Also Erfahrungswerte was die Zahlung der Rente angeht habe ich keine aber mit der 1. Frage kann ich Dir helfen...
Also der anspruch auf die große Witwenrente wird neu geprüft wenn das Kind 18 Jahre alt ist. Wenn Du dann 45 Jahre alt bist hast Du die Vorrausetzung erfüllt.
Hier der Wortlaut der DRV: "Sie erhalten eine "große" Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, sofern Sie
das 45. Lebensjahr vollendet haben oder ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen oder für ein behindertes Kind sorgen oder vermindert erwerbsfähig sind
Die Rente beträgt 60 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des/der verstorbenen Versicherten."
Allerdings muss man mit dem Hinzuverdienst aufpassen: ich mein es waren 690,--€ die man hinzuverdienen darf ohne das die Rente gekürzt wird. Allesdrüber hinaus wird angerechnet.
Viele Grüße
Florian