Also Erfahrungswerte was die Zahlung der Rente angeht habe ich keine aber mit der 1. Frage kann ich Dir helfen...

Also der anspruch auf die große Witwenrente wird neu geprüft wenn das Kind 18 Jahre alt ist. Wenn Du dann 45 Jahre alt bist hast Du die Vorrausetzung erfüllt.

Hier der Wortlaut der DRV: "Sie erhalten eine "große" Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, sofern Sie

das 45. Lebensjahr vollendet haben oder ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen oder für ein behindertes Kind sorgen oder vermindert erwerbsfähig sind

Die Rente beträgt 60 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des/der verstorbenen Versicherten."

Allerdings muss man mit dem Hinzuverdienst aufpassen: ich mein es waren 690,--€ die man hinzuverdienen darf ohne das die Rente gekürzt wird. Allesdrüber hinaus wird angerechnet.

Viele Grüße

Florian

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Momant reden wir hier Privaten-Krankenversicherung oder von der GKV? Privat verhält es sich nämlich so: Da verhält es sich so das es einen "Pimärarrztprinzip"gibt (Hausarztmodel). Somit musst man nicht zum Hausarzt direkt sondern nur zu einem Allgemeinmediziener der dann an den Speziallisten verweist. Ansonsten bekommt man nicht die volle Leistung gezahlt wird aber trotzdem (meist 100% bei einhaltung Prinzip und 80% wenn man sich direkt an den Speziallisten wendet)

GKV: siehe vorredner...

Viele Grüße

Florian

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Ganz einfach. Bei einer Langfristigen Anlage ist es so: Ist der Kurs Hoch bekommt man für sein Geld auch nur wenig Anteile an den Fonds. Sinken die Kurse bekommt man deutlich mehr anteile fürs gleiche Geld. Sobald die Kurse wieder steigen macht man hier deutliche Gewinne. Und so den "Verlust" wieder weg. Viele Grüße Florian

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Frage zum Verständnis ist ein Kind da? Wenn ja hat die Mutter in den ersten 3 Jahren je ein Entgeldpunt bekommen. Sollte der Verdienst des mannes also unter dem "Durchschnittsgehlt" liegen wird er sicher keine Entgeldpunkte an die Ex abtreten müssen. Da Sie ja mehr bekommen hat als er.

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Du solltest Dich definitiv an die Schuldnerberatung wenden. Die könnnen Dir kostenlos und schnell helfen. Wirst Du nicht jetzt aktiv kommt der Gerichtsvollzieher auf jedenfall. Da Du allein erziehend bist stehen die Chancen nicht schlecht vernünftig aus der Sache zu kommen. 20.000€ ist zwar ein Sportlicher betrag. Allerdings sollte eine eidesstattliche Erklärung auf jedenfall vermieden werden. Du schaffst das schon...

Viele Grüße Florian

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Jeder Vermittler ist Verpflichtet seine Quallifikation beim Erstgaspräch offen zu legen. Ein Versicherungsfachmann (BWV) oder Versicherungsfachwirt sollte der Richtige Ansprechpartner sein. Vorsicht vor irgendwelchen Unternehmenstiteln wie Fachberater der Deutsch Verm.... Beratung oder so was. Das sind keine ofiziellen Titel.

Viele Grüße

Florian

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Sofort die Betriebshaftpflicht informieren. Diese hat nicht nur die Aufgabe zu Zahlen sondern die den Anspruch darauf zu überprüfen. Und damit gegebenfalls abzuweren. Somit werden Anwaltskosten usw. Gespart... Und wie wfwbinder schon sagte. Die Zeugen sind sehr wichtig...

Viele Grüße

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Es gibt bei der privaten "Häuslichen Pflege" halt leider immer ein bischen weninger als wenn ein Pflegeheim in Anspruch genommen wird. So ist der Anspruch bei Pflegestuffe 2 im Heim bei 921,--€ bei Häuslicher Pflege sind es dagegen nur 410,--€. Ob es da noch zuschüsse gibt ist mir nicht bekannt. Dies sind die Leistungen die aus der Pflegeversicherung kommen. Aber soweit ich weis kann man dies noch Aufstocken lassen...

Bei der Bewertung der Pflegestuffe kommt der Medizinische Dienst. Hier steht gerade den älteren Menschen häufig der Stolz im weg. Denn zugeben zu müssen das man die Dinge des Altags nicht mehr alleine Bewerkstelligen kann ist (verständlicher weise) für viele sehr schwer. Jedoch muss man hier wirklich den "Stolz" zurückschrauben. Nicht falsch verstehn. Es soll nichts vorgetäuscht werden was nicht da ist, es sollte aber auf keinen fall etwas geschönt werden. Es sollte bei dem Gespräch mit dem MDK auf jedenfall ein Angehöriger dabei sein. Am besten Sie selbst da Sie ja offensichtlich Ihre Mutter schon Pflegen und von daher sehr gut klarstellen können was Sie alles tun. Viele Grüße Florian

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Das hängt natürlich sehr stark vom Zustand der Immobilie zusammen. Auf jedenfall kommen aber sog. Kaufnebenkosten dazu (Notar, Grundbuch& ev. Makler).

