Wie bereits erwähnt, muss das Kreditinstitut die Belege - und damit auch die Umsätze - mind. 10 Jahre aufbewahren.

Um Regressansprüche, wie ich sie für Mandanten ermittele, jedoch ggf. abwehren zu können, werden die Umsatzdaten schon aus eigenem Interesse länger aufbewahrt.

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Es kommt darauf an, was unter "Bewegungen" gemeint ist. Es gibt die "Buchungs"bewegung und die "Wertstellungs"bewegung.

Wenn z.B. mit der EC_Karte am Wochenende bezahlt wird, dann erscheint der Zahlungszeitpunkt als Wertstellungsdatum natürlich an einem Wochenende, auch wenn das Buchungsdatum einem späteren Zeitpunkt (Mo-Fr) entspricht.

Buchungsdaten am Wochenende können (künftig) u.U. auch gegeben sein, wenn automatische Onlineverbuchungen stattfinden.

Manuelle Überweisungen - also mit dem herkömmlichen Überweisungsträger - finden grundsätzlich nicht am Wochenende statt.

ACHTUNG: Viele Banken setzen überwiegend bei Konten, die ein Soll-Saldo ausweisen, auch gerne einmal Wochenenddaten als Wertstellungsdaten ein (angeblich "systembedingt"). Hier handelt es sich dann um Betrug am Bankkunden. Die Banken generieren Soll-Zinstage und verschaffen sich so auf betrügerischer Art Einnahmen in Milliardenhöhe.

Also: Achtet auf korrekte Wertstellungen, korrekte Gebühren und korrekte Zinsen.

Und bedenkt: Sollzinsen werden verzinseszinst: Wird nur 1,00 EURO am Anfang eines jeden Monats falsch dem Konto belastet, ergibt das bei 15% Sollzinsen (sofern das Konto stets "unter Wasser" ist)

*in 10 Jahren an falscher Belastung 120,00 EURO
an Neuzinsen 3,00 EURO (nur), aber an Zinseszins 152,55 EURO Verlust des Bankkunden insgesamt = 275,55 EURO

*in 20 Jahren an falscher Belastung 240,00 EURO
an Neuzinsen 6,00 EURO (nur), aber an Zinseszins 1.231,06 EURO Verlust des Bankkunden insgesamt = 1.477,06 EURO

*in 30 Jahren an falscher Belastung 360,00 EURO
an Neuzinsen 9,00 EURO (nur), aber an Zinseszins 6.347,08 EURO Verlust des Bankkunden insgesamt = 6.716,08 EURO

Gerade bei Unternehmern addieren sich falsche Belastungen durch falsche Wertstellungen, falsche oder überhöhte Gebühren und falsche Zinsen und Zinsabrechnungen (einschl. Überziehungszinsen und Überziehungsprovisionen, wobei 15% nicht immer 15% sind!!!) schnell zu 5-stelligen Beträgen! Schnell entwickeln sich dann aus Forderungen der Bank an den Kunden Forderungen des Bankkunden an die Bank! Insolvenzen lassen sich so vermeiden.

Aber auch bei Privatkonten, die häufig oder stets im soll geführt werden, schlagen die Banken ähnlich zu und bereichern sich zu Unrecht.

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