zweimal Lebenslänglich?

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Zweimal oder mehr lebenslänglich gibt es im deutschen Strafrecht nicht.

Beim normalen lebenslänglich kann frühestens nach 15 Jahren eine Entlassung zur Bewährung beantragt werden.

Wurde im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt kann nach 15 Jahren zunächst die Festsetzung der Mindestverbüßungszeit beantragt werden, nach Ablauf dieser Zeit kann dann eine Entlassung auf Bewährung beantragt werden.

Im Übrigen beträgt die durchschnittliche Verweildauer bei lebenslangen Freiheitsstrafen im Vollzug mittlerweile mehr als 20 Jahre.

Die Höchststrafe nach deutschem Recht ist "lebenslänglich". Zeitige Haftstrafen können sich zu max. 15 Jahren summieren.

wenn einmal lebenslänglich 15 Jahre ist?

Ist es nicht. Lebenslänglich ist tatsächlich "lebenslänglich". Allerdings kann nach 15 Jahren der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei wem die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, landet stattdessen in Sicherungsverwahrung.

2x lebenslänglich gibt es in Deutshcland nicht,

"Lebenslänglich" bedeutet nicht "15 Jahre", sondern "auf unbestimmte Zeit". Es bedeutet aber, daß mindestens 15 Jahre "abgesessen" werden müssen und erst der Rest kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Siehe dazu http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57a.html

also so 2-unendlich lebenslänglich gibts nur in den usa und da heißt lebenslänglich wirklich ein ganzes leben im knast. und außerdem hey man "AMERIKA!!!" :P