Haft Lebenslänglich in Amerika wie lange?

4 Antworten

In den USA gibt es mehrere Stufen von Lebenslänglich.

Lebenslänglich ohne Möglichkeit auf Bewährung entlassen zu werden = Lebenslange Haft

Lebenslänglich mit der Möglichkeit auf Bewährung entlassen zu werden = frühste Haftentlassung nach 30 Jahren.

In Deutschland gibt es auch richtige Lebenslängliche z.B. bei besonderer Schwere der Schuld mit anschliessender Sicherungsverwahrung.

Eine ältere Frage, aber bei den Antworten hier will ich nochmal antworten.

Wichtig ist zu Anfang, dass das amerikanische Strafrecht von Staat zu Staat unterschiedlich ist, zudem gibt es noch Bundes - und Militärstrafrecht.

Grundsätzlich gibt es drei Arten von "lebenslänglich" in den Vereinigten Staaten.

Lebenslänglich mit Möglichkeit einer Bewährung. Die minimale Haftzeit wird dabei bei der Urteilsverkündung mitverkündet.

Beispiel: Für Totschlag (etwa gleichzusetzen mit 2nd degree murder, Mord 2. Grades) wurden Beispielsweise Urteile wie "16 years to life" verhängt. Es müssen also mindestens 16 Jahre Haft verbüßt sein, danach kommt eine Bewährung in Frage, ist allerdings nicht zwingend.

Dieses System ähnelt unserem deutschen System, aber dazu später mehr.

Die zweite Art der lebenslangen Freiheitsstrafe ist diejenige ohne Bewährung, hierbei wird die Haft bis zum Tod des Verurteilten vollstreckt. In vielen Staaten wird diese Strafe ersatzweise für die Todesstrafe angeordnet, falls diese aus der Staatsverfassung gelöscht wurde.

Beispiel: Für einen Raubmord (1st degree murder, zudem noch capital oder aggrevated murder) wird das Urteil "life in prison without the possibility of parole" verhängt. In Staaten welche die Todesstrafe verhängen, wird in solchen capital crimes oft auch die Todesstrafe (capital punishment) verhängt.

Die dritte Möglichkeit in den USA "lebenslang" zu bekommen, liegt in dem Prinzip der Strafaddition. In den USA wird bei mehreren Straftaten jede einelne mit einer Strafe belegt, es muss keine Gesamtstrafe gebildet werden wie in Deutschland.

Angenommen eine Person würde eine Halle anzünden, woraufhin 25 Personen eine Rauchvergiftung erlitten. In diesem Fall könnte der Angeklagte zu 25 x 5 Jahren Haft =125 Jahren Haft wegen Körperverletzung verurteilt werden, faktisch also lebenslang.

Nun zu Deutschland.

Die lebenslange Freiheitsstrafe stellt insoweit eine Ausnahme zu temporären Freiheitsstrafen dar, da die auf unbestimmte Zeit verhängt wird, mindestens aber 15 Jahren, nach dieser Zeit kann der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Begeht der Verurteilte in dieser Zeit erneut eine schwere Straftat kann die Bewährung widerrufen werden und die lebenslange Haft wird wieder vollstreckt.

Durchschnittlich erfolgt eine Haftaussetzung nach etwa 22 Jahren.

Entscheidend für eine Bewährung ist eine positive Gefährlichkeitsprognose. Wird eine solche nicht ausgestellt, kommt der Verurteilte auch nicht vorzeitig frei. Ein Beispiel hierfür ist  Heinrich Max Pommerenke, auch bekannt als Frauenmörder. Noch nach altem Strafrecht wurde er 22.10.1960 zu 6 x lebenslang + 15 Jahre verurteilt. Eine Bewährung wurde stets abgelehnt, sodass er fast 49 Jahre lang in Haft war, wo er schließlich auch verstarb. (heute sind solche Mehrfachurteile in Deutschland nahezu ausgeschlossen)

Wird eine besondere Schwere der Schuld festgestellt ist eine Haftaussetzung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Nach 15 Jahren kann dann die Mindeststrafe festgelegt werden, so kann beispielsweise eine Mindesthaftdauer von 25 Jahren angeordnet werden.

Bei Wiederholungstätern, denen eine Gefährdung der Öffentlichkeit bescheinigt wird kann zudem unbestimmt Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.

Dies ist keine Haft im klassischen Sinne, sondern lediglich ein Wegsperren zum Schutze der Gesellschaft. Sie kann jederzeit aufgehoben werden.

