Warum heißt lebenslänglich lebenslänglich, wenn es nur 15 Jahre sind?

7 Antworten

Dann also nochmal das Thema.

Grundsätzlich gilt die Strafe in der Tat als lebenslang. Da dies aber nicht zwingend sein darf, wie das BVerfG entschieden hat, gibt es den § 57a im StGB. Demnach kann ein Gefangener nach 15 Jahren erstmals eine Entlassung zur Bewährung beantragen. Dieser Antrag hat nach 15 Jahren allerdings wenig Aussicht auf Erfolg.

Die durchschnittliche Verweildauer im Strafvollzug bei zu lebenslänglich Verurteilten liegt bei 20 - 22 Jahren. Eine genaue Statistik darüber gibt es nicht, das der Strafvollzug Ländersache ist. Es kann allerdings durchaus vorkommen dass ein "Lebenslänglicher" tatsächlich in der Haft stirbt, bzw. ist schon vorgekommen.

Zur vorzeitigen Entlassung nach § 57a StGB gibt es noch eine Besonderheit. Verurteilte bei denen das Gericht im Urteil "die besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat, können nach Ablauf von 15 Jahren beantragen eine Mindestverbüssungsdauer festzulegen. Dabei kommt in der regel nichts unter 20 Jahren heraus. Erst nach Ablauf dieser Mindestverbüssungszeit kann ein Antrag nach § 57a StGB gestellt werden.

nur warum heißt lebenslänglich 15 Jahre?

Wo im Gesetz steht, das lebenslänglich lediglich 15 Jahre bedeutet?

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE45, 187, 253 ff.). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.

Artus01  29.03.2019, 09:29
jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.

Dafür gibt es ja den § 57a im StGB.

Aus Wikipedia:

Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187, 253 ff.). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe?wprov=sfla1

Weil es wirklich lebenslänglich sein könnte. Die Mindestzeit sind aber 15 jahre und dann kann man bei guter führung rauskommen.

15 Jahre nur, wenn man bei guter Führung rechtzeitig raus kommt.