Wenn Du später was in dieser Richtung machen willst, würde ich empfehlen mal im Lebenslauf bekannter Fondsmanager zu gucken, welchen Background diese Leute haben.

(ohne ihn jetzt als leuchtendes Beispiel präsentieren zu wollen, könntest Du mal nach "Dirk Müller" googeln)

Oftmals helfen Studiengänge in Volkswirtschaft, Finanzmathematik, Statistik und solche Sachen.

Eine Ausbildung zum Bankkaufmann und dann eine Spezialisierung in dem gewünschten Bereich ginge vermutlich aus.

Bzw. erst Ausbildung dann Studium.

Übrigens: Die Mehrzahl von Index heißt Indizes.

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Nein, es dürfte nicht gängige Praxis sein.

Grundsätzlich müssen leerverkaufe Aktien eigentlich immer zurückgekauft werden, um die Position glatt zu stellen, d.h. zu schließen.

Der Leerverkauf ist ja lediglich die Umkehrung dessen, was man beim spekulieren auf steigende Notierungen macht: Kaufen und bei höheren Kursen verkaufen. ("Long gehen")

Shortet jemand Aktien, so leiht er sich die Papiere über seinen Broker und verkauft sie zunächst am Markt. Nun "schuldet" er diese Aktien dann seinem Broker, bis er sie, vorzugsweise zu einem niedrigerem Kurs als dem Kaufkurs (zurück-) kauft.

Es ist also normalerweise zwingend, um die zum shorten geliehenen Papiere dem Broker zurück geben zu können, daß der Leerverkäufer die Aktien früher oder später auch kauft.

Bei ungedeckten Leerverkäufen entfällt zwar das vorherige Leihen der Aktien, aber am Grundprinzip ändert das nichts. Auch ob es sich dabei um Penny Stocks oder Blue Chips handelt, ist irrelevant.

Ein Leerverkauf ist also immer ein Geschäft, das in 2 Schritten abläuft. Erst verkaufen, dann kaufen.

Das ist auch der wesentliche Unterschied zum spekulieren auf steigende Kurse. Hier kann man, wenn man denn will, eine Aktie kaufen und für immer halten.

Einzige Einschränkung, und da Du ja explizit nach Penny Stocks gefragt hast, könnte sein, daß bei völlig WERTLOS verfallenen Aktien, ein Rückkauf obsolet ist.

Sollte es anders sein, wäre ich sehr überrascht.

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Ab wann er bezugsberechtigt ist, weiß ich nicht.

Vermutlich sofort wenn er dort anfängt.

Der Vorteil von Belegschaftaktien liegt jedenfalls im deulich günstigenen Kurs (Preis) zu dem er die Aktie erwerben kann. D.h. das Papier kostet ihn deutlich weniger als wenn er es über die Börse ordern würde.

Nachteil: Es gibt i.d.R. eine Mindesthaltedauer - er kann sie also erst nach ein paar Jahren wieder verkaufen.

Wenn inzwischen der Kurs einbricht ...

Meist lohnt sich der Kauf von Belegschaftsaktien aber schon.

Meine Empfehlung: Immer schön alle Belegschaftsaktien mitnehmen.

Nach meiner Erfahrung kann jeder Mitarbeiter 1x im Jahr eine bestimmte Anzahl (z.B. 2 Stk.) kaufen.

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Die Privatpersonen gliedern sich wie folgt:

  • wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen (Einzelfirmen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Landwir-te sowie Privatpersonen, deren Einkommen überwiegend aus Vermögen stammt),

  • wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Rentner sowie Pensionäre),

  • sonstige Privatpersonen (Hausfrauen, Kinder, Schüler, Studenten, in Ausbildung befindliche Personen so-wie Personen ohne Berufsangabe).

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Quelle:

http://www.statistik.sachsen.de/download/050_W-Gesamtrechnungen/JII_Methodische_Vorbemerkungen_und_Definitionen.pdf

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Ich würde sagen, das hat mehrere Gründe:

  • Splits werden i.d.R. nur dann vorgenommen, wenn die Aktie "zu teuer" geworden ist. D.h. eine Tendenz nach oben besteht bereits.

