PKW als LKW zulassen

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das spiel gibts schon seit jahren immer wieder ..

Da es bei vielen Fahrzeugen und gerade jungen Fahrern häuffig drum geht Steuern zu sparen ist es in der Realität so das das zuständige Fínanzamt ggf durch Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges entscheidet wie der Wagen einzustufen ist . Die Zulassungsbehörde sagt zwar das es papiettechnisch ein LKW ist das Finanzamt behält sich vor das ggf anzuerkennen oder eben nicht.. egal was in den Papierten steht das sollte ein Mitarbeiter einer <Zulassungsstelle aber wissen..

Nachteile an die kaum einer denkt : Die klein-Lkw fahren in häuffig der gleichen Einstufung wie die Paketdienste also kleinlieferwagen odr auch SUV ...die häuffiger kräftige Schäden produzieren.. was die Beiträge zum Teil richtig teuer macht.. oft genug weit teurer wie eine PKW Zulassung.,.. da wird die mögliche einsparung an der steuer schnell mal duch höhere Versicherungsbeiträge aufgefressen..

Sonntagsfahrverbot , Mit einem LKW ( meiner hatte 2,3 to ges) also egal welcher Gewichtsklase unterliegt der Fahrer bei Hängerbetrieb ( egal ob Wohnwagen oder Plattformhänger ) dem Sonntagsfahrverbot was gerne übersehen wird und das wird bei kontrollen richtig Teuer.,.Wenn dann das Gesammtgewicht noch über 4,6 to geht was bei SUV und großen Wohnwagen durchaus selten aber eben doch passieren kann dann ist elektornisches Kontrollgerät also fahrtenschreiber mit Fahrerkarte Pflicht. Man muss die karte bei privater Nutzung unter 7,5 to zwar nicht benutzen aber es muß eben drinn bzw eingebaut sein . joachim

Hallo liebe/r Anatomia,

da bist du aber nicht auf dem aktuellen Stand mit der Einstufung als Fahranfänger!

Seit Ende 2012 haben die meisten Versicherer ihre Tabellen zum Schadenfreiheits-Rabattsytem umgestellt mit der Erweiterung der Tabellen bis SF 35 und einem Beitragssatz von ca. 20% ! Als Fahranfänger mt der Einstufung SF 0 kannst du in der PKW-Haftpflichtversicherung mit einem Beitragssatz von ca. 80 bis 110 % rechnen!

Bei der LKW-Haftpflichtversicherung siehe das Anlagebild!

Rabattstaffel - (Auto, Steuern, KFZ)

Danke für die Hilfreiche Antwort.

Da bin ich wohl wirklich nicht auf dem neusten Stand. Aber da das mein erstes Auto wird habe ich mich damit auch nie wirklich beschäftigt. Von welchem Stand (Monat/Jahr) ist denn die Tabelle und gehört sie zu einer bestimmten Versicherung?

@Anatomia

Die neuen Tabellen zum Schadenfreiheits-Rabattsystem gibt es seit Ende 2012 / Anfang 2013 - je nach Gesellschaft und Tarif variieren diese Vorgaben - um genaue Beitragssätze zu bekommen, müssen die jeweiligen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) der jeweiligen Gesellschaft nachgelesen werden!

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du müsstest das fahrzeug umbauen, also die hinteren sitze ausbauen und eine feste zwischenwand einbauen. dann musst du das ganze beim technischen sachverständigen abnehmen lassen. anschliessend musst du mit dem gutachten, dem fahrzeugbrief und schein / Zb I und II) zu deiner zulassungsbehörde. diese trägt die änderung in den fahrzeugpapieren ein und meldet die änderung an das finanzamt. dieses kann aber das fahrzeug vorführen lassen und entscheidet letztendlich ob das fahrzeug als lke anerkannt wird.

Du kannst auch das Auto auf Deine Mutter oder Vater zulassen. Dann bezahlen sie den Zweítwagentarif und du nich die Neuanmeldung mit über 200%. Je nach Alter des Autos kann man statt Kasko nur eine Haftpflichversicherung wählen. Günstiger Vers.Tipp:HDI!!

Hey du Raubritterin,

200% war einmal als Fahranfänger - aktuell sind nach der Umstellung auf die neuen Rabattstaffeln ca. 80 bis 110 % Beitragssatz für Neuverträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung!

@siola55

aber billiger ist es dadurch auch nicht geworden..Joachim

@jloethe

Hallo jloethe,

da muß ich dir leider Recht geben - in der Regel sind die Grundprämien ca. um die Hälfte erhöht worden, z.B. Beitrag bei 35 schadenfreien Jahren: nach alter Tabelle SF 25 = 30% Beitragssatz bei 1000 € Grundprämie ergibt 300 € Jahresbeitrag. Nach neuer Tabelle SF 35 = 20% Beitragssatz bei 1500 € Grundprämie (+ 50%!) ergibt auch wieder 300 € Jahresbeitrag - ergo sind nach neuer Tabelle 0 € gespart!!!

Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Das Problem ist nur wenn ich dann mal einen Unfall bauen würde >was hoffentlich nie passiert< steigen meine Eltern mit in der Versicherung.

Diese Sache hat aber zum Beispiel einen anderen Haken. In Deutschland gibt es ein Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger. Wenn Du also zum Beispiel hier einen Anhänger ziehen willst - sonn- und feiertags ist nicht!

Das ist mittlerweile "aufgeweicht". Zu "Freizeitzwecken" darf man privat auch am WE mit Anhänger fahren (z.B. Wohnanhänger, Bootstrailer, Cross- oder Rennmopped transportieren...)

@chevydresden

von der aufweichung hab ich leider noch nichts gemerkt ist wohl eine sache des ermessensspielraumes.. meinen nachbarn haben si e heute morgen auch geschnappt Sprinter mit Bestuhlung ,und eben mit Bootstrailer der endeutig zu Sportzwecken.. Wasserski erforderlich ist .,.bzw gedacht war.. Joachim