beträgen! Schnell entwickeln sich dann aus Forderungen der Bank an den Kunden Forderungen des Bankkunden an die Bank! Insolvenzen lassen sich so vermeiden.

Aber auch bei Privatkonten, die häufig oder stets im soll geführt werden, schlagen die Banken ähnlich zu und bereichern sich zu Unrecht.

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