  • Wenn die Aktie günstiger gestückelt ist, steigt die Zahl derer, die sie kaufen. Viele möchten nicht eine Aktie für 1000 Euro, sondern lieber 100 für 10 Euro im Depot haben.

  • Die Aktie wirkt günstiger nach dem Split.

  • Die Aktie ist dadurch auch liquider und besser handelbar. Was die Attraktivität erhöht.

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Interactive Brokers

http://www.interactivebrokers.com/de/trading/shortableStocks.php?ib_entity=de

Lynx und Agora Direkt - beides sog. Introducing Broker von Interactive Brokers mit deutschem Support.

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Sino

Wobei ich mir bei Sino nicht sicher bin, inwieweit die deutschen Einschränkungen bezüglich ungedeckter Leerverkäufe dort relevant sind.

Sino schreibt dazu in den FAQ:

Short Sales?

(Leerverkäufe, Overnight-Shorten)

Im Rahmen der nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen (§30h WpHG) sind Short Sales bei der sino AG möglich. Bitte beachten Sie: Es ist verboten, ungedeckte Leerverkäufe in 1. Aktien oder 2. Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtlichen Gebietskörperschaften von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren gesetzliche Währung der Euro ist, ausgegeben wurden, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, zu tätigen. § 37 des Börsengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Dies gilt nicht für Aktien von Unternehmen mit Sitz im Ausland, sofern die Aktien nicht ausschließlich an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind. Ein ungedeckter Leerverkauf liegt vor, wenn der Verkäufer der in Satz 1 genannten Wertpapiere am Ende des Tages, an welchem das jeweilige Geschäft abgeschlossen wurde, 1. nicht Eigentümer sämtlicher verkauften Wertpapiere ist und 2. keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Anzahl von Wertpapieren gleicher Gattung hat.

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Über Etrade konnte man früher auch Leerverkäufe tätigen. Allerdings haben die ihre deutsche Niederlassung geschlossen.

Der Kundenstamm wurde wohl von der BIW-Bank übernommen.

Auf deren Seiten finde ich einen Link zu vitrade.(de eh). Dort kann wohl auch shorten.

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Es gibt sicher noch den ein oder anderen deutschsprachigen Broker, der Leerverkäufe ermöglicht.

Allerdings verwirrt mich die etwas unklare Gesetzeslage, bzw. die Tatsache, daß Broker trotz allem Shortselling anbieten etwas.

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Auch haben manche Broker Einschränkungen bezüglich der Dauer von Shortpositionen. Bei Etrade z.B. ging das nur für ein paar Tage, dann mußte die Position wieder geschlossen werden.

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Ich muß meinen beiden Vorrednern leider widersprechen.

Sowas gibt es nämlich durchaus. Aber nicht bei jedem Broker, das ist richtig.

Die Order die Du suchst nennt sich "Bracket Order". (Bracket = Klammer)

So viele Broker bieten das in der Tat nicht an. Einer davon ist interactivebrokers.Hier mal eine Auflistung der möglichen Ordertypen bei IB:

http://www.interactivebrokers.com/de/p.php?f=orderTypes&ib_entity=de

Ich schätze daß Du diese Ordermöglichkeit bei einingen Brokern findest, die sich an Trader richten.

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Bei Kauf oder auch beim Verkauf von Aktien gibt man als Anleger zunächst mal die Stückzahl an - und Aktien kann man nicht zu hälfte oder so kaufen, d.h. minimale Menge ist 1 Stück oder ein vielfaches von 1.

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Ferner kann man ein Limit angeben - eine Grenze zu der maximal gekauft bzw. minimal verkauft wird.

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Dieses Limit multipliziert mit der Stückzahl (das Limit bezieht sich immer auf ein Stück) ergibt, was Dich das Geschäft maximal kostet - Gebühren mal außer acht gelassen.

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Wenn Du also z.B. nicht mehr als 500 Euro investieren willst, mußt Du Deine Bank anweisen, eine bestimme Menge von Aktien mit einem Kauflimit zu ordern.

