Zwei Mietverträge in einem Haus?
Hallo,
ich wohne zurzeit mit meinen Eltern in einer Wohnung zusammen. Da meine Eltern Sozialgeld II bekommen (beide arbeiten nicht aus gesundheitlichen Gründen) und die Wohnung zu klein für uns ist, haben wir uns entschieden in einem Haus umzuziehen, aber
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Darf man zwei Mietverträge in einem Haus haben und würde ich dennoch BAFÖG bekommen d.h den Obergeschoss des Hauses für mich haben, damit ich nicht mehr von meinen Eltern abhängig bleibe?
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Würde das Jobcenter das mitmachen bzw. erlauben, denn ich mache noch dieses Jahr mein Abitur und dann möchte ich ein Studium anstreben.
Danke im vorraus
4 Antworten
Das mit dem Haus und zwei Mietverträgen,kannst du dir aus dem Kopf schlagen,es sei denn,das ihr ein angemessenes Haus mit max.80 qm findet,das dann auch noch im Preis stimmt,sonst wird es vom Amt nicht finanziert,denn mehr steht euch nicht zu !
Außerdem gehörst du so lange zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern,solange du nicht 25 bist oder deinen Bedarf aus eigenem Einkommen sichern kannst oder aber nach § 7 Abs . 5 SGB - ll,keinen Leistungsanspruch hast und das würde der Fall sein,wenn du mit deinem Studium beginnst,dann musst du Bafög - beantragen.
Und dann gibt es für dich keine Leistungen mehr und du musst deinen Mietanteil ( Kopfanteil der KDU = 1 / 3,wenn du mit den Eltern alleine wohnst ) an deine Eltern zahlen,aus deinem Bafög.
Würde dann deine Pauschale für deinen Mietanteil nicht reichen bzw.dein anrechenbares Bafög - inkl.dein Kindergeld von 184 € deinen bisherigen Bedarf nicht decken,könntest du beim Jobcenter einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kopfanteil deiner KDU - beantragen.
Dieser Zuschuss ist kein ALG - 2,denn davon bist du dann ja ausgeschlossen.
Wenn du nicht mehr als 100 € pro Monat dazu verdienst,kannst du das auch jetzt schon machen,das ist der Grundfreibetrag,den man ohne Anrechnung auf den Bedarf dazu verdienen kann !
Zu 1.: Der Vermieter kann ein, zwei oder drei Mietverträge mit euch dreien abschließen, wenn die jeweiligen Vertragsparteien sich einig sind. Ob ein Vermieter aber gerne ein Obergeschoss an einen Oberschüler vermietet, das ist die nächste Frage.
Zu 2.:
A) Das Jobcenter: Das Jobcenter möchte wissen, ob a) Mitglieder der BG (also Kinder bis 25) "dem Haushalt angehören", siehe SGB II § 7 Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
und ob Verwandte zur Haushaltsgemeinschaft gehören, siehe § 9 Absatz 5. Beides wäre bei dir der Fall. Also ändert sich nichts, bis du studierst.
Ausnahme: Du machst dem Jobcenter weis, du wohnst in einer eigenen Wohnung. Dann kriegst du höchstwahrscheinlich gar keinen Anteil mehr für Miete und Heizung wegen SGB II § 22 Absatz 5.
Wenn du studierst, fällt dein Anteil am ALG II bzw. am Sozialgeld dann ganz weg laut § 7 Absatz 5. Für Miete und Heizung ist dann dein Bafög da (plus evtl. Aufstockung, s. isomatte) - egal, ob § 22 Absatz 5 zutrifft oder nicht!
B) Das Bafög-Amt: Das Bafög-Amt möchte wissen, ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht. Hier macht ein eigener Mietvertrag den Unterschied aus.
C) Das Kindergeld: Wenn du inklusive Bafög und Erwerbseinkommen genug zum Leben hast, wird das Kindergeld bei deinen Eltern als Einkommen angerechnet beim ALG II/Sozialgeld oder zumindest ein Teil davon.
