Zweithupe in einen PKW einbauen, erlischt die ABE?

4 Antworten

DAs ist keine Hupe, sondern eine elektronische Sirene mit wechselnden Tönen und damit im Auto nicht zugelassen.

Ja, das ist ein Verstoß gegen §55 StVZO

Guck mal hier:

§55 Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

Du darfst nur eine Hupe mit Tönen verwenden die gleichzeitig ertönen, also keine Hupe, die eine Folge von Tönen aussendet, also keine Wechselnden Töne hoch und tief (Martinhorn) und keine Heultöne (Sirene).

du darfst diese sirene zwar kaufen aber nicht in betriebsbereitem Zustand im Fahrzeug verbauen..

Es gibt durchaus auch zulässige Singalhörner die umschaltbar von Serienhorn als alternative Zulässig sind ,.. dazu gibt es aber max Dezbelwerte die einzuhalten sind.. dann erlischt auch keine ABE. Wechseltonhörner oder welche mit Klangfolgen sind in D nicht zulässig-. Sirenen entsprechend US Polizeisirenen oder das algemeine Martinshorn ist leider auch nicht zulässig .

Joachim

Infos dazu auch bei den Überwachungsvereinen.

Ich denke wenn sie (mittels Kabelunterbruch oder so) während des Betriebs auf offentlichen Straßen funktionsunfähig ist, dann wird das kein Problem sein.

Ähnlich wie bei der Unterbodenbeleuchtung von getunten Fahrzeugen. Die ist auch nicht erlaubt auf Straßen, aber auf Privatgelände, Parkplätzen, Autoshows darf man die dann einschalten.

Aber irgendein Gesetz auf das ich verweisen könnte kenne ich leider nicht. :-(

Schönen Tag!