Urteile wie 2 x lebenslang sind möglich wenn:

  1. Der Täter während der Bewährung seiner ersten lebenslangen Freiheitsstrafe erneut zu lebenslang verurteilt wird. Die Bewährung würde widerrufen und die zweite Strafe hintenangehängt.

Hierzu ein "kurzes" Zitat:"

iegt zwischen zwei Taten eine Verurteilung, so verhindert diese Verurteilung eine Gesamtstrafenbildung, da ja mindestens eine Tat erst nach einer Verurteilung (die bereits eine „Warnfunktion“ für den Täter hatte) begangen wurde. Ein kurzes Beispiel: Im Jahr 2001 begeht jemand eine Körperverletzung. Im Jahr 2002 wird er wegen Diebstahls verurteilt, die Körperverletzung ist nicht bekannt. Im Jahr 2003 begeht er erneut eine Körperverletzung. Jetzt wird auch die Tat aus dem Jahr 2001 bekannt. Nun kann aus den Taten 2001 und 2003 keine Gesamtstrafe gebildet werden, weil dazwischen die Verurteilung von 2002 liegt. Es kann lediglich eine Gesamtstrafe aus 2001 und 2002 gebildet werden. Die Strafe für 2003 kommt oben drauf.

Quelle: https://www.ingerenz.de/zweimal-lebenslaenglich-fuer-einen-ladendiebstahl-der-fall-jenisa-zeigt-das-ist-auch-in-deutschland-moeglich/

So. Das reicht für heute. Ich hoffe ich konnte helfen.

Die Isolierungshaft?

@Simsum836

Wie kommst du darauf, eine drei Jahre alte Antwort auf eine sechs Jahre alte Frage zu kommentieren?

Und was meinst du mit "Die Isolierungshaft"?

Wenn man die Strafhöhen bei uns in Deutschland mit denen in den USA vergleicht, so sind die Strafen die bei uns verhängt werden, vergleichsweise , mild.

Geiselgangster die damals die junge Frau Silke Bischof brutal ermordet haben und weitere 3 unschuldige Menschen auf dem Gewissen haben, würden in den USA wahrscheinlich nie mehr freikommen. Je nach Staat, evtl. zum Tode verurteilt.

Bei uns ist der eine Gangster bereits wieder auf freiem Fuss, der andere sitzt noch kurze Zeit ein. 4 Menschen verloren bei dieser Tat ihr Leben. Ich finde bei solchen brutalen Taten die verhängten Strafen einfach nicht den Taten angemessen.

25 Jahre mindestens und anschliessend Sicherungsverwahrung, das wäre aus meiner Sicht eine passende Strafe. Allerdings sollte die Sicherungsverwahrung lebenslang sein und keine vorzeitige Aufhebung möglich.

Wer anderen das Leben nimmt, hat das Recht auf sein eigenes verwirkt. Die Gangster können ihre Freiheit nach der Haft geniessen.

Was ist mit den Familien, die ihre Angehörigen verloren ? Man schaut zu viel auf die ach so armen Täter, die man resozialisieren muss, damit sie sich wieder in die Gesellschaft einfügen können.

Auch wenn man die Täter für immer einsperrt, die Morde hätte man nicht verhindern können. Man könnte dadurch aber verhindern, dass solche Verbrecher erneut straffällig werden, so sie für den Rest ihres Lebens in Haft bleiben.Wer einmal diese Hürde genommen hat und andere ermordete, der bleibt eine Gefahr für die Gesellschaft.

Kommt darauf an vermutlich wird man hingerichtet wenn man sich genug zu Schuld kommen lässt.

Lebenslänglich -- heißt das nicht für das leben lang?

Bei manchen Ländern nicht.

@emirhan4653

Ja, hab gerade gelesen

Das lebenslang bei Amerika selten vor kommt, da muss man schon Top-Terrorist sein. Ansonsten ist das von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden. In dem einen kann man schon nach 15 Jahren einen Antrag auf Entlassung stellen, in dem anderen erst nach 50 Jahren, 50 Jahre ist aber die längste Dauer...!

Lg

@emirhan4653

ja sowie in deutschland -.- ich verstehe unter LEBENSLANG wie das wort schon sagt Lebenslang...also lebenslänglich und nicht nur lause 25 jahre wir hier in dem ****** Deutschland ! Amerika ist da härter und das find ich auch besser ! Sollte auch überall so sein und nicht nur paar Jährchen ! Für die Killer ist es nichts ! Aber für die Opfer ist es grausam !