Ansonsten kannst du verdienen, soviel das Bafög dir erlaubt - es ändert sich weiter nichts an der Höhe des ALG II deiner Eltern (außer eben, soweit es das Kindergeld betrifft).
Gruß aus Berlin, Gerd
Hi,
also das wären keine getrennten Wohnungen sondern im Endeffekt ein einziger Haushalt? das wäre für die Beantwortung für Bafög wichtig.
wie alt bist du denn? Ist das ein Abitur auf dem 1. Bildungsweg?
Ja, im Endeffekt im selben Haushalt, aber praktisch gesehen getrennt, wenn der Mieter zwei Mietverträge macht dann würde es klappen oder?
Nein, dann auch nicht. Da du ja trotzdem im selben Haushalt wohnst und keine abgeschlossene Wohnheit für dich hast. Damit wohnst du noch bei den Eltern.
Ich bin 19 Jahre alt. Wie meinst du das Bildungsweg?
Okay, also Abitur auf dem ersten Bildungsweg. Du hast vorher nicht schon eine Ausbildung gemacht oder gearbeitet. Damit würdest du daheimwohnend (was du tun würdest) kein Bafög bekommen. Auswärts wohnend auch erst wenn du zB längeren Fahrtweg als 2 Stunden hast.
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html
Du bist immernoch Teil der Bedarfsgemeinschaft, deine Eltern bekommen einen Hartz4-Satz für dich. Im Studium würde sich das ändern, aber auch da bekommst du bei einem Haushalt gemeinsam mit den Eltern keine Mietpauschale dazu.
Ah okay, also ich bin auf dem ersten Bildungsweg und im Studium könne sich das dann ändern? Ich müsste dann von zu Hause wegziehen, um eine Mietpauschale zu bekommen?
im Studium ist definitiv Bafög zuständig. Du fällst aus der Bedarfsgemeinschaft raus, deine Eltern bekommen vom Jobcenter kein Geld mehr für dich. Das heißt ab dem Studium seid ihr von zwei unterschiedlichen Gesetzen und Ämtern "abhängig".
Du müsstest dann daheim ausziehen, um eine Mietpauschale zu bekommen. Der Bafögsatz ist aber gerade mal 175€ höher auswärtswohnend als daheimwohnend. Von daher ist es nicht unbedingt finanziell sinnvoll daheim auszuziehen mit Bafög, wenn es anders gehen würde. Müsste man sich aber durchrechnen.
aus dem Grund ist es sinnvoller zu warten bis du studierst bevor ihr umzieht. Im schlimmsten Falle wäre es jetzt zu dritt finanzierbar aber wenn du studierst fällst du raus. dann kann es sein, dass deine eltern sich wieder was kleineres suchen müssten.
Ja, ist problematisch. Ich brauche im Studium ein ruhigen Platz zum lernen...
okay vielen Dank für deine Antworten hat mir gut geholfen ! :)
Ja, ist problematisch. Ich brauche im Studium ein ruhigen Platz zum lernen
Den brauchen alle, deswegen gibt es aber Lernräume in der Bib dazu ;)
Wenn Du BaföG bekommst, ist das Jobcenter für Dich nicht zuständig - außerdem zahlt das Jobcenter ohnehin keine eigene Wohnung, solange Du unter 25 bist (Ausnahme: Leben bei den Eltern unzumutbar wegen Gewalt oder Drogensucht)
Achsoo , also zahlt Bafög die Miete?
Bafög zahlt NIE Miete, du bekommst wenn überhaupt eine Mietpauschale. Und ob das Jobcenter oder Bafög zuständig ist, hängt davon ab ob das das Abitur auf dem 1. oder 2. Bildungsweg ist.
Also wenn ich so überlege, dann wäre es natürlich vorteilhafter selbst in eine Wohnung 1-2 Zimmer umzuziehen. Dafür könnte ich dann auch Arbeiten gehen (Aushilfe), weil mir das ja momentan nicht zusteht, da wir Leistungen vom Jobcenter bekommen. Finanziell gesehen wäre das dann vorteilhafter..