Zwischen Bachelor und Master, ALG 1, Hartz IV, Teilzeitarbeiten mit Aufstocken..?
Hallo,
ich habe gerade meine Bachelorprüfung bestanden und warte noch auf mein Zeugnis. Im nächsten Oktober möchte ich weiter studieren und meinen Master machen.
Allerdings habe ich keine Ahnung, wie ich mich in der Zwischenzeit finanzieren soll, weil das ja ein wahrer Irrsinn an Regelungsdschungel ist, soweit ich das bisher sehe. 1) Also ich kann vielleicht ALG 1 bekommen, weil ich während meines Studiums bereits zeitweise mehr als 400€ verdient habe (Semesterferien). Aber die 70% vom (durchschnittlichen?) Gehalt wären zu wenig. 2) Ich könnte ALG 2 beantragen, was aber auch zu wenig zum leben wäre, weil sich der Krankenversicherungsbeitrag ohne studentenstatus fast verdoppelt, etc pp. 3) ich habe einen Nebenjob mit Mindestlohn von 8,50€, den ich in Teilzeit ausüben kann, womit ich dann dank der ganzen Abzüge wieder fast genauso "viel" übrig habe wie bei Variante 1 und 2 und dafür lerne ich dabei nichts und kann mich weil da Zeit fürs Arbeiten drauf geht nicht effektiv um Bewerbungen für richtige Jobs oder Masterstudiengänge bewerben.
Meine Frage ist also, was macht man am besten in dieser Situation? Habe gehört, man kann ALG 1 und Teilzeitjobs aufstocken lassen - aber wie geht das so und was muss man beachten? Das ist alles so furchtbar kompliziert und ich brauchs doch nur für 6 Monate Vielen Dank im Voraus für alle verständnisvollen und hilfreichen Hinweise und Kommentare!
2 Antworten
Um Anspruch auf ALG - 1 zu haben musst du innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein,also mehr als 450 € verdient haben,dann würdest du auch deine Beiträge zur Kranken / Pflegeversicherung / Rentenkasse gezahlt bekommen und würde das deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken,dann könntest du zusätzlich ALG - 2 beim Jobcenter beantragen,also aufstocken !
Käme das nicht in Betracht,dann stünde dir ALG - 2 vom Jobcenter zu,auch hier wird der Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung gezahlt ( Rente nicht,weil ALG - 2 eine Sozialleistung ist,wurde vor einigen Jahren abgeschafft ),dann würdest du 399 € Regelsatz + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bekommen.
In beiden Fällen würdest du dich aber selber um eine Beschäftigung bemühen müssen und auch Stellenangebote bekommen,auf die du dich bewerben müsstest.
Würdest du einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen,dann würde der AG - deine Beiträge zahlen,wenn du mehr als 450 € monatlich verdienst und wenn der Lohn deinen Bedarf nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll nicht deckt,könntest du beim Jobcenter eine ALG - 2 Aufstockung beantragen.
oh wie schön das du deinen Bachelor hast, die Allgemeinheit freut sich und die Arge auch - du bist für einen Vollzeitjob vermittelbar und genau das werden sie versuchen und tun damit du kein Harz 4 bekommst....... Zur Info - wenn man ALG 1 haben möchte muß man eine gewisse Anzahl an Monaten einbezahlt haben und wenn man das nicht hat gibts auch nichts. 'Bei ALG2 wärst du darüber versichert, aber wie gesagt du bist jung gesund und kannst Vollzeit arbeiten.
also eigentlich habe ich das nur dazu gesagt um die Situation zu verdeutlichen, dass ich nur eine Übergangslösung für wenige Monate brauche, weil ich genau zwischen zwei "Ausbildungen" stecke, aber den Abschluss noch nicht in der Hand habe. Wüsste nicht warum das ein Grund zur Ironie ist, die Basis des Problems vorweg zu nehmen.
Wenn ich für die kurze Zeit einen Vollzeitjob bekommen würde, würde ich mich natürlich sehr freuen!