ALG I durch ALG II oder Wohngeld aufstocken?

3 Antworten

da deine miete so extrem hoch ist, wirst du kein wohngeld bekommen, sondern ergänzende leistungen alg2. so die miete anerkannt ist und angemessen, wirst du eine differenz erhalten.

da deine miete allerdings viel zu hoch ist, wirst du aufgefordert werden umzuziehen und das innerhalb von spätestens 6 monaten. solange werden die kosten ergänzend getragen.

Wohngeld ist eine vorrangige Sozialleistung,wenn du mit deinem Einkommen,in deinem Fall dann dein ALG - 1 + das Wohngeld deinen Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch  Hartz - lV ) decken könntest,dann müsstest du Wohngeld beantragen bzw.es stünde dir nur dieses zu,da würde es keine andere Wahl geben,oder du würdest darauf verzichten müssen !

Für das Wohngeld ist aber ein Mindesteinkommen erforderlich,dass beträgt dann 80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll,dass wären derzeit min. etwa 850 € pro Monat ( weiter unten steht die genauere Erklärung ) ,du bräuchtest also normalerweise etwa 680 € und das würdest du mit deinen 644 € ja nicht erreichen,wenn du nicht nachweisen kannst das du deinen sonstigen Lebensunterhalt z.B. aus Vermögen decken kannst,dann müsste dein Antrag auf Wohngeld normalerweise abgelehnt werden.

Aber um längere Wartezeiten zu vermeiden würde ich ALG - 2 beantragen und das noch diesen Monat,denn dann greift dieser Antrag rückwirkend auf den 1.des Antragsmonats.

Sollte dir dann doch Wohngeld zustehen,weil du deinen Bedarf inkl.des ALG - 1 decken kannst,dann fordert dich das Jobcenter dann schon von selber dazu auf,aber dann bekommst du erst mal deine Aufstockung und du stellst dann deinen Antrag auf Wohngeld,dass Jobcenter setzt sich dann schon mit der Wohngeldbehörde in Verbindung und stellt einen Antrag auf Erstattung,dann geht die Nachzahlung des Wohngelds ans Jobcenter.

Danach bekommst du dann dein laufendes Wohngeld und dein ALG - 2 Bescheid wird aufgehoben.

Wenn du außer deinem ALG - 1 von 644 € kein weiteres Einkommen erzielst,dann zieht dir das Jobcenter theoretisch zumindest erst mal 30 € Versicherungspauschale ab,so verringert sich dann dein so genanntes anrechenbares Einkommen und deine Aufstockung erhöht sich dementsprechend bis zu deinem Bedarf.

Es können dann ggf. noch weitere Beiträge in Abzug gebracht werden,wie z.B. Beiträge für die eigene Altersvorsorge oder gesetzlich vorgeschriebene Beiträge für Versicherungen,wie z.B. KFZ - Haftpflicht.

Dein Bedarf liegt derzeit  z.B. bei einem Single bei 409 € Regelleistung ( Regelsatz für den Lebensunterhalt ) und dazu dann deine derzeit tatsächliche KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dein Bedarf würde also erst einmal bei min. 849 € pro Monat liegen.

Sollte deine KDU - nicht angemessen sein,dann wird dich das Jobcenter schriftlich zur Kostensenkung auffordern,deine dann unangemessene KDU - würde dann in der Regel bis zu weiteren 6 Monaten gezahlt bzw. zur Berechnung deines Bedarfs anerkannt.

Du könntest dann irgendwie versuchen die KDU - zu senken,z.B. Untervermietung,solltest du keine Möglichkeit haben dann könntest du nach dieser Übergangszeit den Differenzbetrag auch selber zuzahlen,wenn du dir in der Zeit keine angemessene Wohnung suchen möchtest.

Das Jobcenter würde dir also von deinen 644 € ALG - 1 max. 614 € als anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf von derzeit min. 849 € anrechnen,deine Aufstockung würde also derzeit min. 235 € betragen.

Da beim Wohngeld nur die Kaltmiete inkl. Neben / Betriebskosten ohne Heizkosten berücksichtigt wird,kann das Wohngeld auch nur dementsprechend gering ausfallen.

Wenn du aber mehr als ca. 235 € Wohngeld bekommen würdest + deine monatliche Rundfunkgebühr,dann würdest du sicher aufgefordert dann Wohngeld zu beantragen.

Man könnte also sagen,wenn du dann mehr als ca. 285 € Wohngeld ( ca. 18 € Rundfunk + die 30 € Versicherungspauschale ca. 50 € ) bekommen würdest stünde dir nur dieses zur Wahl.

Ob deine KDU - angemessen ist kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt nachlesen.