Hier sollten bis zu 18% eingeplant werden...

Viele Grüße Florian

PS: Wenn mehr Input da ist wie Zustand, was Renoviert werden soll usw. kann man auch einen Daumenwert nennen aber so geht das leider nicht...

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Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2009 44.100 € p.a. bzw. 3.675 € monatlich.

Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2009

48.600 € p.a. bzw. 4.050 € monatlich.

Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben.

Viele grüße Florian

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Grundsätzlich gibt es die möglichkeit sich auch nicht Stationäre(nicht nur Ambulant) leistungen abzusichern. Hier sollte auf den "Privatarzt, Heilpraktiker usw. geachtet werden. Tipp: Die Nürnberger bietet hier eine lösung wo man sich die Produkte im Baukastensystem zusammensetzen kann...

Viele Grüße

Florian

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Definitiv ja! Beamte und Ihre Angehörigen bekommen bei allen Versicheurngen vorteile. Es muss allerdings eine Häusliche Gemeinschaft bestehn-...

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In der Regel lohnt es sich erst ab 23 (bei manchen Versicheren erst ab 25 Jahren). Die in der Zeit erfahrenen Prozente kann der Fahrer (Du) selbstverständlcih mitnehmen. Die Eltern (oder der jenige auf den der Vertrag gelaufen ist) müssen dem Zustimmen... Du kannst allerdings nicht mehr Jahre mittnehmen als Du Dir selbst hättest erfahren können. Im klartext: Du hast mit 18 den Führerschein, Versicherungsbeginn vor dem 1.7. Dann kannst Du mit 23 5 Jahre mitnehmen. Das sind in der Regel 55% in der Haftpflicht.

Wichtig ist dabei nur das für eine "Mitbenutzung" in der Rabattübertragung unterschrieben wird.

Viele Grüße

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Über die Neue Rechtsschutz in Mannheim gibt es diese möglichkeit. Diese nennt sich dann Jur-Cash. In verbindung mit der Rechtsschutz ist diese Kostenfrei.

JurCash ist allerdings auch über die Gesellschaft einzeln Buchbar (soweit ich weis) einfach mal JurCash googeln...

Viele Grüße Florian

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Kann mich der Aussage von wfwbinder nur anschließen.

Es ist eine Vorsorge die nicht nur gefördert wird sondern Sie kann einem auch nicht weggenommen werden, Stichwort HarzIV-Sicher...

Viele Grüße

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Für die Krankenkasse sind alle Einkommensarten Relevant.

Hier werden Zinseinkünfte, Vermietungen usw. Berücksichtigt...

Viele Grüße

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Achtung bei Werkstatttarifen. Viele Schliesen ein Tarif mit Schadenssteuerung ab. Wird hier nicht Aufgepasst und das Auto irgenwo Reparier Zahlt der Kunde drauf. Hier gibt es die Unterschiedlichsten Regelungen: 20% vom Rechnungsbertag, doppelte SB usw. Also Vorsicht... Vorher in den Vertrag schaun oder Versicherer "vorher" anrufen...

Das vorher Anrufen macht auch schon von daher sinn wenn man keine Werkstatt Tarif hat. Den viele Versicherer können über bestimmte Werkstätten sonderleistungen wie z.B. Kostenloses Ersatzfahrzeug, kostenlose Innen&Außenreinigung oder Hohl&Bringservice bieten... Gruß Florian

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Die Standart Regelung sind 7 Jahre für die Haftpflicht und 2 Jahre für die Kasko (das kann bei einem reinen Haftpflichtschaden Interessant werden). Wenn Versicherer von diesen Zeiten Abweichen dann nur als "Verbesserung". Sprich längere Zeiten...

Wenn Diu das Auto nur "Stilllegst" zahlst Du für die Zeit keine Prämie, hast aber eine s.g. Ruheversicherung. Das heist dein Auto ist am Unterstellplatz für 6 Monate Teilkaskoversichert (also z.b. gegen Diebstahl). Viele Grüße

Florian

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Wenn innerhalb der Wideruffrist vom Vertrag zurückgetreten wird muss das Geld zurückgezahlt werden... Vollständig. Danach (Wideruffrist verpasst) kann die Gesellschaft (und das tut Sie in der Regel) auf den Vertag bestehen...

Viele Grüße

Florian

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Die Kinderzulage gibt es so bald die Vorausetzungen erfüllt sind (siehe humoer)jedes Jahr im Februar. Aber Achtung man kann nur die eingene Zulage (also die 154,--€ pa.) von den 4% abziehen nicht die Kinderzulage mit anrechnen...

Viele Grüße

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