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Beispiel:

  • 500 Euro zur Verfügung
  • Aktien der XY AG sollen gekauft werden
  • aktueller Kurs 33 Euro
  • 500 : 33 = 15,1515
  • hier kannst Du 15 Stk. zu Limit 33 Ordern.

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Exakt 500 Euro kommen da aber auch nicht heraus.

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Nein, wenn Du meinst Verluste bei Aktien mit Gewinnen anderen Einkommensarten verrechnen zu wollen:

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Grundsätzlich gilt, dass Verluste aus Kapitalanlagen in Zukunft isoliert zu betrachten sind. Sie gleichen nicht anderen Einkunftsarten und dürfen daher mit anderen Einkünften nicht verrechnet werden.

(...)

Negative Kapitaleinnahmen, wie z. B. Wertpapierverluste, gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne, können von entsprechenden Erträgen abgezogen werden und mindern so die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Aktienverluste. Diese können nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern lediglich mit Aktiengewinnen, verrechnet werden. Ein eventueller negativer Saldo wird auf das Folgejahr vorgetragen.

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Quelle: http://www.abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer-verluste.html

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Jede Neuemission hat eine Zeichnungsfrist, innerhalb derer Anleger ihren Zeichnungsauftrag erteilen können.

Google spuckt mir in Richtung Flint, Neuemission und Zeichnungsfrist nichts brauchbares aus - was darauf hindeutet, daß der Termin noch nicht steht.

Jedenfalls mußt Du darauf achten, wann die Zeichnungsfrist ist, dann kannst Du die gewünschen Aktien zeichnen (bestellen).

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Sowas nennt man Tafelgeschäft.

Ich kann mich erinnern, daß Ende der 90er Jahre die Aktien der Beate Uhse AG häufig tatsächlich in Papierform ausgehändigt wurden.

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Ob es heute noch möglich ist, sich bestimmte Aktien als effektive Stücke aushändigen zu lassen, müßtest Du bei Deiner Bank anfragen - online Broker bieten diesen Service sicher nicht.

Und auch normale Fillabanken scheinen das nicht mehr zu machen:

>Das Tafelgeschäft ist tot

  1. Dezember 2002

http://www.welt.de/print-welt/article299664/DasTafelgeschaeftist_tot.html

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*Die Betreuung für Erwachsene ist in den §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.

Das Gericht bestellt einen Betreuer, wenn der Erwachsene etwa wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.

In Betracht kommt eine so genannte Totalbetreuung, wenn der Betreffende für sämtliche Angelegenheiten eine Betreuung benötigt; möglich ist auch eine „Teilbetreuung“, z. B. für die Aufenthaltsbestimmung (Heimunterbringung), die Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Steuerangelegenheiten, Wohnraummiete usw.) oder die Gesundheitssorge (medizinische Versorgung).

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Möglich ist es, in einer „Betreuungsverfügung“ eine Person zu benennen, die das Vormundschaftsgericht für den Fall der Notwendigkeit einer Betreuung als Betreuer bestellen soll.

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Soll nicht das Vormundschaftsgericht über die Einsetzung eines Betreuers entschei-den, so kann auch eine „Vorsorgevollmacht“ erteilt werden. Mit einer solchen Vollmacht wird festgelegt, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für diesen handeln soll (s. auch Muster für Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz).

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz.*<

Quelle:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/vormbetr.html

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Der Bund Future ist ein Future-Kontrakt auf eine fiktive Bundesanleihe.

Vorausgesetzt, Du hast ein Konto bei einem Broker, der Dir Zugang zu einer Terminbörse bietet, kannst Du den Bund kaufen (long gehen) oder verkaufen (short gehen).

http://www.cfx-broker.de/de/finanztermingeschaefte-bei-futures#Futures_auf_Staatsanleihen

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Kommt vor. Z.B. beim Leerverkauf (siehe auch: Wertpapierleihe).

Nur kann man nicht konkret sagen: Aktie XY aus dem Depot von Herrn G. wurde verliehen.

Ebenso, wie auch Geld auf dem Girokonto verliehen wird, aber trotzdem immer Da ist, wenn man den Kontostand überprüft, sind auch Aktien immer im Depot, da es sich längst um virtuelle Papiere handelt.

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