Solltest du da nichts aktuelles oder gar nichts finden,dann kannst du auch mal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 anrufen,diese erreichst du Mo - Fr von 8.00 - 18.00,da kannst du dann nach der Angemessenheit der KDU - fragen.

hey hey! erstmal vielen dank für deinen Kommentar! habe einen wohngeldrechner genutzt indem man auch alg I direkt als einkommen eingeben kann und ich käme lt dem rechner auf: 175 euro Wohngeld + ALG I. das würde den regelsatz von 409 euro so oder so unterschreiten. die beamten vom Arbeitsamt haben mich sofort an das jobcenter weiterverwiesen als ich den antrag für ALG I abgegeben habe. sie sagten gar nichts von Wohngeld. Sie fragten mich bei der Abgabe wie hoch meine Miete ist usw. da Nürnberg auch in die Stufe 4 fällt für die Berechnung des Wohngeldes haut es nicht ganz hin. 379 wären es dann in etwa mit Wohngeld, laut dem Rechner für Lebensunterhalt und dies wäre Zuwenig. Zusätzlich kommt, wie du sagst GEZ auch dazu usw. Der Bedarf liegt bei 849 euro hab ich auch so ausgerechnet. die höchste Miete inkl Heizkosten für Nürnberg beträgt derzeit 442 Euro - KDU. Also auch da schlitter ich grad noch so durch die Grenze. Bin echt froh wenn ich aus dem Ganzen wieder raus bin. Ich hoffe echt sehr das ich bald ne Arbeit wieder finde. Für mich schon ganz schön krass mit diesen ganzen Regelungen, Gesetzen, so als würde der eine Paragraf dem anderen teilweise widersprechen, also ich blicke so gut wie kaum durch. Vielen lieben Dank für deinen sehr aufschlussreichen Kommentar u. für deine Hilfe.

@Sonja90

Bitte schön,Hauptsache es hat weiter geholfen !

Wenn deine KDU - gerade noch im Rahmen liegt dann ist es ja gut und selbst wenn du über 200 € Wohngeld bekommen würdest deckt das deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht ab,deshalb wird dann auch keine Aufforderung vom Jobcenter kommen Wohngeld zu beantragen.

Außerdem hat die ALG - 2 Aufstockung den Vorteil,du bekommst mit deinem Bescheid eine Befreiung für die Rundfunkgebühr,die schickst du dann mit Antrag auf Befreiung nach Köln.

Dazu würde das Jobcenter auch eine evtl.Nachzahlung durch eine Endabrechnung übernehmen,wenn diese sich auf die KDU - deiner bisherigen Wohnung bezieht und dir diese im Leistungsbezug bzw.im Monat der ALG - 2 Antragstellung zugegangen ist.

Dann müsstest du nur einen kurzen formlosen Antrag stellen und die Endabrechnung in Kopie beilegen.

Würde dir die Endabrechnung schon früher zugestellt worden sein bzw.diese sich auf eine vorherige Wohnung beziehen,dann könntest du nur einen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen,dieses würde dir dann in der Regel mit 10 % deines maßgeblichen Regelsatzes von den laufenden Leistungen abgezogen.

Das bedeutet,diese 10 % berechnen sich dann von deinem derzeitigen Regelsatz von 409 €,würden also 40,90 € pro Monat sein,auch wenn du wie in deinem Fall gar nichts für deinen Regelsatz bekommst,sondern nur deine Miete aufgestockt wird,weil dein anrechenbares Einkommen ja nicht nur deinen Regelsatz abdeckt,sondern auch ein Teil deiner KDU.

Du hast nicht die freie Auswahl, welche Leistungen du in Anspruch nimmst.

Du hast ja im SGB II (Gesetzbuch, das das ALG II regelt) einen Mindestanspruch auf einen Regelsatz (Geld zum Leben) sowie deine (angemessene ) Warmmiete.

Wohngeld ist je nach bezuschussungsfähiger Wohnfläche nach oben begrenzt.

Wenn das maximale Wohngeld, welches du bekommen könntest, dennoch nicht ausreicht, damit du nachAbzug der Miete noch einen Betrag von mindestens 409 € zum Leben hast, dann würdest du ohnehin an das Jobcenter verwiesen werden.

Ich würde es aus meinen beruflichen Erfahrungen so machen:

Zum jobcenter, Antrag auf ergänzendes ALG II stellen. Die werden dich auffordern, einen Wohngeldantrag zu stellen, aber solange der nicht beschieden ist, springt das Jobcenter ein.

Aus Sicht des Jobcenters hast du ein Einkommen von 644€, abzüglich 30 € pauschal für Versicherungen (ohne Nachweis).

Also hast du für das JC ein Einkommen von 614 € und einen sozialrechtlichen Bedarf von 409€ Regelleistung und 440 € Miete, also insgesamt 849 €. Das macht eine "Deckungslücke" von 849 - 614 = 235€, die du als Aufstocker bekommen würdest.

Solltest du dann doch (irgendwann) einen positiven Bescheid vom Wohngeldamt erhalten, dann geht eben die Nachzahlung an das JC und du bekommst danach fortlaufend Geld von dort.

Mit dieser Reihenfolge stellst du aber sicher, dass du nicht monatelang in der Luft hängst.

hey hey vielen lieben dank für deinen sehr wertvollen Kommentar! ja genau der regelsatz den gibt's ja auch noch, deswegen haben sie mich beim Arbeitsamt, als ich den antrag für alg I abgegeben habe, sofort ans jobcenter verwiesen. verstehe. danke dir für deine hilfe! LG Sandra