Falschberatung KFZ-Versicherung?

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Egal welche Konstellation sich hier nun bildet

  • vlt. hat der Versicherungsprofi den Wert von sich aus eingetragen

  • vlt hat aber die Mutter etwas nicht korrekt angegeben

Fakt ist: Zu jedem Ereignis gibt es eine Police und in dieser sind diese Dinge aufgeführt welche vereinbart wurden, Wer nun den Inhalt seiner Police nicht eindeutig studiert und prüft und rechtzeitig beanstandet, der kann hier nun niemanden nachweislich eine Falschberatung beweisen.

Da liegt sicher keine wirkliche Falschberatung vor. Der Versicherungsvertreter hat deine Mutter sicherlich nach der jährlichen Fahrleistung gefragt. Je mehr ein angibt, umso mehr Provision verdient er doch. Außerdem schaut man sich die angegebenen Daten vor Unterschrift des Vertrages noch mal an. Hinzu kommt noch, spätestens als dann die Versicherungspolice kam hatte deine Mutter und auch du noch mal die Möglichkeit die Angaben zu überprüfen. Das sollte eigentlich auch der Normalfall sein. Die falsche Vorgehensweise liegt also eher bei euch als beim Vertreter. Du kannst die KM-Angaben auch jederzeit ändern wenn du merkst, dass es mehr wird als mal angegeben. Zu deiner Sicherheit solltest du vielleicht jetzt auch noch mal die Police genau durchlesen ob denn auch ein "Zweitfahrer" oder "Führerscheinneuling unter 23/25" angegeben wurde.

6000 km ist der niedrigste Wert, den der Versicherungstyp unter "zusätzliche Tarifmerkmale" eintragen kann, um naiver Kundschaft den Tarif schönzurechnen. Genau solchen Kunden schickt man dann die Kilometerstandabfrage oder fordert nach, wenn es zum Schadensfall kommt und der Kilometerstand eh' dokumentiert wird.

Oder anders: wenn Du von der günstigen Versicherung profitierst, würde ich als Deine Mutter verlangen, dass Du Dich über Autoversicherungen umfassend informiert hast und vor allem nicht solche unüberlegten Angaben machst....

P.S.

ich würde mir den Versicherungsvertrag heraussuchen und nachschauen, ob unter Nutzung / Fahrerkreis überhaupt ein 2.Fahrer eingetragen ist und wenn ja, mit welchem Alter. Mich würde nämlich nicht wundern, wenn er aus welchen Gründen auch immer davon ausgeht, dass nur Deine Mutter das Fahrzeug bewegt. Da würde es bei einem von Dir verursachten Schaden eine ganz böse Überraschung geben....

.... wer sagt das? Bei meiner Versicherung beginnt es ab 3.000 km!

Also, da kann aber etwas nicht stimmen. Alle vereinbarten Tarifmerkmale stehen im Versicherungsschein und haben den Hinweis: Änderungen sind mitzuteilen. ..... und ich gehe davon aus, daß Eltern und auch Studenten, lesen können. Und so lange es nur die Nachforderung gibt, ist doch alle in Butter. Viele Versicherungen berechnen obendrein auch noch eine Jahresgebühr als Strafe! .... und wenn denn die Eltern-Kind-Regelung (der HUK Coburg und alles auf eigenem Namen) hier nicht greift und Muttern hilft, ist doch auch alles in Ordnung, oder?

Hier liegt keine Falschberatung nach VVG vor. Die Nachzahlung beinhaltet ja nur die Nachberechnung der gefahrenen Kilometer. Dies hat nur Auswirkung auf den Beitrag, nicht aber auf den Versicherungsumfang.

Tatsache ist, dass niemand im Vorhinein wissen kann, wieviel Kilometer gefahren wird. Im Grunde ist es so ähnlich wie mit den Nebenkosten bei einer Mietwohnung. Dort wird auch im Nachhinein nachberechnet. Natürlich ist es besser, wenn man da auch den wahrscheinlichsten Verbrauch (oder hier eben die Fahrleistung) angibt.

Ich bezweifle auch, dass der Versicherungsvertreter den Kilometerstand ohne das Wissen deiner Mutter eingetragen hat. Zumindest ist das nicht beweisbar. Andererseits ist es oft so, dass die Versicherungsnehmer selber gerne eine sehr niedrige Fahrleistung angeben, eben weil der Beitrag dadurch niedriger wird. Es wäre auch vor Gericht sehr unglaubwürdig, dass jemand, der schon mal ein Auto versichert hat, nicht weiss, oder sich nicht denken kann, dass der Beitrag von der Fahrleistung abhängig sein kann.

Außerdem steht es auch ausdrücklich in der Police wie hoch die Fahrleistung angegeben wurde. Spätestens da hätte deine Mutter reagieren müssen.